Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
Mädge weist darauf
hin, dass zum TOP von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 11 Anträge (Anlage
I) und von der SPD/FDP Gruppe 1 Antrag (Anlage II) vorgelegt wurden.
Rahmenplan-Entwurf Oberbürgermeister
Mädge führt
einleitend aus, dass das Thema Schlieffen-Kaserne uns seit Jahren beschäftigt.
Die ARGE Schlieffen-Kaserne hat einen Rahmenplanentwurf erarbeitet, der in
einer 1. Lesung im Dezember 2003 dem Ausschuss vorgestellt und erläutert wurde.
Seit dieser Zeit hat eine Bürgerversammlung, eine Investorenrunde sowie sehr
viele Gespräche zu diesem Thema stattgefunden. Aus
allen diesen Gesprächen und auch Zuschriften ergab sich eine Vielzahl von Anregungen.
Ausdrücklich gedankt wird den Mitgliedern der ARGE für den Rahmenplanentwurf,
der Einigen schon zu sehr ins Detail ging. Im Nachhinein hat es sich aber
gezeigt, dass eben die Detailliertheit des Entwurfs die Diskussion in Gange
gebracht habe, so dass heute schon eine inhaltliche Diskussion vor
Verabschiedung des Rahmenplans stattfindet. Variante 1Aus
dem Entwurf hat die Verwaltung einen Vorschlag für einen Rahmenplan entwickelt.
Der Rahmenplan hat keine Rechtskraft, sondern gibt lediglich eine Struktur vor.
Der Rahmenplan ist insofern ein informelles Papier. Der Rahmenplan gibt die
Grenzen des Gebietes, grobflächig die Nutzungen, evtl. welche Art von Bebauung
vorgesehen ist und die Haupterschließungsstraßen vor. Die
Haupterschließungsstraßen liegen zum Teil auf örtlich bereits vorhandenen
Straßentrassen. Der
Rahmenplanentwurf wurde dergestalt überarbeitet, dass die Detaillierung der
Häuser herausgenommen und durch farbige Flächen markiert wurde. Die
vorgesehenen Nutzungen werden anhand aushängender Pläne aufgezeigt. Variante 2Die
wesentlichen Fragen, die aufgeworfen wurden, waren die, ob die Nord-Süd-Achse
wirklich erforderlich ist, ob der Grünzug nicht zu schmal angelegt oder gar in
die Mitte des Gebietes verlegt werden sollte und wie die Aufteilung von Ein-
und Mehrfamilienhäusern zu wählen sei. Auf
der Grundlage dieser Fragestellungen wurde die Variante 2 entwickelt. Für eine
Nord-Süd-Achse wurde ergänzend eine verkehrliche Untersuchung in Auftrag
gegeben. Im Ergebnis werden sich die Verkehre auf den Meisterweg und der
Nord-Süd-Achse mit jeweils 2000 Fahrzeugen/täglich teilen. Durch eine
Nord-Süd-Achse entstehen aber auch Probleme in den Randbereichen, da zu
erwarten ist, dass die Verkehre zunehmend auch zwischen Dahlenburger- und
Bleckeder Landstraße durchsickern werden und sich insofern ein 2. Stadtring
bildet. Nach den Vorstellungen einiger Architekten ist eine solche Entwicklung
sogar gewollt. Wenn die Nord-Süd-Achse im Schlieffen-Kasernenbereich kommt,
muss mit der Bebauung von dieser Straße aus Lärmschutzgründen weiter abgerückt
werden. Ermöglicht wird durch eine nördliche Anbindung, dass Teilflächen des
Landes mit Einhängern auch von Norden erschlossen werden könnten. Dies könnte
zu einer verkehrlichen Entlastung der Bleckeder Landstraße beitragen, da diese
Verkehre zum großen Teil zum Meisterweg hin abgeführt werden könnten. Die
ebenfalls angedachte Anbindung zur Ostumgehung bereitet dem Straßenbauamt aus
verschiedenerlei Gründen Probleme, die noch ausdiskutiert werden müssen.
Aktuell wird dies aber erst nach Freiwerden der Flächen in etwa 8 – 10 Jahren. Variante 3Aus
diesen Diskussionen heraus entstand die Überlegung, für eine detailliertere
Planung mehr Freiräume zu schaffen. Die Variante 3 beinhaltet die Nord-Süd-Achse, über die im weiteren Verfahren
noch zu diskutieren sein wird. Die Flächen Wohnen/Grün zwischen
Meisterweg/Bleckeder Landstraße sind variabel in der Flächenzuordnung. Deutlich
ist jedoch, dass die im Landschaftsplan enthaltenen Grünanteile auf jeden Fall
gesichert werden müssen. Das ist in den Ausführungsbestimmungen auch konkret
festgelegt. Der Grünbezug Ost zu West wird zu betonen sein. Aufgezeigt werden
anhand des Planes die Grenzen des B-Plans sowie die Felder, in denen eine
Bebauung ermöglicht werden soll. Welche Art von Bebauung ermöglicht werden
soll, ergibt sich aus den im Plan enthaltenen Kennzahlen. Die
Bereiche für die zukünftig anstehenden B-Pläne werden dargestellt. Dazu gehören
die derzeit noch nicht verfügbaren Flächen auf dem Gelände selbst sowie das StOV-Gelände.
