Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Herr
Koch hebt die Erforderlichkeit der weiteren Tätigkeit des Frauenhauses hervor,
die leider auch durch die Beratungsstelle nach dem Gewaltschutzgesetz
keinesfalls überflüssig geworden sei. Die Verlängerung des Vertrages ist daher
unabdingbar. In diesem Zuge wird auf den Änderungsvorschlag des RPAs
hingewiesen, über den ebenfalls ein
Beschluss herbeigeführt werden sollte. Er
stellt klar, dass die angekündigten Zuwendungskürzungen des Landes zwar nicht
von Stadt und Landkreis aufgefangen werden können, diese aber wie bisher zu
ihrer Verpflichtung stünden und nicht ihrerseits Kürzungen beabsichtigten. Frau
Holste fragt nach, ob die vertraglich vereinbarte Ratenzahlung nicht
frühzeitiger im Kalenderjahr einsetzen kann (Fälligkeit der ersten Rate zum
01.05. eines jeden Jahres). So sei das Frauenhaus gezwungen, die Zeit mit
teuren Barkrediten zu überbrücken. Auch
Herr Meißner würde ein Vorziehen der Fälligkeiten der einzelnen Raten (z.B. :
01.01., 01.04. und 01.07.) begrüßen. Herr
Koch sagt eine Überprüfung der Vorverlegung der Fälligkeiten zu. Das Ergebnis wird in der Vorlage für den
Verwaltungsausschuss im Rahmen einer ergänzenden Stellungnahme erscheinen. Es
wird bereits vorab auf die dann möglicherweise bestehende Ungleichbehandlung zu
anderen Zuschussempfängern hingewiesen; im übrigen müsse auch die Stadt
Lüneburg ihre Zahlungsverpflichtungen leider oft mit Kassenkrediten
vorfinanzieren. Beschluss: Die
Mitglieder fassen einstimmig folgenden
Beschluss : Der
Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss dem als
Anlage beigefügten Vertrag „Frauen helfen Frauen e.V.“ und der Stadt Lüneburg
zuzustimmen – geändert um den beigefügten Vorschlag des RPAs zu Nr. 5 des
Vertrages und mit der Bitte um Prüfung einer Vorverlegung der Zahlungstermine.
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