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Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass sich die Diskussion über Absturzsicherungen am Alten Hafen aufgrund eines Unfalles und eines Urteils zur Gewässersicherung (Schwalmstedt) ergeben habe. Nach dem zurückliegenden Unfall sei festgestellt worden, dass die Ausstiegshilfen erneuert werden müssten. Dies werde durch die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) veranlasst. Die Absicherung durch ein Geländer sei nach Rückfrage beim kommunalen Versicherer KSA (Kommunaler Schadenausgleich) für eine evtl. Schadensregulierung nicht zwingend.
Aus Sicht des städtischen Rechtsamts und des Bereichs Ordnung ist aus strafrechtlicher Beurteilung (Schwalmstedt) ein Geländer notwendig (s. Anlage).
Mögliche gestalterische Varianten werden gezeigt.
Einige Ausschussmitglieder, u. a. Bürgermeister Löb und Ratsherr Eberhard Manzke, sprechen sich gegen ein Geländer aus. Eine Hafenanlage sei mit einem Löschteich, der Ausgangspunkt für das Urteil Schwalmstedt gewesen ist, nicht vergleichbar, so ihre Rechtsauslegung. Nach ihrer Rechtsauffassung ist eine Hinweisbeschilderung (Verkehrszeichen Nr. 129) ausreichend. Hilfreich wäre im Übrigen die Verbesserung des Radweges. Dadurch würde ein riskantes Fahren am Hafenrand entlang unterbleiben.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass sich die Verkehrsflächen am Hafen durch historisches, denkmalgeschütztes Pflaster auszeichnen. Bauliche Veränderungen müssten mit der Oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
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