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Auszug - Rahmenplan Schlieffen-Park  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 23.03.2004    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0911/04 Rahmenplan Schlieffen-Park
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Luschnat, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass zum TOP von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 11 Anträge (Anlage I) und von der SPD/FDP Gruppe 1 Antrag (Anlage II) vorgelegt wurden.

 

 

Rahmenplan-Entwurf

 

Oberbürgermeister Mädge führt einleitend aus, dass das Thema Schlieffen-Kaserne uns seit Jahren beschäftigt. Die ARGE Schlieffen-Kaserne hat einen Rahmenplanentwurf erarbeitet, der in einer 1. Lesung im Dezember 2003 dem Ausschuss vorgestellt und erläutert wurde. Seit dieser Zeit hat eine Bürgerversammlung, eine Investorenrunde sowie sehr viele Gespräche zu diesem Thema stattgefunden.

Aus allen diesen Gesprächen und auch Zuschriften ergab sich eine Vielzahl von Anregungen. Ausdrücklich gedankt wird den Mitgliedern der ARGE für den Rahmenplanentwurf, der Einigen schon zu sehr ins Detail ging. Im Nachhinein hat es sich aber gezeigt, dass eben die Detailliertheit des Entwurfs die Diskussion in Gange gebracht habe, so dass heute schon eine inhaltliche Diskussion vor Verabschiedung des Rahmenplans stattfindet.

 

Variante 1

Aus dem Entwurf hat die Verwaltung einen Vorschlag für einen Rahmenplan entwickelt. Der Rahmenplan hat keine Rechtskraft, sondern gibt lediglich eine Struktur vor. Der Rahmenplan ist insofern ein informelles Papier. Der Rahmenplan gibt die Grenzen des Gebietes, grobflächig die Nutzungen, evtl. welche Art von Bebauung vorgesehen ist und die Haupterschließungsstraßen vor. Die Haupterschließungsstraßen liegen zum Teil auf örtlich bereits vorhandenen Straßentrassen.

Der Rahmenplanentwurf wurde dergestalt überarbeitet, dass die Detaillierung der Häuser herausgenommen und durch farbige Flächen markiert wurde. Die vorgesehenen Nutzungen werden anhand aushängender Pläne aufgezeigt.

 

Variante 2

Die wesentlichen Fragen, die aufgeworfen wurden, waren die, ob die Nord-Süd-Achse wirklich erforderlich ist, ob der Grünzug nicht zu schmal angelegt oder gar in die Mitte des Gebietes verlegt werden sollte und wie die Aufteilung von Ein- und Mehrfamilienhäusern zu wählen sei.

Auf der Grundlage dieser Fragestellungen wurde die Variante 2 entwickelt. Für eine Nord-Süd-Achse wurde ergänzend eine verkehrliche Untersuchung in Auftrag gegeben. Im Ergebnis werden sich die Verkehre auf den Meisterweg und der Nord-Süd-Achse mit jeweils 2000 Fahrzeugen/täglich teilen. Durch eine Nord-Süd-Achse entstehen aber auch Probleme in den Randbereichen, da zu erwarten ist, dass die Verkehre zunehmend auch zwischen Dahlenburger- und Bleckeder Landstraße durchsickern werden und sich insofern ein 2. Stadtring bildet. Nach den Vorstellungen einiger Architekten ist eine solche Entwicklung sogar gewollt. Wenn die Nord-Süd-Achse im Schlieffen-Kasernenbereich kommt, muss mit der Bebauung von dieser Straße aus Lärmschutzgründen weiter abgerückt werden. Ermöglicht wird durch eine nördliche Anbindung, dass Teilflächen des Landes mit Einhängern auch von Norden erschlossen werden könnten. Dies könnte zu einer verkehrlichen Entlastung der Bleckeder Landstraße beitragen, da diese Verkehre zum großen Teil zum Meisterweg hin abgeführt werden könnten. Die ebenfalls angedachte Anbindung zur Ostumgehung bereitet dem Straßenbauamt aus verschiedenerlei Gründen Probleme, die noch ausdiskutiert werden müssen. Aktuell wird dies aber erst nach Freiwerden der Flächen in etwa 8 – 10 Jahren.

 

Variante 3

Aus diesen Diskussionen heraus entstand die Überlegung, für eine detailliertere Planung mehr Freiräume zu schaffen. Die Variante 3  beinhaltet die Nord-Süd-Achse, über die im weiteren Verfahren noch zu diskutieren sein wird. Die Flächen Wohnen/Grün zwischen Meisterweg/Bleckeder Landstraße sind variabel in der Flächenzuordnung. Deutlich ist jedoch, dass die im Landschaftsplan enthaltenen Grünanteile auf jeden Fall gesichert werden müssen. Das ist in den Ausführungsbestimmungen auch konkret festgelegt. Der Grünbezug Ost zu West wird zu betonen sein. Aufgezeigt werden anhand des Planes die Grenzen des B-Plans sowie die Felder, in denen eine Bebauung ermöglicht werden soll. Welche Art von Bebauung ermöglicht werden soll, ergibt sich aus den im Plan enthaltenen Kennzahlen.

