Bürgerinformationssystem
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Herr Stadtrat Moßmann leitet den Tagesordnungspunkt ein und verliest die Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg (siehe Anlage) und verweist darauf, dass im Anschluss Herr Mangnus Werner als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger die praxisrelevante Umsetzung erläutert und für Rückfragen zur Verfügung steht. Herr Werner stellt sich zunächst vor und führt in die Thematik ein. Er erläutert, dass die Zahl „Null“ in der Antwort zu Frage 1 dadurch zustande kommt, wenn Fristen abgelaufen waren und die Feuerstätten stillgelegt oder ausgetauscht wurden. Er führt weiter aus, dass im Rahmen einer regelmäßigen Feuerstättenschau jeder Ofen angeschaut wird und eine Pflichtberatung erfolgt. In dieser wird unter anderem die Holzfeuchte gemessen und es erfolgt eine Beratung zum richtigen Heizen. Sofern eine Frist abgelaufen ist, erfolgt die Inaugenscheinnahme des Ofens und es wird festgestellt, dass aufgrund des Fristablaufs ein Mangel vorliegt. Dem Betreiber wird dann eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Herr Werner merkt an, dass sich ein Trend dahingehend abzeichnet, dass moderne Feuerungsstätten installiert werden. Ausschussvorsitzende Lotze möchte wissen, wie für den Betreiber erkennbar ist, wie lange der Ofen noch betrieben werden darf. Herr Werner erklärt, dass im Rahmen der regelmäßigen Besuche des Schornsteinfegers Untersuchungen vorgenommen werden und diese in einem Prüfzeugnis protokolliert werden. In dem Prüfprotokoll ist vermerkt, ab welchem Datum der Ofen nicht mehr betrieben werden darf. Weiterhin führt er aus, dass eine Onlinedatenbank vorhanden ist, in welcher die Hersteller freiwillig ihre alten Anlagen hinterlegen können, sodass der Betreiber einsehen kann, wie lange die Anlage noch betrieben werden darf.
Ratsherr Gros fragt nach, wie festgestellt werden kann, wie und wofür der Ofen benutzt wird, da es immer wieder Beschwerden von Nachbarn gibt, dass jegliche Gegenstände verbrannt werden. Des Weiteren möchte er wissen, wie der unbestimmte Rechtsbegriff „offener Kamin“ verstanden wird.
Herr Werner weist darauf hin, dass Nachbarschaftsbeschwerden rückläufig sind. Der Begriff des offenen Kamins wurde nunmehr weit ausgelegt, sodass darunter alle Öfen zu verstehen sind, welche offen betrieben werden können. Sofern ein Ofen darunter fällt, ist die Konsequenz jedoch, dass dieser nur selten benutzt werden darf. Selten benutzte Öfen werden einmal im Jahr gekehrt.
Ausschussvorsitzende Lotze möchte wissen, ob durch die Schornsteinfeger jegliche Öfen kontrolliert werden, sodass sichergestellt wird, dass keiner unkontrolliert bleibt.
Herr Werner bestätigt dies.
Herr Wurm fragt nach, welcher Bebauungsplan in der verlesenen Stellungnahme erwähnt wurde. Herr Stadtrat Moßmann antwortet, dass es sich hier um den Bebauungsplan 174 „Am Wienebütteler Weg“ handelt.
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