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Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt bei 1 Gegenstimme durch Ratsherrn von Nordheim und 2 Enthaltungen durch Ratsherren Blanck und Fahrenwaldt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsauschuss beschließt:
1. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung einschließlich Begründung wird beschlossen. 2. Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen und zur Stellungnahme aufzufordern. Zusätzlich sind der Inhalt der Auslegungsbekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:8 Nein-Stimmen:1 Enthaltungen:1 |
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