 

Die Bereiche für die zukünftig anstehenden B-Pläne werden dargestellt. Dazu gehören die derzeit noch nicht verfügbaren Flächen auf dem Gelände selbst sowie das StOV-Gelände. Auf dieser Fläche wäre neben Geschosswohnungsbau auch Einfamilienhausbau vorstellbar. Dies aber erst dann, wenn der Bund eine Entscheidung über die weitere Verwendung der Fläche getroffen hat und die Lärmschutzbelange in den Griff zu bekommen sind. Ggf. bietet sich zum Lärmschutz eine Lösung an, wenn aus dem Lärmschutzprogramm des Bundes 2005/06 Mittel für den Lärmschutz entlang der Eisenbahnstrecke fließen.

 

Zusammengefasst wird der Rahmenplan über die ganze Fläche gelegt, wobei die Nutzung bestimmter Bereiche ausdrücklich offen gehalten wird. Die Fläche soll in 3 B-Pläne unterteilt werden. Die F-Plan-Änderung wird ebenfalls das ganze Areal umfassen.

Geführt werden müssen Diskussionen insbesondere noch über die Themenfelder:

·                Ob die Nord-Süd-Achse tatsächlich erforderlich ist und ob sie unterbrochen werden kann,

·                die Frage, wie werden Baufelder gebildet und

·                welches Gestaltungsmerkmal bekommt ein Baufeld.

 

Alle diese Fragen werden im B-Plan-Verfahren abzuarbeiten sein. Vorgesehen ist, dass mit der Vermarktung der Grundstücke in 1 ½ Jahren begonnen werden kann.

Nur durch Einleitung des Bauleitverfahrens wird man Geschwindigkeit in den Ablauf bekommen. Die Stadt hat gegenüber den Grundeigentümern Bund und Land bereits 200.000 € vorfinanziert.

Sowohl Bund als auch Land haben signalisiert, dass eine Mitfinanzierung erst dann möglich sein wird, wenn zumindest der Rahmenplan, besser noch der B-Plan beschlossen wurde. Das liegt ursächlich daran, dass sowohl Bund als auch Land zunächst Wirtschaftlichkeitsberechnungen vornehmen. Sollten diese mit einem negativen Ergebnis abschließen, läuft man Gefahr, dass die Fläche liegengelassen werde. Eine solche Berechnung muss man als gerechtfertigt anerkennen.

Zum Verfahren merkt er an, dass ständig die Forderung aufkommt, dass über eine Planung auch eine Rückkoppelung mit Planern, Architekten und sonstigen Interessierten in Workshops vorgenommen werden soll. Auch studentische Arbeiten, die sicherlich ihre Qualität haben, sollen Berücksichtigung finden. Er betont, dass es schlichtweg nicht möglich ist, dass ein mit der Planung beauftragtes Büro sich ständig von anderen Stadtplanern und Büros überprüfen lassen soll. Diskussionen mit Architekten und Bauträgern, die dort auch Häuser bauen wollen, werden aber auf jeden Fall geführt werden.

Erläutert wird das vorgesehene Verfahren einer beschränkten Ausschreibung. 7 Büros sollen aufgefordert werden. Die Bewertung der eingereichten Vorschläge wird anhand einer Matrix vorgenommen. Die Ausschreibung richtet sich nicht gegen die ARGE, mit deren Arbeit man zufrieden ist. Drei in die engere Wahl gelangte Vorschläge sollen im ABS am 14.06.2004 vorgestellt werden. Um überhaupt in eine inhaltliche Diskussion einsteigen zu können, ist es erforderlich, dass zunächst ein Büro mit einer Planung beauftragt wird. Solange werden sich alle Diskussionen immer nur in der Theorie abspielen.

Die Bauleitplanung für die Konversion des Schlieffen-Kasernengeländes ist auch als Herausforderung für die politischen Gremien zu sehen. Ziel einer Planung sollte sein, dass erschlossene Baulandflächen für nicht mehr als 100 €/m² angeboten werden können. Sonst läuft man Gefahr, die Menschen an das Umland zu verlieren.

Er bittet die Ausschussmitglieder, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen und als Grundlage für die weitergehende Planung die aufgezeigte Variante 3 zu beschließen.

 

Ratsherr Dörbaum schlägt zur weiteren Vorgehensweise vor, dass zunächst Fragen gestellt werden können und anschließend den Fraktionen die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Vorstellungen zu erläutern.

Ziel der heutigen Sitzung ist, zu einem Beschlussvorschlag zu gelangen, damit der Startschuss für die Bauleitplanung gegeben werden kann.