Auf dieser Fläche wäre neben Geschosswohnungsbau auch Einfamilienhausbau
vorstellbar. Dies aber erst dann, wenn der Bund eine Entscheidung über die
weitere Verwendung der Fläche getroffen hat und die Lärmschutzbelange in den
Griff zu bekommen sind. Ggf. bietet sich zum Lärmschutz eine Lösung an, wenn
aus dem Lärmschutzprogramm des Bundes 2005/06 Mittel für den Lärmschutz entlang
der Eisenbahnstrecke fließen. Zusammengefasst
wird der Rahmenplan über die ganze Fläche gelegt, wobei die Nutzung bestimmter
Bereiche ausdrücklich offen gehalten wird. Die Fläche soll in 3 B-Pläne
unterteilt werden. Die F-Plan-Änderung wird ebenfalls das ganze Areal umfassen.
Geführt
werden müssen Diskussionen insbesondere noch über die Themenfelder: ·
Ob die
Nord-Süd-Achse tatsächlich erforderlich ist und ob sie unterbrochen werden
kann, ·
die
Frage, wie werden Baufelder gebildet und ·
welches
Gestaltungsmerkmal bekommt ein Baufeld. Alle
diese Fragen werden im B-Plan-Verfahren abzuarbeiten sein. Vorgesehen ist, dass
mit der Vermarktung der Grundstücke in 1 ½ Jahren begonnen werden kann. Nur
durch Einleitung des Bauleitverfahrens wird man Geschwindigkeit in den Ablauf
bekommen. Die Stadt hat gegenüber den Grundeigentümern Bund und Land bereits
200.000 € vorfinanziert. Sowohl
Bund als auch Land haben signalisiert, dass eine Mitfinanzierung erst dann
möglich sein wird, wenn zumindest der Rahmenplan, besser noch der B-Plan
beschlossen wurde. Das liegt ursächlich daran, dass sowohl Bund als auch Land
zunächst Wirtschaftlichkeitsberechnungen vornehmen. Sollten diese mit einem
negativen Ergebnis abschließen, läuft man Gefahr, dass die Fläche
liegengelassen werde. Eine solche Berechnung muss man als gerechtfertigt
anerkennen. Zum
Verfahren merkt er an, dass ständig die Forderung aufkommt, dass über eine
Planung auch eine Rückkoppelung mit Planern, Architekten und sonstigen
Interessierten in Workshops vorgenommen werden soll. Auch studentische
Arbeiten, die sicherlich ihre Qualität haben, sollen Berücksichtigung finden.
Er betont, dass es schlichtweg nicht möglich ist, dass ein mit der Planung
beauftragtes Büro sich ständig von anderen Stadtplanern und Büros überprüfen
lassen soll. Diskussionen mit Architekten und Bauträgern, die dort auch Häuser
bauen wollen, werden aber auf jeden Fall geführt werden. Erläutert
wird das vorgesehene Verfahren einer beschränkten Ausschreibung. 7 Büros sollen
aufgefordert werden. Die Bewertung der eingereichten Vorschläge wird anhand
einer Matrix vorgenommen. Die Ausschreibung richtet sich nicht gegen die ARGE,
mit deren Arbeit man zufrieden ist. Drei in die engere Wahl gelangte Vorschläge
sollen im ABS am 14.06.2004 vorgestellt werden. Um überhaupt in eine inhaltliche
Diskussion einsteigen zu können, ist es erforderlich, dass zunächst ein Büro
mit einer Planung beauftragt wird. Solange werden sich alle Diskussionen immer
nur in der Theorie abspielen. Die
Bauleitplanung für die Konversion des Schlieffen-Kasernengeländes ist auch als
Herausforderung für die politischen Gremien zu sehen. Ziel einer Planung sollte
sein, dass erschlossene Baulandflächen für nicht mehr als 100 €/m² angeboten
werden können. Sonst läuft man Gefahr, die Menschen an das Umland zu verlieren.
