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Auszug - Absturzsicherung für die Kaimauer am Alten Hafen - Information zum Sachstand  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.04.2021    
Zeit: 15:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass sich die Diskussion über Absturzsicherungen am Alten Hafen aufgrund eines Unfalles und eines Urteils zur Gewässersicherung (Schwalmstedt) ergeben habe. Nach dem zurückliegenden Unfall sei festgestellt worden, dass die Ausstiegshilfen erneuert werden müssten. Dies werde durch die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) veranlasst. Die Absicherung durch ein Geländer sei nach Rückfrage beim kommunalen Versicherer KSA (Kommunaler Schadenausgleich) r eine evtl. Schadensregulierung nicht zwingend.

 

Aus Sicht des städtischen Rechtsamts und des Bereichs Ordnung ist aus strafrechtlicher Beurteilung (Schwalmstedt) ein Geländer notwendig (s. Anlage).

 

gliche gestalterische Varianten werden gezeigt.

 

Einige Ausschussmitglieder, u. a. Bürgermeister Löb und Ratsherr Eberhard Manzke, sprechen sich gegen ein Geländer aus. Eine Hafenanlage sei mit einem Löschteich, der Ausgangspunkt für das Urteil Schwalmstedt gewesen ist, nicht vergleichbar, so ihre Rechtsauslegung. Nach ihrer Rechtsauffassung ist eine Hinweisbeschilderung (Verkehrszeichen Nr. 129) ausreichend. Hilfreich wäre im Übrigen die Verbesserung des Radweges. Dadurch würde ein riskantes Fahren am Hafenrand entlang unterbleiben.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass sich die Verkehrsflächen am Hafen durch historisches, denkmalgeschütztes Pflaster auszeichnen. Bauliche Veränderungen müssten mit der Oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP 7 (119 KB)