Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: TOP 2 Besichtigung von Sportanlagen 2.1 Sportplatzgelände „Goseburg“ Der
I. Vorsitzende des OSV Lüneburg, Herr Gimball, begrüßt die Mitglieder
des Sportausschusses und informiert, dass seinem Sportverein gegenwärtig rd.
300 Mitglieder angehören. Das sportliche Angebot umfasst die Sportarten:
Fußball, Kegeln und American Football, wobei die letztgenannte Sportart sich
Anfang dieses Jahres komplett dem TSV Bardowick angeschlossen hat. Um
für die Zukunft die sportlichen Perspektiven des OSV Lüneburg nachhaltig zu
verbessern, hat sich die Vereinführung zum 01.07.2003 dazu entschlossen, dem
Wunsch des FC Lüneburg auf Fusionierung der beiden Sportvereine zu entsprechen.
So war u.a. angedacht, dass bisher vom FC Lüneburg genutzte Sportplatzgelände
„Goseburg“ der Footballabteilung zur alleinigen sportlichen Nutzung zu
übertragen. Diese Planungen musste jedoch Ende des Jahres 2003 verworfen
werden, da diese Abteilung sich mit seinen rd. 80 Vereinsmitgliedern völlig
überraschend zum 01.01.2004 dem TSV Bardowick angeschlossen hat. Diese
Entwicklung hat mittlerweile dazu geführt, dass der OSV Lüneburg weder einen
sportlichen Bedarf noch finanziell dazu in der Lage ist, die Sportplatzanlage
„Goseburg“ weiterhin in Eigenregie zu unterhalten. Die finanziellen Belastungen
für die Sportplatzanlage betragen zur Zeit: Zahlung einer Darlehnsrate für das vereinseigene
Clubheim rd. 650 €/monatlich sowie laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten
für den städtischen Sportplatz rd. 400 €/monatlich. Sollten diese Kosten
innerhalb der nächsten Monaten nicht merklich gesenkt werden, ist der OSV
Lüneburg in seiner Existenz bedroht. Er bittet daher, den Sportverein bei einer
Lösung des Problems zu unterstützen. Der Vorsitzende des Sportausschusses, Beigeordneter Meißner, dankt Herrn Gimball für die klaren Aussagen. Mit Hinweis auf TOP 5 der heutigen Sitzung schlägt er vor, diese Angelegenheit im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes zu erörtern. Im Anschluss daran findet in der Zeit von 15.20 Uhr bis 15.35 Uhr eine Ortsbegehung der Sportplatzanlage „Goseburg“ statt. Anschließend erfolgt die Weiterfahrt zum Sportpark Kreideberg. TOP 2 Besichtigung von Sportanlagen 2.2 Sportpark Kreideberg Der
I. Vorsitzende des Hockey-Club Lüneburg, Herr Rochlitz, begrüßt um 15.55 Uhr
die Mitglieder des Sportausschusses und gibt anschließend Auskunft über das
sportliche Angebot seines Vereins. Er
macht deutlich, dass sein Sportverein durch die Neuansiedlung und
Fertigstellung des Kunstrasenplatzes im Sportpark Kreideberg, neben einer
allgemeinen Verbesserung der Trainings- und Spielbedingungen auch erheblich an
Ansehen in der Bevölkerung hinzugewonnen hat. So hat sich die Mitgliederzahl
auf rd. 230 Personen fast verdoppelt und mit Ausnahme der weiblichen A-Jugend,
nehmen am diesjährigen Punktspielbetrieb alle Altersspielgruppen teil.
Besonders stolz ist er darauf, dass auf dem neuen Kunstrasenplatz des Hockey-Club
Lüneburg am Mittwoch, dem 16. Juni 2004 um 19.00 Uhr die Deutsche
Nationalmannschaft als amtierender Welt- und Europameister auf den amtierenden
Panamerikameister Argentinien treffen wird. Die Austragung dieses Länderspiels
ist ein zusätzlicher Beleg dafür, dass mit der Errichtung dieser Sportanlage
der richtige Weg eingeschlagen wurde. Das
diese schöne Sportanlage realisiert werden konnte, ist neben den erheblich
erbrachten Eigenleistungen insbesondere auch auf die großzügige Unterstützung
seitens der Stadt Lüneburg, der Sparkassenstiftung, dem Landessportbund und den
vielen privaten Spendern zurückzuführen. Stadtdirektor
Koch macht auf den
schlechten Zustand des Ebelingweges aufmerksam und informiert, dass unter
aktiver Mitwirkung des Hockey-Clubs Lüneburg und der AGL, bis zum Tage des
Hockey-Länderspiels diese provisorische Zuwegung wieder befahrbar gemacht
wird. Der
Vorsitzende des Sportausschusses, Beigeordneter Meißner, dankt Herrn
Rochlitz für die am heutigen Tage übernommene Gastgeberrolle. Er stellt fest,
dass nach ordnungsgemäßer Einladung der Sportausschuss beschlussfähig ist und
gegen die Behandlung der Tagesordnung keine Einwände bestehen. Beschluss: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||