Er
bittet die Ausschussmitglieder, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen
und als Grundlage für die weitergehende Planung die aufgezeigte Variante 3 zu
beschließen. Ratsherr Dörbaum schlägt zur weiteren Vorgehensweise vor, dass zunächst
Fragen gestellt werden können und anschließend den Fraktionen die Möglichkeit
eingeräumt wird, ihre Vorstellungen zu erläutern. Ziel der heutigen Sitzung ist, zu einem Beschlussvorschlag
zu gelangen, damit der Startschuss für die Bauleitplanung gegeben werden kann. Ratsherr Kroll hat der vorgestellten Planung entnommen, dass die
Bebaubarkeit derzeit aus verkehrlicher Sicht heraus auf 300 WE begrenzt sein
soll. Für ihn stellt sich die Frage, wenn man die Fläche Richtung Loewe-Park
oder anders öffnen würde, ob es dann nicht möglich ist, zusätzliche 100 WE
auszuweisen. Im Ergebnis könnte er sich für das gesamte Areal 1200 – 1500 WE
vorstellen. Die derzeitige Planung beinhaltet für ihn zu wenig WE. Oberbürgermeister Mädge erinnert daran, dass im Ausschuss für Bauen und
Stadtentwicklung vorgetragen wurde, dass insgesamt 1000 WE möglich sein werden.
Mehr WE lassen sich wegen der Verkehrsbelastung nicht realisieren. Als Zielzahl
für den ersten Bebauungsplan waren 250 – 300 WE +/ - 10 % vorgesehen. 1000 WE
sind auf das ganze Gebiet gerechnet. Eine höhere Anzahl von WE würde nicht nur
verkehrliche Probleme bringen, sondern wäre aus ökologischen und
stadtplanerischen Aspekten nicht zu vertreten. Auch sind die vorhandenen
Baulichkeiten teilweise mit einzuplanen. Die Verkehrsprognose beinhaltet den Zeitraum bis zum Jahre
2015. Aus heutiger Sicht sind noch höhere Verkehrszunahmen aus dem Gebiet
heraus nicht abzuwickeln. Da einige Bereiche des Areals jedoch erst nach 2010
entwickelt werden können, wird man ggf. dann neu beurteilen müssen, wie sich
die Verkehre insgesamt entwickelt haben. Beigeordneter Körner hält die von der ARGE erarbeitete Grundlage für nicht
schlecht. Es sollte deshalb jetzt nicht der Versuch unternommen werden, diesen
Planentwurf mit seinen guten Ansätzen nun gänzlich zu verwerfen. Der Entwurf
sollte als Diskussionsgrundlage im Kopf behalten werden. Eine Straßenanbindung
an den Meisterweg hält er durchaus für prüffähig. Dazu müsste jedoch die Fläche
Richtung Norden angehängt werden an die Planung, damit man eine Anbindung an
den Loewe-Park erreichen kann. Ratsherr Dörbaum erklärt, dass die SPD/FDP-Gruppe zu Beginn der Sitzung
einen Antrag überreicht habe. Der Antrag schließt inhaltlich an das an, was
Beigeordneter Körner vorstehend ausgeführt habe. Der Antrag unterstreicht den
Vorschlag der ARGE. Die vorgestellte
Grünflächen- und Freiflächenplanung muss auch weiterhin Basis für alle
weitergehenden Überlegungen sein. Die Variante 3 schafft für die weitergehende
Planung den größten Rahmen. Die Variante 3, die die Grundflächen im
wesentlichen aufnimmt, ist gegenüber der Grundlage in einigen Punkten
variabler, basiert aber letztendlich ausgehend auf Variante 1. Nicht nachvollziehbar ist die dargestellte Nord-Süd-Achse,
weil dadurch zusätzliche Verkehre in das Gebiet hineingebracht werden. Nicht
gewollt ist in diesem Zusammenhang auch eine Trennung des Gebietes in Ost und
West. Gleichwohl ist die SPD/FDP Gruppe der Meinung, dass geprüft werden
sollte, ob eine Nord- und/oder Westanbindung notwendig und sinnvoll ist. Denkbar
wäre eine Erschließungsausfahrt an den Meisterweg, die jedoch keine Durchfahrt
sein soll. Nach dem ergänzenden Verkehrsgutachten würde eine Nord-Süd-Achse
eine Fahrbewegung von ca. 3000 – 4000 Fahrzeugen täglich aufzunehmen haben.