 

Ratsherr Kroll hat der vorgestellten Planung entnommen, dass die Bebaubarkeit derzeit aus verkehrlicher Sicht heraus auf 300 WE begrenzt sein soll. Für ihn stellt sich die Frage, wenn man die Fläche Richtung Loewe-Park oder anders öffnen würde, ob es dann nicht möglich ist, zusätzliche 100 WE auszuweisen. Im Ergebnis könnte er sich für das gesamte Areal 1200 – 1500 WE vorstellen. Die derzeitige Planung beinhaltet für ihn zu wenig WE.

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert daran, dass im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgetragen wurde, dass insgesamt 1000 WE möglich sein werden. Mehr WE lassen sich wegen der Verkehrsbelastung nicht realisieren. Als Zielzahl für den ersten Bebauungsplan waren 250 – 300 WE +/ - 10 % vorgesehen. 1000 WE sind auf das ganze Gebiet gerechnet. Eine höhere Anzahl von WE würde nicht nur verkehrliche Probleme bringen, sondern wäre aus ökologischen und stadtplanerischen Aspekten nicht zu vertreten. Auch sind die vorhandenen Baulichkeiten teilweise mit einzuplanen.

Die Verkehrsprognose beinhaltet den Zeitraum bis zum Jahre 2015. Aus heutiger Sicht sind noch höhere Verkehrszunahmen aus dem Gebiet heraus nicht abzuwickeln.

Da einige Bereiche des Areals jedoch erst nach 2010 entwickelt werden können, wird man ggf. dann neu beurteilen müssen, wie sich die Verkehre insgesamt entwickelt haben.

 

Beigeordneter Körner hält die von der ARGE erarbeitete Grundlage für nicht schlecht. Es sollte deshalb jetzt nicht der Versuch unternommen werden, diesen Planentwurf mit seinen guten Ansätzen nun gänzlich zu verwerfen. Der Entwurf sollte als Diskussionsgrundlage im Kopf behalten werden. Eine Straßenanbindung an den Meisterweg hält er durchaus für prüffähig. Dazu müsste jedoch die Fläche Richtung Norden angehängt werden an die Planung, damit man eine Anbindung an den Loewe-Park erreichen kann.

 

Ratsherr Dörbaum erklärt, dass die SPD/FDP-Gruppe zu Beginn der Sitzung einen Antrag überreicht habe. Der Antrag schließt inhaltlich an das an, was Beigeordneter Körner vorstehend ausgeführt habe. Der Antrag unterstreicht den Vorschlag der ARGE.  Die vorgestellte Grünflächen- und Freiflächenplanung muss auch weiterhin Basis für alle weitergehenden Überlegungen sein. Die Variante 3 schafft für die weitergehende Planung den größten Rahmen. Die Variante 3, die die Grundflächen im wesentlichen aufnimmt, ist gegenüber der Grundlage in einigen Punkten variabler, basiert aber letztendlich ausgehend auf Variante 1.

Nicht nachvollziehbar ist die dargestellte Nord-Süd-Achse, weil dadurch zusätzliche Verkehre in das Gebiet hineingebracht werden. Nicht gewollt ist in diesem Zusammenhang auch eine Trennung des Gebietes in Ost und West. Gleichwohl ist die SPD/FDP Gruppe der Meinung, dass geprüft werden sollte, ob eine Nord- und/oder Westanbindung notwendig und sinnvoll ist. Denkbar wäre eine Erschließungsausfahrt an den Meisterweg, die jedoch keine Durchfahrt sein soll. Nach dem ergänzenden Verkehrsgutachten würde eine Nord-Süd-Achse eine Fahrbewegung von ca. 3000 – 4000 Fahrzeugen täglich aufzunehmen haben. Dies entspricht in etwa der derzeitigen Belastung des Meisterweges.

Zur vorgesehenen Geschossflächenzahl sollte noch eine Variable eingebracht werden, weil es neben dem sehr wichtigen Einfamilienhausbau erforderlich ist, dass auch Stadthäuser und Geschosswohnungsbau sich dort entwickeln können. Diese Variable sollte für die weitergehende Planung im Bauleitverfahren offen gehalten werden und zu gegebener Zeit diskutiert werden. Die SPD/FDP-Gruppe geht davon aus, dass die Variante 3 zwar die Möglichkeit offen hält, in das Gebiet einen Grünzug hineinzulegen, der, wie immer auch gestaltet wird, muss jedoch die Qualität der von der ARGE vorgesehenen Grünplanung haben.

Geprüft werden sollte, ob die vorgesehene Magistrale, die insgesamt einen starken städtebaulichen Charakter für das Gebiet aufweist, herausgehoben werden sollte. Dieser Gedanke sollte in die weitere Planung aufgenommen werden.

Zur Namensgebung erscheint der Arbeitstitel Schlieffen-Park zwar akzeptabel, jedoch sollte mit einer Namensfindung für das gesamte Gebiet versucht werden, eine stärkere Beziehung und Identität zu dem Gebiet zu finden. Dies könnte ggf. durch einen Wettbewerb über die LZ erfolgen.

