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Beratungsinhalt:
Ratsherr Neumann begründet seinen Antrag und verweist hierzu auf ein Beispiel in Lüchow. Die Altstadt sei ein Aushängeschild der Stadt und Teil des kulturellen Erbes.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein entsprechendes Verbot juristisch angreifbar wäre. Jede Partei könne in eigener Selbstverpflichtung über den Umfang von Werbung in der Altstadt entscheiden. Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen der AfD-Fraktion und 35 Nein-Stimmen der restlichen Ratsmitglieder abgelehnt. Abstimmungsergebnis: [Ratsfrau Neuhaus ab diesem TOP anwesend]
Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 35 Enthaltungen: 0 |
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