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Auszug - Mündliche Anfragen i.S.v. § 12 GO des Rates zu wichtigen aktuellen Angelegenheiten  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 27.10.2020    
Zeit: 17:06 - 21:42 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll

 

Beratungsinhalt:

 

Die Anfrage des Beigeordneten BLANCK zum Finanzvertrag zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg sowie der Finanzierung der Klimaschutzleitstelle wird von Oberbürgermeister MÄDGE beantwortet.

 

 

Die Anfrage des Beigeordneten BLANCK zur Verlängerung des Vertrages mit dem Luftsportverein Lüneburg bis Ende Januar 2021 und darüber hinaus wird von Oberbürgermeister MÄDGE beantwortet.

 

 

Ratsherr GROS geht auf die geplante Entwicklung eines Sportparks in der Samtgemeinde Ostheide am Stadtrand zu Lüneburg ein. Er erkundigt sich nach einer zugesagten finanziellen Beteiligung und der Durchsetzung städtebaulicher Belange der Hansestadt Lüneburg ohne Vorfestlegung in Bezug auf das Stadtentwicklungskonzept.

 

Oberrgermeister MÄDGE erläutert, dass die finanzielle Beteiligung im Sportausschuss der Hansestadt Lüneburg diskutiert wurde. Hinsichtlich der städtebaulichen Belange verweist er auf die Planungshoheit der Gemeinde Wendisch Evern. Die Hansestadt Lüneburg werde in einem möglichen Bauleitplanverfahren beteiligt.

[Nachprotokollierung gem. TOP 6 der Sitzung des Rates vom 04.02.2021]

 

 

Ratsherr GROS fragt nach, wie es zu den in der Presse beschriebenen, umfangreichen Rodungsmaßnahmen auf der Ausgleichsfläche im Baugebiet Rosenkamp kommen konnte.

 

Oberbürgermeister MÄDGE berichtet, dass im Grünordnungsplan für das Baugebiet die Art der Bepflanzung sowie die durchzuführenden Pflegemaßnahmen festgelegt wurden. Diese Arbeiten seien von der AGL ausgeführt worden. Dabei seien lediglich zwei Sträucher versehentlich entfernt worden, für die es Ersatzpflanzungen geben werde. Eine Feuerdornhecke sei ebenfalls entfernt worden. Diese sei aber von Privatpersonen auf öffentlicher Grünfläche angelegt worden. Feuerdorn zähle zu den Ziergehölzen. Deren Anpflanzung entspreche nicht den Vorgaben des Grünordnungsplanes.

[Nachprotokollierung gem. TOP 6 der Sitzung des Rates vom 04.02.2021]