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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann gibt eine Übersicht über den bisherigen zeitlichen Ablauf des Verfahrens und weist daraufhin, dass es hier nur um die Kenntnisnahme des Konzepts gehe.
Herr Evers von Planungsbüro Evers & Partner erläutert anhand einer Bildschirmpräsentation das Konzept für die Bebauung der Fläche. Es sei eine öffentliche Straße geplant, die von der Einmündung Heiligenthalerstraße bis Einmündung in den Margeritenweg führe. Davon ausgehend werden die Grundstücke durch private Wohnwege erschlossen. Es werde eine Mischung von Reihenhäusern, Doppelhäusern und Einfamilienhäusern geben. Insgesamt sollen etwa 100 Wohneinheiten entstehen. Auf der westlichen Seite sei eine Allmendefläche zwischen den Reihenhäusern geplant. Hierbei soll es sich um eine Gemeinschaftsgrünfläche handeln, die im Privatbesitz der angrenzenden Reihenhauseigentümer stehe werde. Im südöstlichen Bereich sei eine öffentliche Grünfläche und ein Regenrückhaltebecken geplant.
Ratsherr Fahrenwaldt möchte wissen, ob es auch in diesem Baugebiet eine 30 % Regelung für sozialen Wohnungsbau geben wird.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass dies im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor geregelt werde. Denkbar sei dies im Bereich der Reihenhausbebauung.
Ratsherr Fahrenwaldt fragt nach, ob die Gemeinschaftsflächen für die Erwerber günstiger sein werden.
Stadtbaurätin Gundermann gibt an, dass das noch nicht mit dem Investor geklärt sei. Es sei angedacht, nach fünf oder 10 Jahren zu überprüfen, ob das Prinzip der Allmende funktioniere. Die Eigentümer sollen dann entscheiden könne, ob die Fläche aufgeteilt und den jeweiligen Grundstücken zugeschlagen werden sollen. Ratsfrau Schellmann fragt nach, ob man nicht einen Kreisverkehr in der Heiligenthaler Straße planen könne, um eine Verbesserung der dort aufeinandertreffenden Verkehre zu erreichen.
Herr Evers erklärte, dass die Straßen dort nicht so aufeinandertreffen werden, dass der Einbau eines Kreisels sinnvoll wäre.
Ratsfrau Schellmann möchte wissen, ob die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen und die vorhandenen Brunnen und Beregnungsanlagen gesichert seien.
Herr Eberhard erklärt hierzu, dass der Weg nicht an der jetzigen Stelle bleiben werde aber die Funktion an neuer Stelle erhalten bliebe. Große Fahrzeuge wie Mähdrescher hätten andere Möglichkeiten zu den Ackerflächen zu gelangen. Im Übrigen bestände die Möglichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hier eine Lösung zu finden.
Ratsherr Löb bemängelt die verkehrliche Planung als durchgängiger Weg und den viel zu hohen Stellplatzschlüssel von zwei. Er verweist auf den Stellplatzschlüssel in dem Baugebiet Am Wienebütteler Weg.
Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass es keinen Durchgangsverkehr geben soll, aber eine zweite Feuerwehrzufahrt erforderlich sei. Eventuell müsse ein Pfosten die Durchfahrt verhindern. Beim Stellplatzschlüssel werden man sich an den Vorgaben vom Wienebütteler Weg orientieren.
Ratsherr Neubauer erfragt, ob eine Verbindung vom alten Baugebiet in das neue Baugebiet geplant sei.
Herr Evers führt aus, dass dies nicht möglich sei, da die erforderlichen Flächen nicht im Eigentum der Hansestadt ständen.
Auf die Frage der Bürgermeisterin John zu den Grundstücksgrößen gibt Herr Evers an das für die Reihenhäuser eine durchschnittliche Größe von 150m² plus Sammelstellplatz, für die Doppelhaushälften 400 m² und für die Einfamilienhäuser 600 m² vorgesehen seien.
Ratsfrau Schellmann regt an, einen Radweg über den bereits im südöstlichen Bereich vorhanden Weg vorbei am Regenrückhaltebecken von der Heiligenthaler Straße zum Margeritenweg auszubauen, um eine schnelle Radwegeverbindung zu sichern.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einstimmig, bei drei Enthaltungen durch Bürgermeister Löb und die Ratsherren von Nordheim und Fahrenwaldt, folgenden Beschluss:
Der städtebauliche Entwurf für das Bebauungsplangebiet Nr. 182 „Rettmer – Nord“ wird zur Kenntnis genommen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann durchgeführt werden. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3
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