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Auszug - Bebauungsplan Nr. 174 "Am Wienebütteler Weg" Abwägungs- und Satzungsbeschluss   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 30.11.2020    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/9315/20 Bebauungsplan Nr. 174 "Am Wienebütteler Weg"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die anwesenden Gutachter, die für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen.

 

Ratsherr von Nordheim beantragt zur Geschäftsordnung, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 von der Tagesordnung zu nehmen. Das übersandte Material sei in der Kürze der Zeit nicht abarbeitbar. Zudem bezweifle er, dass die ihm zugegangenen Einwendungen zu den Abwägungen allen Ausschussmitgliedern vorlägen.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Eberhard Manzke, erklärt, dass den bereits vorab schriftlich geäerten Anmerkungen zur Materialfülle Rechnung getragen worden sei, in dem die Entscheidungen auf eine weitere Sitzung vertagt wurden. Eine Information durch die Verwaltung und die Befragung der anwesenden Gutachter sollten möglich sein.

 

Beigeordneter Salewski zeigt sich wenig überrascht über den Antrag. Das Thema werde in den Ausschüssen seit 2015 behandelt. Die Bürgerbeteiligung habe 2018 begonnen. Vieles, was in den Unterlagen zu lesen sei, sei bereits allen Beteiligten bekannt.

 

Ratsfrau Schellmann bestätigt, dass zwar viel Material vorgelegt worden sei, dennoch solle man die Gutachter anhören und die Chance nutzen, Fragen zu stellen.

 

Ratsherr Fahrenwaldt teilt mit, dass es unmöglich sei, diese Menge an Material vorzubereiten, dies sei auch nicht zur nächsten Sitzung zu schaffen. Daher könne man nur gegen den Bebauungsplan stimmen.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass über die Bebauung der Flächen bereits bei der Beschlussfassung über das Wohnungsbauprogramm 2016 gesprochen worden sei. Im Bauleitplanverfahren habe es zwei Auslegungen, einen rgerdialog und eine große Bürgerversammlung gegeben. Die Ergebnisse aus diesen Beteiligungen hätte die Verwaltung abgewogen. Es brauche nun eine Entscheidung, um den Wohnungsbau zu ermöglichen.

 

Beigeordneter Gaberle spricht sich dafür aus, die Verwaltung und die Gutachter anzuhören.

 

Der Antrag zur Geschäftsordnung wird mehrheitlich gegen die Ja-Stimmen von Ratsherrn von Nordheim, Bürgermeister Löb und Ratsherrn Fahrenwaldt, abgelehnt.

 

 

 

Anhand der beigefügten Präsentationen stellen Stadtbaurätin Gundermann, Stadtrat Moßmann, Herr Müller-Rost (Lüneburger Wohnungsbau GmbH), sowie Herr Schaper (Avacon Natur GmbH) Details zum Bebauungsplan vor.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht dabei insbesondere auf das umfangreiche Beteiligungsverfahren, die für das Gebiet geplanten Festsetzungen und Ausschlüsse, den geplanten geförderten Wohnungsbau, Baufelder für Baugruppen, Begegnungs- und Spielflächen, den Erhalt des Wäldchens und des angrenzenden Grüngürtels ein. Sie verweist auf die Eingegangenen Anregungen und nennt Beispiele aus den Abwägungen.

 

Herr Müller-Rost stellt anhand von Beispielen eine mögliche bauliche Gestaltung von Mehrfamilienhäusern im geförderten Wohnungsbau vor. Er verdeutlicht, dass in diesem Segment ein hoher Bedarf besteht. Hinsichtlich nötiger Stellplätze berichtet er aus den Erfahrungen anderer Objekte, dass weniger PKW- und mehr Fahrradabstellplätze sowie Car-Sharing Stellplätze nachgefragt würden.

 

Stadtrat Moßmann ergänzt die Ausführungen hinsichtlich geplanter Verkehrsachsen, neuer Mobilität, Car-Sharing- und StadtRad-Angeboten, E-Mobilität und ÖPNV. Er weist auf den Ausbau der Radwegeverbindungen und den Lückenschluss im Fußwegebereich „Am Wienebütteler Weg“ hin. Zur Verkehrsberuhigung am „Brockwinkler Weg“ seien Park- und Halteverbotszonen sowie aufgepflasterte Einmündungsbereiche vorgesehen. Die Entwässerung des Gebietes erfolge über ein fünfstufiges System in Richtung der Vögelser Rinne, ein Überflutungsbereich werde vorgesehen.

