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Auszug - Mündliche Anfragen i.S.v. § 12 GO des Rates zu wichtigen aktuellen Angelegenheiten  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 30
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 04.02.2021    
Zeit: 17:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr GROS fragt im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bilmer Bergs an, warum  § 165 Baugesetzbuch von der Verwaltung bislang nicht angewandt worden sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE teilt mit, die Verwaltung habe bei der Entwicklung des Gebietes Schaperdrift/ Teufelsküche versucht, diese Vorschrift anzuwenden, sei jedoch gescheitert, da die Hürden des § 165 BauGB sehr hoch und im Falle des Bilmer Bergs derzeit nicht erfüllt seien.

 

Die Frage des Ratsherrn MEYN, ob außerhalb der Grenzen Lüneburgs nach Sportflächen gesucht werde und ob es möglich sei, den Lüneburger Sport-Klub (LSK) finanziell zu unterstützen, beantwortet Oberbürgermeister MÄDGE dahingehend, dass die in den städtischen Haushalt eingestellten finanziellen Mittel zur Förderung des Sports seiner Ansicht nach für eine Unterstützung des LSK genutzt werden könnten. Die Entscheidung hierüber obliege dem Rat.

Zunächst sollte eine Abstimmung zwischen dem LSK, dem Landkreis, der Gemeinde Wendisch-Evern und der Samtgemeinde Ostheide abgewartet werden.

 

Beigeordneter BLANCK zitiert aus einem Interview, welches Ratsherr E. Manzke der Landeszeitung gegeben habe und welches mit der Überschrift „Eine Bevorzugung findet nicht mehr statt“ tituliert worden sei. Er fragt Oberbürgermeister MÄDGE, ob dieser Hinweise darauf habe, was gemeint sei und wann diese dort angesprochene Bevorzugung abgeschafft worden sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist darauf hin, dass er bei dem Interview nicht zugegen gewesen sei und Ratsherr BLANCK Ratsherrn MANZKE hierauf persönlich ansprechen müsse.

 

Auf die Frage des Ratsherrn VON NORDHEIM, ob die Verwaltung Kenntnis von weiteren Landkaufaktivitäten in Rettmer habe, teilt Oberbürgermeister DGE mit, dass er dies aus dem Stehgreif nicht beantworten könne.

 

Ratsherr DR. SCHARF teilt mit, er habe in der letzten Zeit viele Anrufe von Menschen der Hochrisikogruppe der über Achtzigjährigen erhalten, welche die chaotische Organisation der Impftermine durch das Land Niedersachsen beklagen würden. Er fragt an, ob die Hansestadt Lüneburg Hilfe bei der Koordination der Termine anbieten könne.

 

Oberbürgermeister MÄDGE sieht ein Problem in der mangelnden Verfügbarkeit von Impfstoff vor allem für denjenigen Personenkreis, welcher nicht mobil sei und zuhause durch den Hausarzt geimpft werden müsste. Er habe sich zudem dafür ausgesprochen, die Termine in den Kommunen zu koordinieren und nicht zentral in Hannover.

Ein Hilfsangebot sei Hannover von der Hansestadt Lüneburg bereits unterbreitet worden.

 

Ratsfrau SCHELLMANN fragt, ob die Verwaltung einen Überblick über die Zahl der Obdachlosen habe, die aufgrund des kalten Wetters untergebracht werden müssten.

 

Stadträtin STEINRÜCKE antwortet, der Belegungssituation sei zu entnehmen, dass die Corona-Pandemie bislang nicht zu einem Anstieg der Zahl wohnungsloser Menschen geführt habe. Allen, die sich gemeldet hätten, sei eine Unterkunft angeboten worden. Sie habe keine Kenntnis darüber, dass derzeit Menschen auf der Straße leben müssten, die eine Unterkunft suchen.

 

Beigeordneter MENCKE bittet Beigeordneten BLANCK im Zusammenhang mit dessen Wortbeitrag um Klärung, ob dieser konkrete Vorwürfe gegen Ratsherrn MANZKE vorbringen wolle. Anderenfalls würde er als Fraktionsvorsitzender Ratsherrn BLANCK um die Abgabe einer Entschuldigung ersuchen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist darauf hin, dass Dialoge nicht zugelassen seien, so dass die Frage zwischen den Ratsmitgliedern nach der Sitzung zu klären sei.

 

Ratsfrau NEUHAUS bezieht sich auf die vergangene Ratssitzung und fragt, ob und wie verhindert werden könne, dass Ratsmitglieder erneut in so großer Zahl die Sitzung verlassen, dass diese abgebrochen werden müsse.

 

Oberbürgermeister MÄDGE teilt mit, dass es zu den Rechten der Ratsmitglieder gehöre, Ratssitzungen zu verlassen.