Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Beigeordneter
Löb begrüßt zunächst die Herren Märtens und Eckhardt von der HVV und bittet
sie, zu diesem TOP vorzutragen. Anhand
einer umfänglichen Powerpoint-Präsentation gibt Herr Märtens Einblick in die
bisherigen Überlegungen zur HVV-Erweiterung und zum aktuellen Sachstand. Die in der Sitzung zum TOP „HVV-Erweiterung in den Landkreis Lüneburg“ geäußerten Fragen, Anregungen und Bedenken werden thematisch wie folgt zusammengefasst: Wegfall der BahnCard-Akzeptanz auf
der Schienenstrecke Lüneburg-Hamburg Bei einer Pendlererhebung im Jahre 2000 wurde auf dieser Relation ein BC-Nutzer Anteil von 19% in den Nahverkehrszügen und von 31% im Interregio ermittelt. Zweiterer dürfte durch die zwischenzeitliche Umstellung auf den IC mit um ca. 50% höheren Preisen in größerem Umfang durch preislich nahezu unverändert gebliebene Zeitkartenangebote substituiert worden sein. Somit verbleibt eine Gruppe von ca. 700 Bahnpendlern, die beim ersten Blick von der Erhöhung des Bartarifes von 3,45 auf 6,00 €/ Fahrt betroffen ist, die jedoch andererseits auf eine breite Palette preiswerter Alternativen, wie der FlexiCard zu einem Tagessatz von 7,60 € oder der CC-Karte für 48,30 € monatlich im Abo zurückgreifen kann. Diese gelten dann nicht nur im Stadtverkehr Lüneburg und auf der Schienenstrecke, sondern berechtigen auch zur Weiterfahrt im HVV. Diese vielfältigen Alternativen aufzuzeigen und für den Fahrgast transparent zu machen, wird Hauptaufgabe der HVV-Tarifeinführung sein. Anerkennung von HVV-Ausweisen im IC Die jetzige Regelung, mit IC-Zeitkarten auch metronom Zügen nützen zu können, bleibt mit Erweiterung des Verbundgebietes erhalten. Darüber hinaus laufen z.Zt. Verhandlungen zwischen dem HVV und dem DB Fernverkehr, um umgekehrt mit HVV-Karten zukünftig auch den IC nutzen zu können. Sollten diese Gespräche erfolgreich verlaufen, wäre gegenüber dem jetzigen Angebot eine merkliche Verbesserung erreicht, da dann vom IC ins HVV-Gebiet umgestiegen werden kann, ohne dass ein weiteren Fahrschein gelöst werden muß. Wegfall der BahnCard-Akzeptanz und
der Sammelkarten im Stadtverkehr Bei der Auswertung der Fahrscheinverkäufe 2003 im Stadtverkehr wurde für den Bartarif, der ca. 84% der Umsatzerlöse ausmacht, ein durchschnittlicher Preis von 1,33 € inkl. BC-Ermäßigung und 6er-Karten ermittelt. Dies entspricht nahezu 1:1 dem zukünftigen HVV 1-Zonen Tarif von 1,35 €. Dieses ausgewogene Verhältnis spiegelt sich auch bei der Be- und Entlastung der einzelnen Nutzergruppen wieder. Während bisherige BC-Nutzer im Stadtgebiet in Zukunft im Einzelkartensegment theoretisch 17% mehr zahlen müssen, werden umgekehrt Einzelkarten für Buskunden aus den Umlandgemeinden durch den Wegfall der 2.Tarifzone um 16% günstiger. Durch das zukünftige HVV-Zeitkartensegment mit um bis zu 40% günstigeren Tarifen (CC-Karte für 22,20 €/ Monat im Abo, Geschwisterschülermonatskarten für 18,50 € im Abo etc.) und durch die beabsichtigte Einführung einer Gruppenkarte (für fünf Personen beliebigen Alters) für 5,00 € werden auch für Gelegenheitskunden attraktive Alternativen geboten. Angebotsverbesserungen Das Angebot im Stadtverkehr bleibt von der HVV-Erweiterung unberührt. Die Bestellung oder Abbestellung von Fahrten obliegt weiterhin einzig und allein der Stadt, die diesbzgl. seit 1997 in einem Vertragsverhältnis mit der KVG steht. Zukünftige Qualitätsstandards Mit Beitritt zum HVV werden im Stadtverkehr, wie bereits auf zahlreichen KVG-Linien im Land-kreis Harburg erfolgt, die Anforderungen des HVV an Fahrzeuge, Personal und Haltestellenkennzeichnung übernommen. Dabei steht es der Stadt frei, in dem noch mit der KVG abzuschließenden Verkehrsvertrag darüber hinausgehende Standards z.B. was die Umwelt-anforderungen betrifft mit aufzunehmen. Haltestellenumbau Mit der Verbundraumerweiterung wird lediglich die Kennzeichnung der Haltestellenmasten vorgegeben, wobei hier in anbetracht der vielfältigen Varianten in den drei niedersächsischen Landkreisen, abgestufte Standards zum Tragen kommen werden. Die Ausrüstung von Haltestellen mit Buswartehäuschen bzw. deren behindertengerechter Umbau obliegt weiterhin der Stadt, die dies sukzessive im Rahmen von Haltestellenausbauprogrammen weiterführen wird. Finanzierung Über die Höhe des Anteiles aus Regionalisierungsmittel des Landes zur Verbundraum-erweiterung wird z.Zt. noch zwischen den Landkreisen und dem Wirtschaftsministerium verhandelt. Die in Anlage 2 aufgeführten 380 TEURO stellen das Minimalangebot dar und reichen zur Deckung der verbundbedingten Kosten nicht aus. Über 2007 hinausgehende Zahlen können nicht genannt werden, da ab diesem Zeitpunkt die Regionalsierungsmittel des Bundes erst noch fortgeschrieben werden müssen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat, der Ausweitung des HVV auf den Landkreis Lüneburg und damit auch auf das Stadtgebiet zum Fahrplanwechsel 2004/2005 zuzustimmen. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Bereitstellung der vom Land Niedersachsen in Aussicht gestellten Anteile aus Regionalisierungsmitteln durch ein geändertes Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz sowie die Übernahme der im Stadtverkehr einschl. der Gemeinden Adendorf, Bardowick, Mechtersen, Reppenstedt und Vögelsen anfallenden verbundraumbedingten Verpflichtungen durch den Landkreis Lüneburg. Die
Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis
zu treffen, die ein enges Zusammenwirken zwischen den Aufgabenträgern
sicherstellt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
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