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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
a) Der Bewilligung der Neustartprämie für Kulturschaffende wird entsprechend den in der Liste erfassten Antragstellern Nr. 21 bis 37 zugestimmt b) Der Bewilligung der Neustartprämie für Kulturschaffende mit den Nr. 39 und 40 wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Antragsteller die von der Verwaltung angeforderten Unterlagen fristgerecht vorlegen. c) Der Ablehnung der Neustartprämie für Kulturschaffende mit den Nr. 38, 41 und 42 wird zugestimmt, da die Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorliegen. d) Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung wird gem. § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus dem Härtefallfonds „Wir für Lüneburg“ in Höhe von 47.500 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 40 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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