Dies entspricht in etwa der derzeitigen Belastung des Meisterweges. Zur vorgesehenen
Geschossflächenzahl sollte noch eine Variable eingebracht werden, weil es neben
dem sehr wichtigen Einfamilienhausbau erforderlich ist, dass auch Stadthäuser
und Geschosswohnungsbau sich dort entwickeln können. Diese Variable sollte für
die weitergehende Planung im Bauleitverfahren offen gehalten werden und zu
gegebener Zeit diskutiert werden. Die SPD/FDP-Gruppe geht davon aus, dass die
Variante 3 zwar die Möglichkeit offen hält, in das Gebiet einen Grünzug
hineinzulegen, der, wie immer auch gestaltet wird, muss jedoch die Qualität der
von der ARGE vorgesehenen Grünplanung haben. Geprüft werden sollte, ob die vorgesehene Magistrale, die
insgesamt einen starken städtebaulichen Charakter für das Gebiet aufweist,
herausgehoben werden sollte. Dieser Gedanke sollte in die weitere Planung
aufgenommen werden. Zur Namensgebung erscheint der Arbeitstitel Schlieffen-Park
zwar akzeptabel, jedoch sollte mit einer Namensfindung für das gesamte Gebiet versucht
werden, eine stärkere Beziehung und Identität zu dem Gebiet zu finden. Dies
könnte ggf. durch einen Wettbewerb über die LZ erfolgen. Weitere Schritte können dann eingeleitet werden, wenn heute
eine Beschlussfassung zum Rahmenplan erfolgt. Er appelliert an die Ausschussmitglieder, sich heute einer
Beschlussfassung zum Rahmenplan anzuschließen, damit es in der städtebaulichen
Entwicklung voran gehen kann. Ratsfrau Leeck dankt Herrn Oberbürgermeister Mädge für die ihr zugeleitete
ausführliche Stellungnahme. Sie möchte wissen, ob die seinerzeit gebildete
Projektgruppe „Schlieffenkaserne“ in die weitergehenden Planungen wieder
einbezogen wird. Wegen der Komplexität des Gebietes hätte sie sich auch eine
Verschiebung der Beschlussfassung zum Rahmenplan vorstellen können. Erklärt
haben möchte sie, was in der dargestellten Entwicklung sozial, nachhaltig und
ökologisch sein soll. Die in der Einleitung enthaltenen Aussagen einer
zeitnahen, schnellen und nachhaltigen Entwicklung schließen sich nach ihrem
Verständnis gegeneinander aus. Ihre Fraktion erwartet inhaltlich eine moderne,
phantasievolle, gute und urbane Architektur. Der überwiegende Bau von
Einfamilienhäusern in dieser Lage wird von ihrer Fraktion abgelehnt. Für sie
ist es wichtig zu erfahren, wie die vorgesehene prozentuale Aufteilung der
Einfamilien- und Reihenhäuser sowie der 2- und 3-geschossigen Gebäude
vorgesehen ist. Gegen einige Einfamilienhäuser bestehen grundsätzlich keine
Bedenken. Vorrangig sollte jedoch eine typisch städtische Bebauung vorgesehen
werden, zumal eine sehr attraktive Infrastruktur in unmittelbarer Nähe bereits
vorhanden ist, die möglichst vielen Menschen aus diesem Gebiet zugute kommen
sollte. Begrüßt wird von ihrer Fraktion, dass man die Anregungen aus
der Bürgerversammlung zur Schaffung einer Nord-Süd-Achse aufgegriffen hat.
Denkbar wäre es, die Straße als Durchgangsstraße durch variable Pollersetzung
in der Mitte zunächst zu sperren. Bei weiter zunehmendem Verkehr auf der
Schießgrabenstraße könnte man zu gegebener Zeit über eine Öffnung als
Entlastung der Schießgrabenstraße diskutieren. Verkehrsberuhigte Bereiche im
Gebiet sind einerseits sinnvoll. Jedoch kann es auch nicht sein, dass alle
Verkehre über die Bleckeder Landstraße geleitet werden. Die verkehrliche
Öffnung zur Ostumgehung hin nicht nur
für die Gewerbeflächen wird sehr positiv aufgenommen. Diese Diskussion hat
jedoch noch Zeit. Sie sollte zu gegebener Zeit mit evtl. Nachbesserungen
geführt werden. Das Areal ist eines der letzten großen zusammenhängenden
attraktiven Baugebiete im Stadtgebiet, bei dem genau zu überlegen sein wird,
welche Art von Bebauung erforderlich und auch gewollt ist. Aufgrund der Aussagen aus dem Landschaftsschutzplan sollte
man aufgrund der in die Stadt einfallenden Winde nördlich in Höhe der ADANK-Häuser
zunächst Schluss machen mit einer Bebauung. Ggf. wäre es sinnvoll, dass man
zunächst, wie vorgesehen, in der Mitte des Gebietes anfängt und sich
anschließend in die angrenzenden Bereiche vortastet. Oberbürgermeister Mädge merkt zu den Ausführungen von Ratsfrau Leeck an, dass
man sich die Frage stellen muss, was eine typische Wohnbebauung für eine
Mittelstadt wie Lüneburg ist. Überall in der Stadt findet man die Mischung
zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern. Mehrfamilienhäuser haben heute max. 2 bzw.