Weitere Schritte können dann eingeleitet werden, wenn heute eine Beschlussfassung zum Rahmenplan erfolgt.

Er appelliert an die Ausschussmitglieder, sich heute einer Beschlussfassung zum Rahmenplan anzuschließen, damit es in der städtebaulichen Entwicklung voran gehen kann.

 

Ratsfrau Leeck dankt Herrn Oberbürgermeister Mädge für die ihr zugeleitete ausführliche Stellungnahme. Sie möchte wissen, ob die seinerzeit gebildete Projektgruppe „Schlieffenkaserne“ in die weitergehenden Planungen wieder einbezogen wird. Wegen der Komplexität des Gebietes hätte sie sich auch eine Verschiebung der Beschlussfassung zum Rahmenplan vorstellen können. Erklärt haben möchte sie, was in der dargestellten Entwicklung sozial, nachhaltig und ökologisch sein soll. Die in der Einleitung enthaltenen Aussagen einer zeitnahen, schnellen und nachhaltigen Entwicklung schließen sich nach ihrem Verständnis gegeneinander aus.

Ihre Fraktion erwartet inhaltlich eine moderne, phantasievolle, gute und urbane Architektur. Der überwiegende Bau von Einfamilienhäusern in dieser Lage wird von ihrer Fraktion abgelehnt. Für sie ist es wichtig zu erfahren, wie die vorgesehene prozentuale Aufteilung der Einfamilien- und Reihenhäuser sowie der 2- und 3-geschossigen Gebäude vorgesehen ist. Gegen einige Einfamilienhäuser bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Vorrangig sollte jedoch eine typisch städtische Bebauung vorgesehen werden, zumal eine sehr attraktive Infrastruktur in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden ist, die möglichst vielen Menschen aus diesem Gebiet zugute kommen sollte.

Begrüßt wird von ihrer Fraktion, dass man die Anregungen aus der Bürgerversammlung zur Schaffung einer Nord-Süd-Achse aufgegriffen hat. Denkbar wäre es, die Straße als Durchgangsstraße durch variable Pollersetzung in der Mitte zunächst zu sperren. Bei weiter zunehmendem Verkehr auf der Schießgrabenstraße könnte man zu gegebener Zeit über eine Öffnung als Entlastung der Schießgrabenstraße diskutieren. Verkehrsberuhigte Bereiche im Gebiet sind einerseits sinnvoll. Jedoch kann es auch nicht sein, dass alle Verkehre über die Bleckeder Landstraße geleitet werden. Die verkehrliche Öffnung zur Ostumgehung hin  nicht nur für die Gewerbeflächen wird sehr positiv aufgenommen. Diese Diskussion hat jedoch noch Zeit. Sie sollte zu gegebener Zeit mit evtl. Nachbesserungen geführt werden.

Das Areal ist eines der letzten großen zusammenhängenden attraktiven Baugebiete im Stadtgebiet, bei dem genau zu überlegen sein wird, welche Art von Bebauung erforderlich und auch gewollt ist.

Aufgrund der Aussagen aus dem Landschaftsschutzplan sollte man aufgrund der in die Stadt einfallenden Winde nördlich in Höhe der ADANK-Häuser zunächst Schluss machen mit einer Bebauung. Ggf. wäre es sinnvoll, dass man zunächst, wie vorgesehen, in der Mitte des Gebietes anfängt und sich anschließend in die angrenzenden Bereiche vortastet.

 

Oberbürgermeister Mädge merkt zu den Ausführungen von Ratsfrau Leeck an, dass man sich die Frage stellen muss, was eine typische Wohnbebauung für eine Mittelstadt wie Lüneburg ist. Überall in der Stadt findet man die Mischung zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern. Mehrfamilienhäuser haben heute max. 2 bzw. 3 Vollgeschosse mit zusätzlich ausgebautem Dachgeschoss. Hochhäuser würde man in der heutigen Zeit für Wohnen nicht mehr bauen.

Seit 1995 wurde durch die LBS und das Pestel-Institut 3 Gutachten erarbeitet, die darlegen, wie sich der Bedarf an Wohnraum in welcher Zusammensetzung bis zum Jahre 2010 entwickelt. Der Bedarf bis zum Jahre 2010 beläuft sich auf ca. 4300 WE, wovon ca. 1500 – 2000 WE auf Einfamilienhäuser entfällt. Die Stadt muss, um konkurrieren zu können, für ihre Entwicklung den Menschen die gleichen Möglichkeiten wie im Umland schaffen. Dazu muss quasi das Dorf in der Stadt geschaffen werden. Gewollt sind sowohl Flächen für den Einfamilien- als auch für den Geschosswohnungsbau. Diese Ziele werden bereits seit 1991 verfolgt. Benötigte Grundstücksgrößen für Einfamilienhäuser sollen nich,t wie fälschlicherweise der örtlichen Presse zu entnehmen war, 1000 m², sondern vielmehr nur eher 300 – 500 m² groß bemessen werden.

