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Auszug - Bebauungsplan Nr. 127 "Pilgerpfad-Süd" mit örtlicher Bauvorschrift; Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.05.2004    
Zeit: 15:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/0936/04 Bebauungsplan Nr. 127 "Pilgerpfad-Süd" mit örtlicher Bauvorschrift;
Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnungspunkte 5 + 6 werden gemeinsam behandelt.

 

Ratsherr Dörbaum begrüßt zur Beratung Ortsvorsteherin Rettmer, Ratsfrau Hillmer und entschuldigt den verhinderten Ortsvorsteher Häcklingen, Herrn Dr. Plath.

 

Fachbereichsleiter Eberhard geht ein auf die in den Beschlussvorlagen dargestellten Sachverhalte. Verdeutlicht wird hierbei, dass die Geltungsbereiche bewusst groß festgelegt werden sollen, weil zwischen den Ortsteilen Rettmer und Häcklingen Flächen für Natur und Landschaft mit dem Ziel zu sichern sind, dort auch Grünflächen anzubieten für Ausgleichsmaßnahmen, diese aber auch für andere Plangebiete. Gesichert werden soll ein großer, zusammenhängender Naturraum, der auch verhindern soll, dass zwischen den beiden Ortsteilen sich ein baulicher Zusammenschluss entwickelt und die Ortsteile zusammenwachsen.

Eingegangen wird auf die wesentlichen Inhalte der Änderung des F-Plans sowie des B-Plans. Hauptsächlich werden zwei Flächen angesprochen, wobei die eine Fläche im Gebiet des OT Häcklingen liegt. Die Fläche ist als Gemeinbedarfsfläche für die Schule Häcklingen vorgesehen. Die Fläche beinhaltet Sportplatzflächen als auch Parkplatzflächen. Auf den Sportplatzflächen sind zwei Kleinspielfelder angedacht. Genaueres wird sich jedoch erst aus der weitergehenden Planung ergeben.

Kernpunkt der Planung ist jedoch, dass die Psychiatrische Klinik Häcklingen in den nächsten 2 Jahren den Standort Lüneburg aufgeben und nach Uelzen umziehen wird. Der Gebäudekomplex wird deshalb einer neuen Nutzung zugeführt werden müssen. Die Entwicklung dahin soll sich nicht selbst überlassen werden. Die vorgesehene Ausweisung Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Seniorenpflege deckt sich mit den Vorstellungen der Betreibergesellschaft. Die verbleibenden, nördlich des Klinikgeländes gelegenen Flächen, sollen im Wesentlichen für eine Wohnbebauung genutzt werden. Weiteres zentrales Anliegen dieser Planung ist es, für die an der Straße Pilgerpfad gelegenen Flächen weitere Gemeinbedarfflächen vorzusehen, auf denen einerseits ein Gemeindezentrum für die Ortsteile Rettmer und Häcklingen vorgesehen ist. Andererseits sollen dort Flächen für eine privat betriebene Grundschule zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Bitte eines Trägervereins wurde an die Stadt herangetragen. Die Stadt beabsichtigt, eine entsprechende Fläche für eine privat betriebene Grundschule bereitzustellen.

Des Weiteren ist ein Wohngebiet südlich der Straße Pilgerpfad vorgesehen, die die vorhandene Lücke zwischen Klinikgelände und bestehender Bebauung am Pilgerpfad schließen soll. Die vorhandene Struktur soll damit ergänzt werden. Vorgesehen ist eine Einzelhausbebauung überwiegend als Einfamilienhäuser evtl. mit 2 WE oder Doppelhäuser mit insgesamt max. 100 – 120 WE. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die bestehende Straße Pilgerpfad. Drei neue Zufahrten sind vorgesehen, wovon zwei am westlichen bzw. östlichen Ende des Pilgerpfades als Kreisel ausgebildet werden sollen. Als Nebeneffekt wird dadurch aus der Straße Pilgerpfad die Geschwindigkeit herausgenommen. Die Ausgleichsflächen sind unmittelbar um das Baugebiet herum vorgesehen. Dadurch wird der notwendige Abstand zur Straße Pilgerpfad und der Übergang zur freien Landschaft geschaffen. Soweit diese Flächen als Ausgleich nicht ausreichen, stehen weitere Poolflächen für den Ausgleich zur Verfügung.

 

Ratsfrau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer – vermag nicht einzusehen, warum die an der B 209 gelegene Fläche nicht in den Geltungsbereich aufgenommen wurde und warum die jenseits der OHE-Bahnlinie gelegene Fläche an den OT Häcklingen angekoppelt werden soll. Die Straße Pilgerpfad darf in ihrer Zubringerfunktion zur Autobahn nicht zu sehr eingeengt werden.