3 Vollgeschosse mit zusätzlich ausgebautem Dachgeschoss. Hochhäuser würde man
in der heutigen Zeit für Wohnen nicht mehr bauen. Seit 1995 wurde durch die LBS und das Pestel-Institut 3
Gutachten erarbeitet, die darlegen, wie sich der Bedarf an Wohnraum in welcher
Zusammensetzung bis zum Jahre 2010 entwickelt. Der Bedarf bis zum Jahre 2010
beläuft sich auf ca. 4300 WE, wovon ca. 1500 – 2000 WE auf Einfamilienhäuser
entfällt. Die Stadt muss, um konkurrieren zu können, für ihre Entwicklung den
Menschen die gleichen Möglichkeiten wie im Umland schaffen. Dazu muss quasi das
Dorf in der Stadt geschaffen werden. Gewollt sind sowohl Flächen für den
Einfamilien- als auch für den Geschosswohnungsbau. Diese Ziele werden bereits
seit 1991 verfolgt. Benötigte Grundstücksgrößen für Einfamilienhäuser sollen
nich,t wie fälschlicherweise der örtlichen Presse zu entnehmen war, 1000 m²,
sondern vielmehr nur eher 300 – 500 m² groß bemessen werden. In der prozentualen Aufteilung werden unterstützt vom
Pestel-Gutachten aus 2003 70 % Einfamilienhäuser, 30 % Mehrfamilienhäuser für
angemessen gehalten. Nicht nachvollziehbar ist für ihn die Diskussion, die
bereits jetzt zum Rahmenplan geführt wird. Die Aussagen vom Pestel-Institut
sind in den letzten Jahren immer eingetreten. Deshalb sollte sich eine Planung
am Bedarf orientieren. Ökologische Stadtentwicklung im Sinne von AGENDA 21 ist für
ihn auch Wohnen und Arbeiten zusammen zu bringen. Die Nachhaltigkeit ist dadurch gegeben, dass Kasernenflächen
auf Dauer durch Konversion in Wohngebiete umgewandelt werden. Soziale Politik
dokumentiert sich darin, dass durch Gestaltung in diesem Quartier ein Umfeld
geschaffen wird, in dem sich die
Menschen wohlfühlen können. Aus seiner Sicht werden die 4 Kernaussagen der AGENDA 21:
sozial, ökologisch, ökonomisch und nachhaltig durch die vorgesehene Planung
eingehalten. Den Gedanken der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN; einen quasi
2. Stadtring auch über eine Nord-Süd-Achse durch das Plangebiet als mögliche
zukünftige Entlastung der Schießgrabenstraße zu legen, verwirft er gänzlich,
weil eine solche Vision in keinster Weise mit den Zielsetzungen der AGENDA 21
zu vereinbaren wäre. Die Option, die Ringführung über die
Konrad-Adenauer-Straße, über die Theodor-Heuß-Straße, durch die Kastanienallee
in das Kasernengelände hinein vorzusehen, ist eine Politik, die er nicht
mittragen wird. Die Entlastung der Schießgrabenstraße stellt derzeit die
Ostumgehung, in späteren Jahren die A 39, dar. Keinesfalls denkbar ist ein 2.
Stadtring im aufgezeigten Trassenverlauf. Anschließend wird auf die weiteren Anträge der Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN eingegangen, die inhaltlich jedoch erst im weitergehenden
Bauleitverfahren abzuarbeiten sein werden. Nicht vorstellbar ist für ihn, dass
das Offizierskasino zu einem Jugendzentrum umfunktioniert wird. Hier hat man
eine Tradition, der man sich verpflichtet fühlt. Jugendliche werden auch nicht
in ein solches Gebäude hineingehen wollen. Auf dem Gelände bieten sich Gebäude
an, die für solche Zwecke weitaus geeigneter erscheinen. Die Frage der Energieversorgung in diesem Gebiet wird
gutachterlich untersucht. Die Bebauung entlang des Meisterweges ist nicht zwingend
gewollt. Vielmehr soll eine solche Bebauung in die Überlegungen einbezogen und
diskutiert werden. Es soll zunächst den Fachleuten überlassen bleiben, bei der
Entwicklung des Planes das Machbare zu prüfen und vorzuschlagen. Letztendlich
wird dieser Ausschuss dem Rat eine Empfehlung abgeben, welche Ziele im
Verfahren umgesetzt werden sollen. Der Rahmenplan wird als Grundlage für die
weitere Vorgehensweise benötigt. Wie bisher auch schon immer gehandhabt, wird
die Verwaltung alles transparent auf den Tisch legen, was im Ausschuss für die
weitergehenden Beratungen benötigt wird. Einig ist man sich darin, dass im weiteren Verfahren noch
erheblicher Diskussionsbedarf bestehen wird. Er appelliert an die
Ausschussmitglieder, dies aber auch als Herausforderung zu sehen und durch eine
Beschlussfassung zum Rahmenplan den Weg in das Bauleitverfahren zu öffnen. Bürgermeisterin Schellmann führt ergänzend aus, dass sie persönlich es für gut
befunden hätte, wenn die Grünplanung aus dem ursprünglichen Rahmenplanentwurf
hätte festgeschrieben werden können. Aus der im Nachhinein entstandenen
Diskussion ist jedoch ein variabler Umgang mit der Grünflächenplanung
erforderlich. Auch die Diskussion
innerhalb ihrer Fraktion habe gezeigt, dass, je intensiver man sich damit
auseinander setzt, was Andere wollen, desto deutlicher kristallisiert sich
heraus, was man selber will. Deutlich ist für jeden, dass etwas geregelt werden muss in
einem solch großen Gebiet. Nicht sein kann es, dass dieses Gebiet über nur 2
Straßen erschlossen wird. Andererseits darf auch nicht eintreten, dass das
Baugebiet durch eine Durchgangsstraße wieder entwertet werde. Unterschiedliche
Auffassungen spiegeln sich auch in der Zulassung der unterschiedlichen
Wohnformen wieder. Man weiß, dass die Nachfrage nach Einfamilienhäusern sehr
groß ist. Gleichwohl sollte aber auch urbanes Wohnen in anderen Wohnformen
zugelassen werden. Eine gute Gestaltung hängt hierbei stark vom Architekten,
Investoren und Bauherren ab. Angestrebt werden sollte dabei eine moderne Form
des Zusammenlebens. Diese vermeintliche Beliebigkeit entsteht durch das
Schwanken zwischen starken Festlegungen und dem Offenhalten. Beachtet werden
muss in diesem Zusammenhang, dass seitens des für die Vermarktung zuständigen
Bundesvermögensamtes Soltau deutlich gemacht wurde, dass das Gebiet nur
angefasst würde, wenn es sich für den Grundstücksveräußerer rechnet. Sonst
besteht die Gefahr, dass die Flächen liegengelassen werden. Wir müssen sehen, dass wir mehr Menschen an Lüneburg binden.
