Bürgerinformationssystem
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Frau Schallar stellt den Referentenentwurf vor (Präsenation siehe Anlage). Leitziel ist es, Leistungen aus einer Hand zu bieten und eine Zusammenführung der Eingliederungshilfe mit der Jugendhilfe unter dem Dach des SGBVIII zu erwirken. Es besteht eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Landkreises, des Gesundheitsamtes, der Bereiche 51 und 52. Der Zeitrahmen ist bis Ende 2021 angesetzt.
Frau Schellmann fragt nach, da das Gesetz bereits seit einem Jahr in Kraft getreten ist, ob die Umsetzung einen ungewöhnlich hohen bürokratischeren Aufwand bedeutet.
Frau Schallar erklärt, dass diese Reform in Stufen in Kraft tritt und differenziert betrachtet werden muss. Der Referentenentwurf als „Große Lösung, der Inklusion“ wird vermutlich ab Sommer in Kraft treten und der Bereich stellt sich darauf bereits ein.
Frau Steinrücke bekräftigt die Notwendigkeit der großen Lösung im Kinder- und Jugendhilfebereich und die klare Zuständigkeit für alle Kinder. Damit geltenden dann die Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe. Es ist der richtige Zeitpunkt sich jetzt auf den Weg zu machen.
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