 

Herr Schaper erläutert die angestrebte Energieversorgung über ein gedrosseltes Wärmenetz unter Einbeziehung von Geothermie und der Abnahme von Abwärme aus dem BHKW des Psychiatrischen Klinikums Lüneburg. Solar- und Photovoltaikanlagen würden ergänzend auf den Gebäuden zur Energieeinsparung und dem Ausbau eines zukunftsfähigen, CO2-neutralen Netzes führen.

 

 

Die Nachfragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.

 

Dabei geht es zunächst um die Wohnungsgrößen in den Objekten der LüWoBau, die vorgesehene Wärmeversorgung und Besucherparkplätze im Gebiet. Ferner werden der Baustandard KfW 55, die Einstiegsmieten und der Wohnraumbedarf hinterfragt.

 

Es wird erläutert, dass sich die Wohnungsgrößen nach den jeweils geltenden Förderkriterien richten. Mikroappartements seien ausgeschlossen. Bei der Wärmeversorgung werde ebenso auf Wirtschaftlichkeit geachtet wie beim Baustandard. Ein höherer baulicher Standard würde einen höheren Unterhaltungsaufwand und höhere Betriebskosten nach sich ziehen. Besucherparkplätze werden auf Sammelparkplätzen und straßenbegleitend vorgesehen. Die Objekte im geförderten Wohnungsbau sollen im ersten und zweiten Förderweg bei einer Laufzeit von 30 bzw. 33 Jahren mit Einstiegsmieten von 6,10 € bzw. 7,50 € entstehen. Mieterhöhungen um 2 % seien erstmals nach vier Jahren möglich. Die Nachfrage bei der LüWoBau sei hoch. Die Warteliste umfasse schwankend zwischen 1.000 und 2.000 Anfragende. Die Leerstandsquote liege bei 0,3 % der Objekte.

 

Das Entwässerungskonzept mit Überflutungsflächen und gedrosselter Einleitung in die Vögelser Rinne wird erörtert. Die Bodenverhältnisse seien regional unterschiedlich. Durch Bodengutachten wurde die Versickerungsfähigkeit untersucht und durch Wasserrechtler beurteilt. Man habe ein nachhaltiges System geplant, dass ergänzt um die Maßnahmen der Abwassergesellschaft auch zu einer Verbesserung des Mikroklimas führen könne.

 

Hinsichtlich des Ebelingweges wird erfragt, ob ein Ausbau auch für den Pkw-Verkehr als Einbahnstraße zum Abfluss der Verkehrsströme Richtung Hamburg untersucht wurde. Herr Moßmann erklärt, dass die Prüfung erfolgt sei. Man habe sich aber entschieden, den Weg nur für Fahrradfahrer und Fußnger zu ertüchtigen. Lediglich die vorhandenen Zufahrten zu den Sporteinrichtungen und der Kita blieben erhalten.

 

Dem Einwand, dass im Bürgerdialog von einer geringeren Anzahl an Wohneinheiten ausgegangen sei und sich die Belange des Verkehrs dadurch veränderten, wird entgegnet, dass lediglich eine Erhöhung der Wohneinheiten um etwa ein Drittel erfolgt sei. Für eine Verkehrswende dürfe man nicht „dem Auto hinterherrennen“. Die Verwaltung halte an ihren Vorschlägen fest. Im Übrigen habe man sich bezüglich der Abwägungsvorschläge juristisch beraten lassen. Die Vorschläge seien auf der Basis der Gutachten und des Fachwissens der Verwaltung erstellt. Dem Rat stehe es frei zu entscheiden, welche Belange ggf. anders Berücksichtigung finden sollen. Sofern das gesamte Baugebiet nicht gewollt sei, müsse der Rat entsprechend beschließen und das Wohnungsbauprogramm angepasst werden.

 

Zur Energieversorgung wird insbesondere erfragt, welche konkreten Vorgaben durch Kaufvertrag geregelt werden sollen und warum die Avacon Netz als Versorger bereits feststünde. Letzteres wird mit dem bestehenden Konzessionsvertrag begründet, der gutachterlich untersucht und geprüft wurde. Die möglichen Regelungen zur Energie in den Kaufverträgen würden von einer Kanzlei geprüft. Man werde mit den Erwerbern Gespräche zu Energieversorgung führen.

 

Zu den klimatischen Auswirkungen wird erläutert, dass das städtebauliche Konzept in seiner Entwicklung durchgängig vom Klimagutachter begleitet und auch die aktuelle Version untersucht wurde. Die Positionierung der Baukörper, unabhängig von der Anzahl der darin entstehenden Wohneinheiten, und die Grünzäsuren seien in die Berechnungen eingeflossen und führten zu vertretbaren Veränderungen.

 

Fragen zum Ausgleich bestehen nicht.

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5 u. 6 BPLAN_174 (7869 KB)      
Anlage 2 2 TOP 5 u. 6_Lüwo Bau (2764 KB)