Deshalb wäre es schade, wegen derzeit mangelnder Nachfrage im
Geschosswohnungsbau die Flächen liegen zu lassen und nichts zu machen. Für nicht sinnvoll erachtet sie eine Trennung, dass die
nördlich Wohnenden dann nur nach Norden aus dem Gebiet herausfahren können.
Alternativen müssen unter Beachtung der Aussagen des Verkehrsgutachtens
zugelassen werden. Ratsfrau Leeck findet es gut, dass sich auch Bürgermeisterin Schellmann
für eine tlw. urbane Bebauung ausspricht. Kenntnis habe sie davon, dass auch
einige der SPD-Fraktion zu dieser Auffassung tendieren. Angedacht werden
sollte, im Gebiet selbst verkehrsberuhigte Bereiche zu schaffen, um ein
sicheres Spielen der Kinder zu ermöglichen. Nicht gedacht ist dabei an
Haustypen wie am Meisterweg mit Carport vor der Tür, sondern an Anordnung von
Häusern um einen Platz herum. Widersprechen tut sie den Äußerungen von Oberbürgermeister
Mädge. Es ist nicht Intention ihrer Fraktion, einen Stadtring über die
Kinderheimflächen und durch Wohnblöcke hindurch als eine zweite Umgehungsstraße
zu bauen. Vielmehr ist gewollt, dass das Baugebiet verkehrlich in alle
Richtungen offen sein soll. Eine Nord-Süd-Achse ist zwar für das Kasernengebiet
angedacht, jedoch keine Weiterführung Richtung Kaltenmoor. Auch sollte die
Nord-Süd-Achse im Gebiet in der Mitte getrennt werden mit der Option, dies
später einmal im Bedarfsfall als Durchgangsstraße nutzen zu können. Bedauern tut sie, dass die eingereichten 11 Anträge nicht
näher erläutert werden sollen, sondern erst im Bauleitverfahren zur Sprache
kommen sollen. Ratsherr Dörbaum schlägt zum Verfahren vor, dass man sich darauf
verständigt, das 3 der 11 Anträge heute zur Sprache gebracht werden. Dazu
gehören die Anträge zur Namensgebung, keine Bebauung nach den ADANK-Häusern und
der Abbruchkante und die zukünftige Nutzung des Offizierskasinos. Alle anderen
Anträge werden als gute Anregungen in das Bauleitverfahren aufgenommen. Dies
ist eine Ausgangsbasis, auf die man sich verständigen sollte. Beigeordneter Körner gibt zu bedenken, dass durch die Nord-Süd-Achse viel
Verkehr geführt werden wird. Geachtet werden muss darauf, dass die Belastungen
für die dort Wohnenden nicht zu groß wird, weil es sich sonst auf die Qualität
des Wohnens auswirken würde. Er spricht sich dafür aus, dass auch einige der
erhaltenswerten Gebäude mit guter Bausubstanz stehen bleiben und in der
weitergehenden Planung berücksichtigt werden sollten. Erhalten und eingeplant
werden müssen auf jeden Fall die Turnhallen. Die Planung von
Kindertagesstättenplätzen und Spielplätzen sollte selbstverständlich sein. Er
spricht sich wegen des starken Gefälles im Gelände gegen eine Heranführung der
Bebauung an den Meisterweg Richtung Norden aus. Mit einer solchen Bebauung
würde für die oberhalb liegende Bebauung der Ausblick verbaut. Die Qualität
dieser Grundstücke würde darunter erheblich leiden. Er geht davon aus, dass
dies auch von der Bevölkerung gutgeheißen wird. Auch er spricht sich für den
Erhalt des Offizierskasinos in seiner jetzigen Form aus. Das Prunkstück,
zentral im Gebiet gelegen, sollte nicht der von der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN vorgeschlagenen Verwendung zugeführt werden. Die Zustimmung seiner Fraktion für die weitere
Vorgehensweise ist gegeben, wenn die Grundpfeiler des Planentwurfes der ARGE
erhalten bleiben. Ratsfrau Lotze stellt fest, dass man in den Ansichten gar nicht so weit
auseinander liegt mit den Vorstellungen der anderen Fraktionen. Einen Konflikt
kann sie aufgrund der bisherigen Beratung nicht erkennen. Zur Nachhaltigkeit
merkt sie an, dass in der Realpolitik ein guter Kompromiss gefunden wurde.
