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Beratungsinhalt: Vor
Beginn der heutigen Sitzung bestand die Möglichkeit, sich die Räumlichkeiten
des SJL anzusehen. Herr
Holetzko – Leiter SJL – knüpft an die Begehung an und stellt die wesentlichen
Grundzüge des Konzeptes vor. Die städtische Einrichtung weist insgesamt 13
Plätze auf : 10 Plätze für Kinder – und Jugendliche, 3 Plätze in der im Dachgeschoss gelegenen
Jugendwohngemeinschaft. Aufgenommen
werden Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 18/19 Jahren; das
Durchschnittsalter beträgt zur Zeit 14,5 Jahre. Die Heimbewohner werden zur
sog. Perspektivklärung aufgenommen; jene Phase kann bis zu 6 Monaten andauern.
Während dieser Zeit erfolgt eine Klärung, welche Problemlagen in und um die
Familie bestehen und ob eine Rückführung des Kindes in die Familie angezeigt
oder ob nicht weitere Hilfen zur Erziehung sinnvoll erscheinen. Betreut
werden die Schützlinge rund um die Uhr
von 3 Erzieherinnen und 1 Erzieher. Herr
Soldan fragt an, ob 1 männlicher Betreuer für die untergebrachten Kinder und
Jugendlichen ausreiche. Herr
Holetzko würde sich auch mehr männliche Erzieher in der Einrichtung wünschen.
Es sei aber nicht einfach, männliche Erzieher zu finden, da jener Berufszweig
immer noch vorwiegend von Frauen bevorzugt wird. Frau
Siedenburg fragt an, in welcher Form die Elternarbeit durchgeführt wird und wer
über eine etwaige Rückführung von Kindern und Jugendlichen entscheidet. Es
wird ausgeführt, dass mit den Eltern –in möglichst entspannter Atmosphäre - regelmäßig Gespräche geführt werden. Die
Mitarbeiter sind bemüht, die Eltern nicht mit unnötigen Vorwürfen zu einer
Abwehrhaltung zu bewegen. Die
Entscheidung über Rückführungen werden von Mitarbeitern des SJL und
Fachbereiches Jugend und Soziales in enger Zusammenarbeit mit der
Ursprungsfamilie getroffen. Frau
Baumgarten bedankt sich für den Vortrag bei Herrn Holetzko. Beschluss: Die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen die Ausführungen über das Kinder-
und Jugendhaus Altenbrückertor zur Kenntnis. |
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