In der prozentualen Aufteilung werden unterstützt vom Pestel-Gutachten aus 2003 70 % Einfamilienhäuser, 30 % Mehrfamilienhäuser für angemessen gehalten. Nicht nachvollziehbar ist für ihn die Diskussion, die bereits jetzt zum Rahmenplan geführt wird. Die Aussagen vom Pestel-Institut sind in den letzten Jahren immer eingetreten. Deshalb sollte sich eine Planung am Bedarf orientieren.

Ökologische Stadtentwicklung im Sinne von AGENDA 21 ist für ihn auch Wohnen und Arbeiten zusammen zu bringen.

Die Nachhaltigkeit ist dadurch gegeben, dass Kasernenflächen auf Dauer durch Konversion in Wohngebiete umgewandelt werden. Soziale Politik dokumentiert sich darin, dass durch Gestaltung in diesem Quartier ein Umfeld geschaffen wird, in dem  sich die Menschen wohlfühlen können.

Aus seiner Sicht werden die 4 Kernaussagen der AGENDA 21: sozial, ökologisch, ökonomisch und nachhaltig durch die vorgesehene Planung eingehalten.

Den Gedanken der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN; einen quasi 2. Stadtring auch über eine Nord-Süd-Achse durch das Plangebiet als mögliche zukünftige Entlastung der Schießgrabenstraße zu legen, verwirft er gänzlich, weil eine solche Vision in keinster Weise mit den Zielsetzungen der AGENDA 21 zu vereinbaren wäre. Die Option, die Ringführung über die Konrad-Adenauer-Straße, über die Theodor-Heuß-Straße, durch die Kastanienallee in das Kasernengelände hinein vorzusehen, ist eine Politik, die er nicht mittragen wird.

Die Entlastung der Schießgrabenstraße stellt derzeit die Ostumgehung, in späteren Jahren die A 39, dar. Keinesfalls denkbar ist ein 2. Stadtring im aufgezeigten Trassenverlauf.

Anschließend wird auf die weiteren Anträge der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN eingegangen, die inhaltlich jedoch erst im weitergehenden Bauleitverfahren abzuarbeiten sein werden. Nicht vorstellbar ist für ihn, dass das Offizierskasino zu einem Jugendzentrum umfunktioniert wird. Hier hat man eine Tradition, der man sich verpflichtet fühlt. Jugendliche werden auch nicht in ein solches Gebäude hineingehen wollen. Auf dem Gelände bieten sich Gebäude an, die für solche Zwecke weitaus geeigneter erscheinen.

Die Frage der Energieversorgung in diesem Gebiet wird gutachterlich untersucht.

Die Bebauung entlang des Meisterweges ist nicht zwingend gewollt. Vielmehr soll eine solche Bebauung in die Überlegungen einbezogen und diskutiert werden. Es soll zunächst den Fachleuten überlassen bleiben, bei der Entwicklung des Planes das Machbare zu prüfen und vorzuschlagen. Letztendlich wird dieser Ausschuss dem Rat eine Empfehlung abgeben, welche Ziele im Verfahren umgesetzt werden sollen. Der Rahmenplan wird als Grundlage für die weitere Vorgehensweise benötigt. Wie bisher auch schon immer gehandhabt, wird die Verwaltung alles transparent auf den Tisch legen, was im Ausschuss für die weitergehenden Beratungen benötigt wird.

Einig ist man sich darin, dass im weiteren Verfahren noch erheblicher Diskussionsbedarf bestehen wird. Er appelliert an die Ausschussmitglieder, dies aber auch als Herausforderung zu sehen und durch eine Beschlussfassung zum Rahmenplan den Weg in das Bauleitverfahren zu öffnen.

 

Bürgermeisterin Schellmann führt ergänzend aus, dass sie persönlich es für gut befunden hätte, wenn die Grünplanung aus dem ursprünglichen Rahmenplanentwurf hätte festgeschrieben werden können. Aus der im Nachhinein entstandenen Diskussion ist jedoch ein variabler Umgang mit der Grünflächenplanung erforderlich.

Auch die Diskussion innerhalb ihrer Fraktion habe gezeigt, dass, je intensiver man sich damit auseinander setzt, was Andere wollen, desto deutlicher kristallisiert sich heraus, was man selber will.

Deutlich ist für jeden, dass etwas geregelt werden muss in einem solch großen Gebiet. Nicht sein kann es, dass dieses Gebiet über nur 2 Straßen erschlossen wird. Andererseits darf auch nicht eintreten, dass das Baugebiet durch eine Durchgangsstraße wieder entwertet werde. Unterschiedliche Auffassungen spiegeln sich auch in der Zulassung der unterschiedlichen Wohnformen wieder. Man weiß, dass die Nachfrage nach Einfamilienhäusern sehr groß ist. Gleichwohl sollte aber auch urbanes Wohnen in anderen Wohnformen zugelassen werden. Eine gute Gestaltung hängt hierbei stark vom Architekten, Investoren und Bauherren ab. Angestrebt werden sollte dabei eine moderne Form des Zusammenlebens.