 

Ratsherr Dörbaum erläutert hierzu, dass diese Fläche über den Flächenpool als Ausgleichsfläche vorgesehen sei. Zur verkehrlichen Anbindung wird angemerkt, dass es heute nur darum geht, den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan einzuleiten. Detaillösungen werden im laufenden Verfahren unter Einbeziehung aller zu Beteiligenden noch zu erarbeiten sein.

 

Fachbereichsleiter Eberhard ergänzt, dass die an der B 209 gelegene Fläche bei den Vorüberlegungen durchaus betrachtet wurde. Als sehr nachteilig wurde dabei festgestellt, dass eine verkehrliche Anbindung dieser Fläche außerhalb der Ortsdurchfahrt erfolgen müsste. Außerdem sei diese Fläche sehr tief gelegen, feucht und deshalb für eine Bebauung ohnehin nur eingeschränkt nutzbar. Dies wäre auch nur unter Einbeziehung umliegender Flächen auf denen die eigentliche Bebauung vorzusehen wäre, möglich. Ziel der Planung ist es, den OT Rettmer maßvoll zu erweitern. Durch Einbeziehung der umliegenden Flächen wäre ein zu großes Baugebiet entstanden. Das Ziel einer maßvollen Erweiterung wäre damit verfehlt.

 

Bürgermeisterin Schellmann weist darauf hin, dass diese tiefliegende Fläche sich als Regenrückhaltebecken oder Ausgleichsfläche anbieten würde. Auch sie hält diese Fläche für eine Bebauung für ungeeignet. Eine Einbeziehung als Ausgleichsfläche könnte eine gute Arrondierung des Areals sein. Sie schlägt vor, diese Anregung in eine erweiterte Prüfung einbeziehen.

 

Ratsfrau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer –  stimmt der Anregung zu, dass man die Fläche als mögliche Ausgleichsfläche in eine erweiterte Prüfung einbeziehen sollte.

 

Bürgermeisterin Schellmann hält es zweifelsohne für richtig, dass immer nach geeignetem Bauland gesucht und dieses ggf. auch erworben wird. Gleichwohl stellt sich für sie die Frage, ob die notwendige Infrastruktur auch immer zur Verfügung gestellt werden kann. Sie befürchtet, dass die Kosten die Stadt eines Tages wieder einholen werden. Einerseits ist es gut, dass Flächen auf der Basis der vorliegenden Raumordnungsplanung für Baulandzwecke entwickelt werden, andererseits gibt sie aber auch zu bedenken, dass landwirtschaftliche Flächen zur Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe erhalten werden sollten. (ergänzte Fassung, s. Genehmigung der Niederschrift, Sitzung des ABS am 14.06.04)

Es geht ihr darum, dass man zwar das eine tun, jedoch das andere nicht vernachlässigen sollte. Insofern befinden wir uns in einem Zwiespalt. Die Stadt sollte mit ihrer Verhaltensweise bei Baulandentwicklungen Landwirte nicht in existenzielle Bedrängnis bringen. Sonst führt das unweigerlich zu Agrarfabriken, die nicht gewollt seien.

Gewollt ist nach den Parteiprogrammen aller Parteien für Lüneburg eine bauliche Verdichtung im Innenstadtbereich. Bauflächen sollten nicht immer weiter außen gesucht und ausgewiesen werden. Gute Flächen sollten auch mal in landwirtschaftlicher Nutzung bleiben.

Wegen der bestehenden Erwartungshaltung hält sie eine solche Diskussion für die hier angesprochenen Flächen für nicht mehr angebracht. Gleichwohl sollte bei der Entwicklung zukünftiger Flächen die Diskussion, ob wir uns das leisten können und wollen, bereits im Vorfeld geführt werden.

Zur verkehrlichen Anbindung merkt sie an, dass der Pilgerpfad tatsächlich eine Art Zubringerfunktion zur Autobahn ausübt. Für die Aufnahme zusätzlicher Verkehre eignet sich die Straße aufgrund des Straßenaufbaues nach ihrer Ansicht eher nicht.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass die äußere und innere Erschließung in der Erschließungsplanung im weiteren Verfahren geprüft werde. Die vorgetragenen Aspekte werden hierbei berücksichtigt.

Zum Geltungsbereich wird vorgeschlagen, dass erst nach der durchgeführten ersten Beteiligung darüber befunden werden sollte, den Geltungsbereich ggf. leicht zu erweitern.

 

Bürgermeisterin Schellmann und Ratsfrau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer –  stimmen diesem Vorschlag zu.

