Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Ortsbürgermeister Schultz weist darauf hin, dass sich mit Herrn Holger Schwarz ein Angehöriger der „rechten Szene“ auf der Bewerberliste befindet. Er fordert den Rat auf, in keinem Falle diese Person auszuwählen. Dieser Aussage schließen sich weitere Mitglieder der Ortsräte an.
Beschluss: Der Ortsrat Ochtmissen und der Ortsrat Oedeme haben entsprechend § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NKomVG ihr Anhörungsrecht wahrgenommen. Die Gruppe der Bewerber und Bewerberinnen wurde zur Kenntnis genommen; ein konkreter Wahlvorschlag wird nicht gemacht. Die Entscheidung über die Neuwahl der Schiedspersonen bleibt dem Rat vorbehalten.
Der Ortsrat Ochtmissen fasst mit 6 Stimmen dafür einen entsprechenden Beschluss.
Der Ortsrat Oedeme fasst mit 5 Stimmen dafür einen entsprechenden Beschluss. |
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