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Auszug - Vorstellung der Arbeit des Frauenhauses - mündlicher Vortrag v. Frau Theissen -  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.04.2004    
Zeit: 15:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Diakoniestation Volgershall
Ort: Volgershall 186, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Theissen berichtet , anknüpfend an die Begehung des Frauenhauses vor Sitzungsbeginn, über die Arbeit des Frauenhauses.

Der Verein ‚Frauen helfen Frauen’ wurde im Jahr 1979 gegründet. Im Straßenzug ‚Beussweg’ befindet sich das Frauenhaus seit 1990 (zuvor in der Innenstadt Lüneburgs).

Es werden durchschnittlich 525 Beratungen pro Jahr  mit den Schwerpunktthemen Trennung, Scheidung, Bedrohung durchgeführt. In den letzten Jahren sind die Themenkomplexe des GewaltschutzG hinzugekommen.

Das Frauenhaus wird von Frauen zum Schutz vor weiterer Gewaltausübung von Männern aufgesucht und bietet befristete Unterkunft in gesicherter Umgebung.

70% der Frauen melden sich außerhalb der Bürozeiten; die eingerichtete 24-Stunden-Rufbereitschaft hat sich hier mehr als einmal bewährt.

Viele Frauen suchen mit ihren Kindern Zuflucht im Frauenhaus :

 

Jahr

Anzahl Frauen

Anzahl Kinder

2001

98

75

2002

84

51

2003

72

65

 

Bei der Betreuung der Kinder stehen vornehmlich die Klärung akuter Misshandlungssituationen und eine Stärkung des Selbstwertgefühles im Vordergrund.

 

Das Frauenhaus verfügt personell über drei Ganztagsstellen. Bis Anfang des vorangehenden Jahres konnte der Verein 2 ABM-Stellen einplanen. Jene AB-Maßnahmen liefen aus und konnten nicht anderweitig finanziert werden.

 

Für die untergebrachten Frauen wird – soweit sie Sozialhilfe beziehen - ein Tagessatz von

10, 63 € gezahlt.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Soldan teilt Frau Theissen mit, dass sich der Satz aus den anteiligen Mietkosten und einem Ersatzbeschaffungsbetrag zusammensetzt.

Ratsherr Soldan stellt die Frage, ob der Rückgang der untergebrachten Frauen auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zurückzuführen ist. Frau Theissen verneint; die durchschnittliche Verweildauer der Frauen sei länger geworden, so dass weniger Frauen aufgenommen werden können.

 

Herr Burmester fragt an, ob der Wegfall der AB-Stellen ggf. über ehrenamtlich Tätige aufgefangen werden kann.

Frau Theissen bejaht dies vom Grundsatz her; einschränkend wird erwähnt, dass eine fachliche Ausbildung der Arbeit aber sehr förderlich sei.

 

Die Verweildauer im Frauenhaus ist konzeptionell nicht auf Dauer angelegt. In diesem Zuge bittet Beigeordneter Meissner um Zahlenmaterial.

Die durchschnittliche Verweildauer lässt sich wie folgt darlegen :

 

Jahr

durchschnittliche Verweildauer

1999

19 Tage

2001

51 Tage

2002

56 Tage

2003

48 Tage

 

Ratsherr Bast fragt an, aus welchen Gründen die Unterbringung im Frauenhaus 10,63 €, eine Unterbringung in der Herberge zur Heimat hingegen 16.- € an Kosten verursacht.

 

Seitens Herrn Koch wird hierzu ausgeführt, dass das Frauenhaus zu 50% vom Land und jeweils zu 25% von Stadt und Landkreis finanziert wird; die Bezuschussung vom Land fließt als  Einnahme in die Kalkulation mit ein und reduziert hierdurch den Anteil von Stadt und Landkreis Lüneburg.

Die Herberge zur Heimat nimmt mit der Obdachlosenunterbringung ausschließlich kommunale Aufgaben für die Stadt wahr, eine Kostenbeteiligung des Landes findet nicht statt, so dass der Betrag naturgemäß höher liegt. Näher werde er hierauf bei TOP 9 eingehen.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Meins wird mitgeteilt, dass 95% der Frauen über Sozialhilfe den Tagessatz beziehen, die restlichen 5% sind Selbstzahler.