Diese vermeintliche Beliebigkeit entsteht durch das Schwanken zwischen starken Festlegungen und dem Offenhalten. Beachtet werden muss in diesem Zusammenhang, dass seitens des für die Vermarktung zuständigen Bundesvermögensamtes Soltau deutlich gemacht wurde, dass das Gebiet nur angefasst würde, wenn es sich für den Grundstücksveräußerer rechnet. Sonst besteht die Gefahr, dass die Flächen liegengelassen werden.

Wir müssen sehen, dass wir mehr Menschen an Lüneburg binden. Deshalb wäre es schade, wegen derzeit mangelnder Nachfrage im Geschosswohnungsbau die Flächen liegen zu lassen und nichts zu machen.

Für nicht sinnvoll erachtet sie eine Trennung, dass die nördlich Wohnenden dann nur nach Norden aus dem Gebiet herausfahren können. Alternativen müssen unter Beachtung der Aussagen des Verkehrsgutachtens zugelassen werden.

 

Ratsfrau Leeck findet es gut, dass sich auch Bürgermeisterin Schellmann für eine tlw. urbane Bebauung ausspricht. Kenntnis habe sie davon, dass auch einige der SPD-Fraktion zu dieser Auffassung tendieren. Angedacht werden sollte, im Gebiet selbst verkehrsberuhigte Bereiche zu schaffen, um ein sicheres Spielen der Kinder zu ermöglichen. Nicht gedacht ist dabei an Haustypen wie am Meisterweg mit Carport vor der Tür, sondern an Anordnung von Häusern um einen Platz herum.

Widersprechen tut sie den Äußerungen von Oberbürgermeister Mädge. Es ist nicht Intention ihrer Fraktion, einen Stadtring über die Kinderheimflächen und durch Wohnblöcke hindurch als eine zweite Umgehungsstraße zu bauen. Vielmehr ist gewollt, dass das Baugebiet verkehrlich in alle Richtungen offen sein soll. Eine Nord-Süd-Achse ist zwar für das Kasernengebiet angedacht, jedoch keine Weiterführung Richtung Kaltenmoor. Auch sollte die Nord-Süd-Achse im Gebiet in der Mitte getrennt werden mit der Option, dies später einmal im Bedarfsfall als Durchgangsstraße nutzen zu können.

Bedauern tut sie, dass die eingereichten 11 Anträge nicht näher erläutert werden sollen, sondern erst im Bauleitverfahren zur Sprache kommen sollen.

 

Ratsherr Dörbaum schlägt zum Verfahren vor, dass man sich darauf verständigt, das 3 der 11 Anträge heute zur Sprache gebracht werden. Dazu gehören die Anträge zur Namensgebung, keine Bebauung nach den ADANK-Häusern und der Abbruchkante und die zukünftige Nutzung des Offizierskasinos. Alle anderen Anträge werden als gute Anregungen in das Bauleitverfahren aufgenommen. Dies ist eine Ausgangsbasis, auf die man sich verständigen sollte.

 

Beigeordneter Körner gibt zu bedenken, dass durch die Nord-Süd-Achse viel Verkehr geführt werden wird. Geachtet werden muss darauf, dass die Belastungen für die dort Wohnenden nicht zu groß wird, weil es sich sonst auf die Qualität des Wohnens auswirken würde. Er spricht sich dafür aus, dass auch einige der erhaltenswerten Gebäude mit guter Bausubstanz stehen bleiben und in der weitergehenden Planung berücksichtigt werden sollten. Erhalten und eingeplant werden müssen auf jeden Fall die Turnhallen. Die Planung von Kindertagesstättenplätzen und Spielplätzen sollte selbstverständlich sein. Er spricht sich wegen des starken Gefälles im Gelände gegen eine Heranführung der Bebauung an den Meisterweg Richtung Norden aus. Mit einer solchen Bebauung würde für die oberhalb liegende Bebauung der Ausblick verbaut. Die Qualität dieser Grundstücke würde darunter erheblich leiden. Er geht davon aus, dass dies auch von der Bevölkerung gutgeheißen wird. Auch er spricht sich für den Erhalt des Offizierskasinos in seiner jetzigen Form aus. Das Prunkstück, zentral im Gebiet gelegen, sollte nicht der von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Verwendung zugeführt werden.

Die Zustimmung seiner Fraktion für die weitere Vorgehensweise ist gegeben, wenn die Grundpfeiler des Planentwurfes der ARGE erhalten bleiben.

 

Ratsfrau Lotze stellt fest, dass man in den Ansichten gar nicht so weit auseinander liegt mit den Vorstellungen der anderen Fraktionen. Einen Konflikt kann sie aufgrund der bisherigen Beratung nicht erkennen. Zur Nachhaltigkeit merkt sie an, dass in der Realpolitik ein guter Kompromiss gefunden wurde. Bestätigen kann sie die Aussage, dass über eine Grundstücksgröße von 1000 m² im Zusammenhang mit dem Schlieffenkasernengelände keine diesbezügliche Aussage getroffen wurde.

