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Beratungsinhalt:
Frau Dr. Hellmann trägt zum Sachstand des Förderprogramms der Hansestadt Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum als Beitrag zu lokalem Klimaschutz vor. Sie verweist darauf, dass es coronabedingte Anlaufschwierigkeiten mit dem Angebot gab, es mittlerweile aber gut angenommen wird.
Ratsherr Gros erklärt, dass er durch seine Arbeit im Arbeitskreis Lüneburger Altstadt e.V. die Erfahrung gemacht habe, dass der U-Wert bei der Sanierung von Bestandsgebäuden nicht isoliert betrachtet werden sollte. Er unterstützt daher die Änderung in der Richtlinie, würde aber gerne den Zusatz „u. a. aus bauphysikalischen Gründen“ noch einfügen.
Ratsherr Mencke schlägt vor, auch bauhistorische Gründe mit aufzuführen.
Ratsherr Neubauer verweist auf die gleichlautende Vorlage im Bauausschuss und plädiert dafür, den Beschlussvorschlag nicht zu verändern.
Es wird sich darauf verständigt, die Ergänzung des Ratsherrn Gros in den Beschlussvorschlag mit einzupflegen.
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg, Folgendes zu beschließen:
Die Richtlinie „Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ wird geändert.
Zu IV. Voraussetzungen für die Förderung wird der Spiegelstrich - Es werden nur Maßnahmen gefördert, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen (s. Anlage I) ergänzt um den Passus: In begründeten Einzelfällen kann von den genannten Werten u. a. aus bauphysikalischen Gründen abgewichen werden. Bei entsprechenden Anträgen erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Die Änderung erfolgt analog in der Anlage I zur Förderrichtlinie gemäß den Markierungen im beigefügten Text.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1
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