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Auszug - Anfrage "Kamin- und Kachelöfen in der Hansestadt Lüneburg, Einhaltung der Bundesimmissionsschutzverordnung" der SPD-Fraktion vom 22.10.2020, eingegangen am 22.10.2020  

 
 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.03.2021    
Zeit: 16:04 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
VO/9291/20 Anfrage "Kamin- und Kachelöfen in der Hansestadt Lüneburg, Einhaltung der Bundesimmissionsschutzverordnung" der SPD-Fraktion vom 22.10.2020, eingegangen am 22.10.2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Bereich 61 - Stadtplanung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Stadtrat Moßmann leitet den Tagesordnungspunkt ein und verliest die Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg (siehe Anlage) und verweist darauf, dass im Anschluss Herr Mangnus Werner als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger die praxisrelevante Umsetzung erläutert und für Rückfragen zur Verfügung steht.

Herr Werner stellt sich zunächst vor und führt in die Thematik ein. Er erläutert, dass die Zahl Null“  in der Antwort zu Frage 1 dadurch zustande kommt, wenn Fristen abgelaufen waren und die Feuerstätten stillgelegt oder ausgetauscht wurden. Er führt weiter aus, dass im Rahmen einer regelmäßigen Feuerstättenschau jeder Ofen angeschaut wird und eine Pflichtberatung erfolgt. In dieser wird unter anderem die Holzfeuchte gemessen und es erfolgt eine Beratung zum richtigen Heizen.

Sofern eine Frist abgelaufen ist, erfolgt die Inaugenscheinnahme des Ofens und es wird festgestellt, dass aufgrund des Fristablaufs ein Mangel vorliegt. Dem Betreiber wird dann eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt.

Herr Werner merkt an, dass sich ein Trend dahingehend abzeichnet, dass moderne Feuerungsstätten installiert werden.

Ausschussvorsitzende Lotzechte wissen, wie für den Betreiber erkennbar ist, wie lange der Ofen noch betrieben werden darf.

Herr Werner erklärt, dass im Rahmen der regelmäßigen Besuche des Schornsteinfegers Untersuchungen vorgenommen werden und diese in einem Prüfzeugnis protokolliert werden. In dem Prüfprotokoll ist vermerkt, ab welchem Datum der Ofen nicht mehr betrieben werden darf.

Weiterhin führt er aus, dass eine Onlinedatenbank vorhanden ist, in welcher die Hersteller freiwillig ihre alten Anlagen hinterlegen können, sodass der Betreiber einsehen kann, wie lange die Anlage noch betrieben werden darf.

 

Ratsherr Gros fragt nach, wie festgestellt werden kann, wie und wofür der Ofen benutzt wird, da es immer wieder Beschwerden von Nachbarn gibt, dass jegliche Gegensnde verbrannt werden. Des Weiteren möchte er wissen, wie der unbestimmte Rechtsbegriff „offener Kamin“ verstanden wird.

 

Herr Werner weist darauf hin, dass Nachbarschaftsbeschwerden rückläufig sind. Der Begriff des offenen Kamins wurde nunmehr weit ausgelegt, sodass darunter alle Öfen zu verstehen sind, welche offen betrieben werden können. Sofern ein Ofen darunter llt, ist die Konsequenz jedoch, dass dieser nur selten benutzt werden darf. Selten benutzte Öfen werden einmal im Jahr gekehrt.

 

Ausschussvorsitzende Lotzechte wissen, ob durch die Schornsteinfeger jegliche Öfen kontrolliert werden, sodass sichergestellt wird, dass keiner unkontrolliert bleibt.

 

Herr Werner bestätigt dies.

 

Herr Wurm fragt nach, welcher Bebauungsplan in der verlesenen Stellungnahme erwähnt wurde.

Herr Stadtrat Moßmann antwortet, dass es sich hier um den Bebauungsplan 174 Am Wienebütteler Weg handelt.