Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Fachbereichsleiter 1 Herr MILDNER stellt anhand der beigefügten Präsentation den derzeitigen Stand der Umsetzung der Digitalisierung bei der Stadtverwaltung vor.
Die Digitalisierungsstrategie für die Gesamtverwaltung ergibt sich aus dem erstellten Digitalisierungskonzept, dass ständig evaluiert und fortgeschrieben wird. Fachbereichsleiter 1 Herr MILDNER geht auf die vier Themenfelder „Stadtverwaltung“, „Bürgernahe Services“, „Schule“ und „Stadtgesellschaft“ ein und erklärt die Abgrenzung voneinander sowie die einzelnen Digitalisierungsstrategien dieser Themen und deren Umsetzungsstand. Dabei werden beispielhaft bereits umgesetzte Digitalisierungsprojekte genannt, wie u.a. den E-Aktenplan oder den E-Rechnungsworkflow. Weiterhin wird zum aktuellen Stand des Onlinezugangsgesetzes berichtet, dass bislang nur 17 von 124 Leistungen in Betrieb sind. Das Anbieten aller Leistungen bis Ende 2022 wird nicht möglich sein. Als Gründe hierfür werden unklare und sich ändernde Unterstützungen durch Land und Bund sowie insbesondere das fehlende Niedersächsische Bürgerkonto genannt.
Weiterhin informiert Fachbereichsleiter 1 Herr MILDNER über den Sachstand DigitalPakt Schule. In diesem Zusammenhang erkundigt sich Ratsfrau REICHERT nach dem Glasfaserausbau. Dazu informiert Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK, dass die Stadt frühzeitig reagiert und das eigene Netz ausgebaut hat, an welches die wichtigsten Behörden, das Krankenhaus sowie die Kitas und Schulen angeschlossen sind.
Bezüglich der Stellenbesetzungen Administration Schul-IT fragt Ratsfrau GRUNAU, ob dahingehend seitens der Stadt Ausbildungsberufe angeboten werden und sofern dies zutrifft, die Anzahl der Ausbildungsplätze erhöht werden kann. Hierzu berichtet Fachbereichsleiter 1 Herr MILDNER, dass die Ausbildung zum Fachinformatiker bereits angeboten wird und die angebotenen Stellen aufgestockt wurden.
Beigeordneter SOLDAN merkt an, dass die Auszubildenden oftmals nach Abschluss der Ausbildung aufgrund der höheren Verdienstmöglichkeit in die freie Wirtschaft wechseln. Zudem erkundigt er sich, ob die Schul-IT Leistungen auch extern vergeben werden können. Fachbereichsleiter 1 Herr MILDNER erklärt, dass eine Vergabe an externe Firmen im vollen Umfang nicht möglich ist, da die Leistungen auch einer internen Koordination und Begleitung bedürfen.
Die Frage vom Ausschussvorsitzenden Beigeordneten GABERLE, ob eine vertragliche Bindung der Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss in Betracht gezogen werden könnte, wird vom Fachbereichsleiter 1 Herr MILDNER verneint, da dies tarifrechtlich nicht möglich ist.
Im weiteren Verlauf der Präsentation informiert Fachbereichsleiter 1 Herr MILDNER über die Themen Breitbandförderung Stadtgebiet, Stellenbesetzung „Innovationsmanagement“ sowie auf weitere nicht besetzte IT-Stellen.
Anschließend möchte Ratsfrau GRUNAU wissen, inwiefern sich nach der Corona-Krise Home-Office bei der Stadt etablieren wird und ob es Planungen hinsichtlich anderer neuer Arbeitsformen gibt. Fachbereichsleiter 1 Herr MILDNER merkt an, dass die Pandemie gezeigt hat, dass Home-Office möglich ist und auch funktioniert. Zudem hat Corona die Digitalisierung vorangetrieben und auch das Bewusstsein dahingehend (u.a. keinen Zugriff auf Unterlagen, da nur Papierakten) gefördert. Über die weitere Entwicklung wird berichtet, dass die aufgrund der Pandemie eingerichteten Home-Office Arbeitsplätze zunächst deaktiviert werden, es dann aber möglich ist, einen Antrag auf alternierende Telearbeit zu stellen.
Eine weitere Frage wird von Ratsfrau GRUNAU bezüglich der Kostenübernahme seitens der Stadt für die Einrichtung der Heimarbeitsplätze gestellt. Fachbereichsleiter 1 Herr MILDNER informiert, dass die technische Ausstattung bereitgestellt wird. Die weitere Büroausstattung, wie z.B. Tisch und Stuhl, hat der Mitarbeiter/-in zur Verfügung zu stellen. Beigeordneter SOLDAN erkundigt sich im Anschluss über die anfallenden Kosten für die Einrichtung eines Home-Office-Arbeitsplatzes. Fachbereichsleiter 1 Herr MILDNER erläutert, dass sich die Kosten auf ca. 800 € bis 1.000 € pro Arbeitsplatz belaufen.
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