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Beratungsinhalt: Ratsherr
Nowak hebt im Namen seiner Fraktion die Bedeutung und Erfordernis einer
Pflegekonferenz hervor und bittet, dem Antrag stattzugeben. Im
pflegerischen Bereich fehlen derzeit 300 bis 500 Stellen; zukünftig wird der
Bedarf an Pflegepersonal und Einrichtungen steigen. Es
ist daher vonnöten, im Rahmen einer überregionalen Pflegekonferenz hierfür die
entsprechenden Voraussetzungen für die Region Lüneburg mitzugestalten und zu
bestimmen. Eine
Koordination des vorhandenen Fachwissens ist als unabdingbar anzusehen. Als
Anschauungsmaterial wurde die Geschäftsordnung der Pflegekonferenz für die
Region Hannover an die Anwesenden verteilt. Ratsherr
Maeck äußert Zweifel an der Erforderlichkeit einer gemeinsamen Pflegekonferenz
von Stadt und Landkreis mit Vertretern der Wohlfahrtsverbände. An einer
derartigen Konferenz nehmen 44 Personen teil, es gibt ein Steuerungsgremium mit
7 Mitgliedern. Derartig große Runden
und das gesamte Verfahren mutet bürokratisch an. Es werden immense Ressourcen
verbraucht. Die Beschlüsse einer derartigen Pflegekonferenz haben lediglich
empfehlenden Charakter. Aus den o.g. Gründen sollte der Antrag abgelehnt
werden. Herr
Zimmermann bezweifelt, dass bei den freien Wohlfahrtsverbänden freie
Kapazitäten für die Entsendung von Mitgliedern
in das Gremium bestehen. Herr
Gremmel wiederholt gegenüber Herrn Nowak die Einladung, an der AG
‚Sozialstation’ teilzunehmen. Jene AG besteht seit dem Jahr 1999 und befasst
sich u.a. mit den Themen, die nach dem vorliegenden Antrag Bündnis 90/ Die
Grünen die Pflegekonferenz übernehmen soll. Ratsfrau
Spallek spricht sich für die Nutzung bereits bestehender Gremien, hier: AG
‚Sozialstation’ aus. Beigeordneter
Meißner kann sich dem Antrag nicht anschließen, da die Entscheidungen der
Pflegekonferenz keine Verbindlichkeit hätten, so dass die Beschlüsse nur
schwerlich umgesetzt werden können. Herr
Koch wiederholt, auch aus Sicht der Verwaltung bestehe in der Region kein
Bedarf an einer gemeinsamen Pflegekonferenz. Es wird darauf hingewiesen, dass
der Antrag vom Rat in den Sozial- und Gesundheitsausschuss verwiesen wurde, da
eine Realisierung eine Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln erfordere. Die
Frage ist daher, woher die Gelder fließen sollen, wer das Personal und die
sonstigen Ressourcen bereitstellen soll. Beschluss: Die
Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses lehnen einstimmig den
vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.10.03 über
Qualitätssicherung in der Altenpflege - Gemeinsame Pflegekonferenz zwischen
Stadt und Landkreis bilden - ab. |
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