Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Wartezeiten an den Fußgängerbedarfsampeln:Herr
Lübbecke geht für die Verwaltung auf die schriftliche Anfrage der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen hinsichtlich der Wartezeiten an Bedarfsampeln ein und
erläutert anhand eines Schemas den zeitlichen Ablauf bei Grün-Anforderung durch
Fußgänger und Radfahrer. Die Signalanlagen stehen ganz überwiegend in einem
sog. Synchronisationsverbund. Im Rahmen des Signalumlaufs wird die
Grünanforderung mit allen anderen Programmabläufen am sog.
Synchronisationspunkt abgeglichen. Im Allgemeinen liegt der
Synchronisationspunkt etwa 6 bis 10 Sekunden vor der jeweiligen Grünphase. Wird
„Grün“ erst danach angefordert, verlängert sich der Umlauf um bis zu 10
Sekunden (z. B. bei einem Umlauf von 45 Sekunden führt das zu einer
tatsächlichen Wartezeit von 55 Sekunden). Die
Programmumlaufzeiten sind bei den einzelnen Signalanlagen im Hinblick auf die
abzuwickelnden Verkehrssituationen unterschiedlich und liegen im Regelfall
zwischen 45 und 90 Sekunden. An etlichen Verkehrsknoten variieren sie je nach tageszeitlichem
Verkehrsaufkommen. Sofern Wartezeiten über 100 Sekunden liegen (90 plus 10
Sek.), ist dies im Regelfall ein Indiz für einen technischen Defekt. Solche
Funktionsstörungen sollten dann dem Bereich Straßen- und Ingenieurbau gemeldet
werden. Beigeordneter
Meißner spricht in diesem Zusammenhang die Bedarfsampel Bastionstrasse / Am
Graalwall an. Hier wird die Wartezeit als ganz erheblich zu lang empfunden.
Herr Lübbecke sagt fachliche Überprüfung zu. Herr
Mott vom ADFC bemängelt, dass man an einigen Bedarfsampeln nicht unbedingt
erkennen kann, ob man Grün anfordern muss oder ob es programmgemäß
bereitgestellt wird. Insbesondere für Fahrradfahrer sei dies oftmals sehr
umständlich. Hierauf erwidert Herr Lübbecke, dass dies jeweils im Einzelfall zu
überprüfen sei, zumal es sich letztlich auch um eine Kostenfrage handelt. Herr
Dammann (BUND) fragt an, ob es in Lüneburg Ampeln gäbe, die zwar mit einem
Anforderungsknopf versehen sind, tatsächlich aber nur programmgemäß
funktionieren. Auch hier sagt Herr Lübbecke Prüfung zu, auch wenn er dies vom
Grundsatz her eher ausschließt. Parksituation Neue Süze / Salzstraße:Im
Zusammenhang mit TOP 5 wird hierzu seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass erst unlängst ergänzende
verkehrsrechtliche Maßnahmen getroffen wurden. Das bislang geltende
eingeschränkte Haltverbot wurde gegen ein absolutes Haltverbot (mit
Zusatzzeichen „auch auf dem Seitenstreifen“) ausgetauscht. Zugleich wurde der
Verlauf des gegenläufigen Radweges durch Piktogramme verdeutlicht und die
Kontrolldichte des Verkehrsaußendienstes erhöht. Im
Zusammenhang mit künftigen baulichen Maßnahmen (z. B. Grapengießerstraße) sollte
man prüfen, ob sich weitere Verbesserungen erreichen lassen. Die
Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. Beschluss: Die
Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen den Sachvortrag der Verwaltung zur
Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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