Bestätigen kann sie die Aussage, dass über eine Grundstücksgröße von 1000 m² im
Zusammenhang mit dem Schlieffenkasernengelände keine diesbezügliche Aussage
getroffen wurde. Sie ist der Ansicht, dass man nach intensiver Beratung an
einen Punkt angelangt ist, in dem festgestellt werden kann, dass dieser
Rahmenplan nichts ausschließt, alle Anregungen aufgenommen wurden und man sich
darauf verständigt hat, dass alle noch offenen Fragen im sich anschließenden
Bauleitverfahren abklärt werden. Ratsfrau Leeck widerspricht, dass es keinen Konflikt gibt. Ein Konflikt ist
für ihre Fraktion die prozentuale Verteilung der Bebauung Einfamilienhausbau zu
urbaner Bebauung von 70 % zu 30 % bzw.60 % zu 40 %. Zu einer solchen Verteilung
spricht sie für ihre Fraktion ein deutliches Nein aus. Ihre Fraktion sieht
einen Kompromiss in einer Drittelung, bestehend aus 1/3 Einfamilienhäuser, 1/3
attraktive Stadthäuser und 1/3 Reihenhäuser. Die Gestaltung sollte aber mit
variablen Details attraktiv und abwechselungsreich vorgenommen werden. Eine
Grundstücksgröße von bis zu 500 m² für eine Einfamilienhausbebauung ist für
ihre Fraktion akzeptabel. Als weiteren Konflikt sieht sie die Frage des
Quartierparkens. Einer Lösung, alle Stellplätze unmittelbar an den Häusern
anzuordnen, würde nicht zugestimmt. Ratsherr Dörbaum weist zurück, dass man, weil man sich für
Einfamilienhäuser, Mehrgeschosswohnungsbau und Wohnblöcke ausspricht, damit
einschließt, dass man deshalb für 1000 m² große Grundstücke ist. Dies ist nicht
der Fall und auch nicht gesagt worden. Die angebliche Aussage wird
nachdrücklich zurückgewiesen. Diskussion war, eine Mischbebauung dort zu
ermöglichen, die sich aus verschiedenen Kriterien zusammensetzt. Darauf wurde
bereits durch Oberbürgermeister Mädge und Bürgermeisterin Schellmann
hingewiesen. Ziel ist es, eine Planung für eine Mischbebauung zu ermöglichen,
die der Nachfrage, die gutachterlich belegt ist, gerecht wird. Gewollt ist, dass das, was von der ARGE vorgeschlagen wurde,
in einer Variante umgesetzt wird. Parken außerhalb von Quartieren ist nicht
bzw. nur schwer vermittelbar, wobei ein solches quartiersbezogenes Parken in
einem Baufeld alternativ vorgesehen werden könnte. Diese Aussage steht nach wie
vor. Oberbürgermeister Mädge zitiert aus dem „Extra-Tipp“, in der unterstellt
wird, dass Aussagen über Grundstücksgrößen von 1000 m² getätigt wurden. Wahr
ist, dass man Aussagen getätigt hat, in welcher Bandbreite Grundstücke in
Baugebieten von Lüneburg angeboten werden. Falsch ist es, daraus Rückschlüsse
auf Grundstücksgrößen im Schlieffenpark zu ziehen. Grundstücksgrößen sollten
sich am Bedarf der Menschen ausrichten. Heute wollen viele ihr Auto vor der Tür
parken. Am Beispiel „Bülows Kamp“ hat sich gezeigt, dass jetzt Parkplätze
nachgebaut werden müssen. An der seinerzeitigen Planung, die sich im Nachhinein
als Fehlplanung herausgestellt hat, hat die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
mitgewirkt. Eine Diskussion in der Theorie führt zu nichts. Die Bedürfnisse der
Menschen müssen aufgenommen und nach gewissen Regeln entwickelt werden. In der
Diskussion keinen Schritt weiter führt es, wenn man schon beim Rahmenplan über Quartiersparkplätze
diskutiert. Unfair ist es, einseitig die Qualität bestimmter
Reihenhäuser abzuqualifizieren. Damit qualifiziert man auch die dort wohnenden
Menschen ab. Verstehen und aufnehmen sollte man, dass die Ansprüche der
Menschen verschieden sind. Diese unterschiedlichen Bedürfnisse müssen in einer
Bauleitplanung aufgegriffen werden und in unsere städtebaulichen Vorstellungen
umsetzbar sein. Wenn nicht bereits unsere Väter und Großväter nach diesen
Prinzipien vorgegangen wären, würde sich die Stadt heute nicht so darstellen
wie sie ist. Probleme, die die Menschen heute bewegen, sind Verkehre und
Parkmöglichkeiten. Er appelliert nochmals an die Ausschussmitglieder, durch