Sie ist der Ansicht, dass man nach intensiver Beratung an einen Punkt angelangt ist, in dem festgestellt werden kann, dass dieser Rahmenplan nichts ausschließt, alle Anregungen aufgenommen wurden und man sich darauf verständigt hat, dass alle noch offenen Fragen im sich anschließenden Bauleitverfahren abklärt werden.

 

Ratsfrau Leeck widerspricht, dass es keinen Konflikt gibt. Ein Konflikt ist für ihre Fraktion die prozentuale Verteilung der Bebauung Einfamilienhausbau zu urbaner Bebauung von 70 % zu 30 % bzw.60 % zu 40 %. Zu einer solchen Verteilung spricht sie für ihre Fraktion ein deutliches Nein aus. Ihre Fraktion sieht einen Kompromiss in einer Drittelung, bestehend aus 1/3 Einfamilienhäuser, 1/3 attraktive Stadthäuser und 1/3 Reihenhäuser. Die Gestaltung sollte aber mit variablen Details attraktiv und abwechselungsreich vorgenommen werden. Eine Grundstücksgröße von bis zu 500 m² für eine Einfamilienhausbebauung ist für ihre Fraktion akzeptabel.

Als weiteren Konflikt sieht sie die Frage des Quartierparkens. Einer Lösung, alle Stellplätze unmittelbar an den Häusern anzuordnen, würde nicht zugestimmt.

 

Ratsherr Dörbaum weist zurück, dass man, weil man sich für Einfamilienhäuser, Mehrgeschosswohnungsbau und Wohnblöcke ausspricht, damit einschließt, dass man deshalb für 1000 m² große Grundstücke ist. Dies ist nicht der Fall und auch nicht gesagt worden. Die angebliche Aussage wird nachdrücklich zurückgewiesen. Diskussion war, eine Mischbebauung dort zu ermöglichen, die sich aus verschiedenen Kriterien zusammensetzt. Darauf wurde bereits durch Oberbürgermeister Mädge und Bürgermeisterin Schellmann hingewiesen. Ziel ist es, eine Planung für eine Mischbebauung zu ermöglichen, die der Nachfrage, die gutachterlich belegt ist, gerecht wird.

Gewollt ist, dass das, was von der ARGE vorgeschlagen wurde, in einer Variante umgesetzt wird. Parken außerhalb von Quartieren ist nicht bzw. nur schwer vermittelbar, wobei ein solches quartiersbezogenes Parken in einem Baufeld alternativ vorgesehen werden könnte. Diese Aussage steht nach wie vor.

 

Oberbürgermeister Mädge zitiert aus dem „Extra-Tipp“, in der unterstellt wird, dass Aussagen über Grundstücksgrößen von 1000 m² getätigt wurden. Wahr ist, dass man Aussagen getätigt hat, in welcher Bandbreite Grundstücke in Baugebieten von Lüneburg angeboten werden. Falsch ist es, daraus Rückschlüsse auf Grundstücksgrößen im Schlieffenpark zu ziehen. Grundstücksgrößen sollten sich am Bedarf der Menschen ausrichten. Heute wollen viele ihr Auto vor der Tür parken. Am Beispiel „Bülows Kamp“ hat sich gezeigt, dass jetzt Parkplätze nachgebaut werden müssen. An der seinerzeitigen Planung, die sich im Nachhinein als Fehlplanung herausgestellt hat, hat die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN mitgewirkt. Eine Diskussion in der Theorie führt zu nichts. Die Bedürfnisse der Menschen müssen aufgenommen und nach gewissen Regeln entwickelt werden. In der Diskussion keinen Schritt weiter führt es, wenn man schon beim Rahmenplan über Quartiersparkplätze diskutiert.

Unfair ist es, einseitig die Qualität bestimmter Reihenhäuser abzuqualifizieren. Damit qualifiziert man auch die dort wohnenden Menschen ab. Verstehen und aufnehmen sollte man, dass die Ansprüche der Menschen verschieden sind. Diese unterschiedlichen Bedürfnisse müssen in einer Bauleitplanung aufgegriffen werden und in unsere städtebaulichen Vorstellungen umsetzbar sein. Wenn nicht bereits unsere Väter und Großväter nach diesen Prinzipien vorgegangen wären, würde sich die Stadt heute nicht so darstellen wie sie ist. Probleme, die die Menschen heute bewegen, sind Verkehre und Parkmöglichkeiten. Er appelliert nochmals an die Ausschussmitglieder, durch Beschlussfassung zum Rahmenplan in das Bauleitverfahren einzusteigen. Die Frage, ob es Quartiersparkplätze gibt oder nicht, wird der Rat zu gegebener Zeit zu entscheiden haben.

