Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Beigeordneter Soldan spricht sich erfreut über die Kostensenkung aus. Er merkt jedoch an, dass durch die Senkung die Kosten nicht mehr gedeckt sind und erkundigt sich nach möglichen Alternativen.
Bereichsleiter Sporleder stimmt Beigeordneten Soldan zu, dass ein Defizitaufbau nicht erstrebenswert ist. Mögliche Alternativen wäre zum Beispiel die Erweiterung der Investitionen, was wiederum ebenfalls zu einem negativen Ergebnis führt. Er erklärt, dass Vorträge durch negative Jahresergebnis nach und nach abgebaut werden müssen und verweist auf das Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG). Beschluss: Die Betriebsabrechnung 2019 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der in Anlage 5 dargestellten Satzungsänderung zur 2. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung – SRGS – ) vom 21.12.2017 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.12.2019 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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