Beschlussfassung zum Rahmenplan in das Bauleitverfahren einzusteigen. Die Frage,
ob es Quartiersparkplätze gibt oder nicht, wird der Rat zu gegebener Zeit zu
entscheiden haben. Ratsfrau Leeck geht es nicht darum, den Menschen etwas Realitätsfernes
vorzusetzen. Gewollt ist eine gute Mischung, jedoch auf der Grundlage einer
urbanen Bebauung. Ihre Fraktion ist durchaus in der Lage, die unterschiedliche
Auffassung auf der Grundlage eines logischen Hintergrundes zu begründen. Sie
ist es leid, jedes Mal erneut über die Erhaltung der Attraktivität der
Innenstadt zu diskutieren. Menschen an dieser Stelle ein attraktives und
stadtnahes Wohnen zu ermöglichen, gehört nach ihrer Ansicht zu den Kriterien,
die dazu beitragen, die Innenstadt attraktiv zu erhalten. Auch sieht sie es
nicht so, dass sie mit ihrer Meinung allein dar steht. Architekt von Mansberg – ARGE – erklärt, dass von vornherein nur
angedacht war, Grundstücke in Größe von 300 – 500 m² zu schaffen, um eine
möglichst große Anzahl von WE zu ermöglichen. Die Grundstücksgrößen werden in
der Regel nicht größer als 400 m² ausfallen. Er berichtet von dem stattgefundenen Investorengespräch.
Aufgenommen hat er dabei, dass nur ein geringes Interesse an
Geschosswohnungsbau besteht. Aber wenn, dann auch nur hochwertig. Zu spüren war
jedoch auch, dass eine große Nachfrage nach Bauflächen für den individuellen
Einfamilienhausbau besteht. Die Frage, ob Quartiersparkplätze geschaffen werden sollten
oder nicht, sollte man zwar im Auge behalten, jedoch sollte man auch der
Realität ins Auge sehen, was die Menschen wollen. Ratsherr Fischer verdeutlicht noch einmal, was Sinn und Zweck eines
Rahmenplanes ist. Bereits mehrfach wurde ausgeführt, dass alle noch
offenstehenden Fragen im anstehenden Bauleitverfahren abgehandelt werden
können. Er wirbt dafür, die Diskussion heute zu beenden und einen
entsprechenden empfehlenden Beschluss zum Rahmenplan zu fassen. Ratsherr
Dörbaum fasst als
Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung das
Beratungsergebnis zu der nachstehend ergänzten Beschlussempfehlung zusammen: 1.
Der
städtebauliche Rahmenplan Variante 3 wird mit folgenden Ergänzungen: ·
Keine
durchgehende Verbindung von Süden nach Norden, dafür aber Prüfung einer
zusätzlichen nördlichen oder/und westlichen Anbindung, wobei eine Anbindung als
notwendig erachtet wird. ·
Festlegung
der für den Geschosswohnungsbau vorgesehenen Flächen im Bebauungsplanverfahren ·
Freiflächenplanung
aus der Variante I für eine Grünflächenplanung ·
Umsetzungsprüfung
der vorgesehenen Achsenbildung durch eine Magistrale ·
Wettbewerb
zur Festlegung eines gebietsbezogenen Namens beschlossen. 2.
Die
von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgelegten -
Anträge
Nr. 4 und 6 werden abgelehnt -
Die
Anträge Nr. 1, 2, 3, 5, 7, 8, 9, 10 und 11 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
werden ebenso wie -
Der
Ergänzungsantrag der SPD/FDP-Gruppe als Arbeitspapiere in das Bauleitverfahren
eingebracht. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, von
folgenden Büros Angebote für ein Auswahlverfahren zur Vergabe des
Planungsauftrages „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 – Schlieffen-Park –
mit örtlicher Bauvorschrift“ einzuholen. -
Arbeitsgemeinschaft
Schlieffenkaserne, Lüneburg -
Architektengemeinschaft
Patt & Stöhr/Hatesohl/Claren, Lüneburg -
Gosch-Schreyer-Partner,
Ingenieurgemeinschaft mbH, Bad Segeberg -
GEWOBA,
Bremen -
GfL
Planungs- und Ingenieurgemeinschaft mbH, Bremen -
Niedersächsische
Landgesellschaft mbH, Hannover -
LEG
Schleswig-Holstein, Kiel Beschluss: Der Ausschuss für Bauen
und Stadtentwicklung fasst einen der vorstehenden Zusammenfassung folgenden
einstimmigen Beschluss. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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