 

Ratsfrau Leeck geht es nicht darum, den Menschen etwas Realitätsfernes vorzusetzen. Gewollt ist eine gute Mischung, jedoch auf der Grundlage einer urbanen Bebauung.

Ihre Fraktion ist durchaus in der Lage, die unterschiedliche Auffassung auf der Grundlage eines logischen Hintergrundes zu begründen. Sie ist es leid, jedes Mal erneut über die Erhaltung der Attraktivität der Innenstadt zu diskutieren. Menschen an dieser Stelle ein attraktives und stadtnahes Wohnen zu ermöglichen, gehört nach ihrer Ansicht zu den Kriterien, die dazu beitragen, die Innenstadt attraktiv zu erhalten. Auch sieht sie es nicht so, dass sie mit ihrer Meinung allein dar steht.

 

Architekt von Mansberg – ARGE – erklärt, dass von vornherein nur angedacht war, Grundstücke in Größe von 300 – 500 m² zu schaffen, um eine möglichst große Anzahl von WE zu ermöglichen. Die Grundstücksgrößen werden in der Regel nicht größer als 400 m² ausfallen.

Er berichtet von dem stattgefundenen Investorengespräch. Aufgenommen hat er dabei, dass nur ein geringes Interesse an Geschosswohnungsbau besteht. Aber wenn, dann auch nur hochwertig. Zu spüren war jedoch auch, dass eine große Nachfrage nach Bauflächen für den individuellen Einfamilienhausbau besteht.

Die Frage, ob Quartiersparkplätze geschaffen werden sollten oder nicht, sollte man zwar im Auge behalten, jedoch sollte man auch der Realität ins Auge sehen, was die Menschen wollen.

 

Ratsherr Fischer verdeutlicht noch einmal, was Sinn und Zweck eines Rahmenplanes ist. Bereits mehrfach wurde ausgeführt, dass alle noch offenstehenden Fragen im anstehenden Bauleitverfahren abgehandelt werden können. Er wirbt dafür, die Diskussion heute zu beenden und einen entsprechenden empfehlenden Beschluss zum Rahmenplan zu fassen.

 

Ratsherr Dörbaum fasst als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung das Beratungsergebnis zu der nachstehend ergänzten Beschlussempfehlung zusammen:

 

1.      Der städtebauliche Rahmenplan Variante 3 wird mit folgenden Ergänzungen:

·         Keine durchgehende Verbindung von Süden nach Norden, dafür aber Prüfung einer zusätzlichen nördlichen oder/und westlichen Anbindung, wobei eine Anbindung als notwendig erachtet wird.

·         Festlegung der für den Geschosswohnungsbau vorgesehenen Flächen im Bebauungsplanverfahren

·         Freiflächenplanung aus der Variante I für eine Grünflächenplanung

·         Umsetzungsprüfung der vorgesehenen Achsenbildung durch eine Magistrale

·         Wettbewerb zur Festlegung eines gebietsbezogenen Namens

beschlossen.

2.      Die von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgelegten

-          Anträge Nr. 4 und 6 werden abgelehnt

-          Die Anträge Nr. 1, 2, 3, 5, 7, 8, 9, 10 und 11 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden ebenso wie

-          Der Ergänzungsantrag der SPD/FDP-Gruppe als Arbeitspapiere in das Bauleitverfahren eingebracht.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, von folgenden Büros Angebote für ein Auswahlverfahren zur Vergabe des Planungsauftrages „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 – Schlieffen-Park – mit örtlicher Bauvorschrift“ einzuholen.

-            Arbeitsgemeinschaft Schlieffenkaserne, Lüneburg

-            Architektengemeinschaft Patt & Stöhr/Hatesohl/Claren, Lüneburg

-            Gosch-Schreyer-Partner, Ingenieurgemeinschaft mbH, Bad Segeberg

-            GEWOBA, Bremen

-            GfL Planungs- und Ingenieurgemeinschaft mbH, Bremen

-            Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Hannover

-            LEG Schleswig-Holstein, Kiel

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der vorstehenden Zusammenfassung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:           

Nein-Stimmen:       

  Enthaltungen: 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage I Seite 1 (409 KB)      
Anlage 2 2 Anlage I Seite 2 (459 KB)      
Anlage 3 3 Anlage I Seite 3 (353 KB)      
Anlage 4 4 Anlage I Seite 4 (318 KB)      
Anlage 5 5 Anlage I Seite 5 (364 KB)      
Anlage 6 6 Anlage I Seite 6 (443 KB)      
Anlage 7 7 Anlage I Seite 7 (721 KB)      
Anlage 8 8 Anlage I Seite 8 (761 KB)      
Anlage 9 9 Anlage I Seite 9 (693 KB)      
Anlage 10 10 Anlage I Seite 10 (615 KB)      
Anlage 11 11 Anlage I Seite 11 (321 KB)      
Anlage 12 12 Anlage II Gruppe SPD-FDP (181 KB)      
Anlage 13 13 Anlage II Gruppe SPD-FDP-2 (250 KB)