 

Bürgermeisterin Schellmann weist darauf hin, dass im Umfeld der geplanten Wohnbauflächen landwirtschaftliche Beregnungsanlagen betrieben werden. Auf ausreichenden Abstand sollte wegen der Lärmbeeinträchtigung geachtet werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Standorte der Beregnungsanlagen bekannt seien und in der weitergehenden Planung bezüglich Abstandshaltung zur Wohnbebauung Berücksichtigung finden werden.

 

Beigeordneter Körner erinnert an die Diskussion im Zusammenhang mit der Entwicklung des Baugebietes Oedeme-Süd. In diesen Beratungen wurde zum Ausdruck gebracht, dass im südlichen Bereich des Stadtgebietes keine weiteren Baulandausweisungen erfolgen sollten. Er geht davon aus, das sich die zusätzlich entstehenden Verkehre nicht mehr lösen lassen werden. Das hier skizzierte Baugebiet ist für ihn viel zu groß. Auch glaubt er eher an 140 als an die benannten 100 – 120 WE die hier entstehen sollen. Das Landwirte genug Fläche für die Bewirtschaftung haben müssen, sei zutreffend. Hier ist es jedoch so, dass eben dieser Landwirt selbst Flächen als Bauplätze verkaufen will. Zutreffend ist, dass darauf geachtet werden muss, dass der Stadt die Folgekosten in der Infrastruktur nicht über den Kopf wachsen.

Die Verkehre, insbesondere im OT Häcklingen, werden weiter zunehmen, obwohl die Belastungsgrenzen bereits jetzt schon erreicht sind. Auch er spricht sich dafür aus, dass entsprechend dem Bedarf Flächen als Bauland ausgewiesen werden sollten. Gleichwohl sollte aber versucht werden, zunächst die bestehenden Baulücken im Stadtgebiet zu schließen.

Außer Frage steht für ihn, dass es für die Flächen um die Klinik Häcklingen herum einer Regelung bedarf und dass die Ortsteile Rettmer und Häcklingen ein Gemeindezentrum bekommen. Der Ortsteil Rettmer muss eine Anlaufstation für Jugendliche und Senioren haben.

Zur Größe des Baugebietes hebt er mahnend den Finger. Nach seiner Ansicht ist das Gebiet zu riesig. Generell muss seitens der Politik mehr auf die Bremse getreten werden. Wenn der Bedarf hier gesehen wird und der Landwirt das Land verkaufen will, ist es für ihn in Ordnung. Gewarnt wird jedoch vor dem zusätzlichen Verkehr, der schwerlich in den Griff zu bekommen sein wird.

 

Ratsherr Dörbaum verdeutlicht, dass die verkehrlichen Belange noch gutachterlich zu untersuchen sein werden. Anhand des Gutachtens wird man ersehen können, in welchem Umfang eine Bebauung möglich sein wird. Darauf wurde seitens der Verwaltung auch hingewiesen.

 

Ratsherr Burgdorff stimmt der Ansicht zu, dass man sich zunehmend auch Gedanken über Flächennutzungen machen muss. Aus seiner Sicht ist es gut durchdacht, dass die Grenzen zwischen den Ortsteilen Häcklingen und Rettmer bestehen bleiben.

Ihn interessiert, ob der Trägerverein der privat betriebenen Grundschule die Flächen selbst erwerben wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass der Trägerverein die Flächen selbst erwerben will. Dazu benötigt wird aber Planungssicherheit. Zum Landverkauf merkt sie an, dass der Landwirt nicht selbst veräußert, sondern die Eigentümer der Fläche, die diese an den Landwirt verpachtet haben. Sowohl mit den Eigentümern als auch mit dem Landwirt wurden Gespräche geführt. Der eingeschaltete Bereich Liegenschaften ist bemüht, für den betroffenen Landwirt Hilfestellung bei der Beschaffung von Ersatzflächen in diesem Gebiet zu finden. Eine Bebauung der Flächen wird ohnehin nicht vor Ablauf von ca. 2 Jahren möglich sein.

 

Bürgermeisterin Schellmann möchte sichergesellt wissen, dass für die angesprochene Einfamilienhäuser zumindest in Teilbereichen nur 1 WE zugelassen werden sollte, sonst wird eine zu dichte Bebauung entstehen.

 

Stadtbaurätin Gundermann bestätigt, dass die von den Fraktionen dargelegten Meinungsbilder seitens der Verwaltung aufgenommen wurden, dass keine zu dichte Bebauung und nicht zu viele WE zugelassen werden sollen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ratsherr Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die Grenzen des Geltungsbereiches noch einmal überdacht werden sollen. Unterstützung findet die Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche für das Gemeindezentrum. Unstrittig ist auch, dass aufgrund der weiter anhaltenden Nachfrage Wohnbauflächen in Teilbereichen ausgewiesen werden sollen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.