Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Oberbürgermeister Mädge stellt zusammenfassend den Sachverhalt zu den Landes- und Bundesförderprogrammen zur finanziellen Unterstützung während der Corona-Pandemie im Hinblick auf die freischaffenden Künstlerinnen, Künstler und Kreativen dar. Die von der Verwaltung als Entwurf vorgelegte Richtlinie Neustartprämie für Kulturschaffende dient einzig und allein der Wiederaufnahme der künstlerischen/kreativen Tätigkeit und nicht der Finanzierung der Lebenshaltungskosten der Antragsteller. Ratsherr Mencke teilt seine grundsätzliche Zustimmung zum Richtlinienentwurf mit, macht aber darauf aufmerksam, dass seiner Meinung nach entsprechend § 2 der Richtlinie auch GbRs antragsberechtigt seien, da auch sie die Rechstform einer natürlichen Person habe. Oberbürgermeister Mädge erwidert, dass die Verwaltung dies prüfen werde und ggfs. dem Verwaltungsausschuss und dem Rat diesbezüglich eine geänderte Formulierung vorlegen werde. Ratsherr von Mansberg und Ratsherr Bögershausen äußern ihre Zustimmung zu dem Richtlinienentwurf und begrüßen, dass damit eine finanzielle Lücke für die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler in Lüneburg geschlossen werden kann, die dazu beiträgt, das kulturelle Leben in Lüneburg wieder zu beleben. Ausschussvorsitzende Frau Schellmann berichtet, dass Frau von Thoen, Leiterin des freien Theaters Schauspielkollektiv, sich zu dem Richtlinienentwurf schriftlich geäußert hätte und bittet sie, sich zu der Frage von Ratsherrn Mencke zu äußern, da auch das Schauspielkollektiv als GbR geführt werde. Frau von Thoen teilt mit, dass eine GbR grundsätzlich Anspruch auf Bundes- oder/und Landesmittelförderung habe, dass die Hürden, beispielsweise die Antragstellung gemeinsam mit einem Wirtschaftsprüfer durchzuführen, teilweise mit hohen Kosten verbunden seien, die durch die Antragsteller vorgestreckt werden müssten. Diesen zusätzlichen finanziellen Aufwand müsse man als Kulturschaffende/r grade in dieser Zeit genau abwägen. Die Neustartprämie würde in ihrem Fall dafür verwendet werden, dass Projekte, die zum Teil noch nicht in voller Höhe gegenfinanziert sind, durchgeführt werden können. Die Neustartprämie würde in ihrem Fall eine Wiederaufnahme der künstlerischen Tätigkeit ermöglichen. Ausschussvorsitzende Schellmann bedankt sich bei Frau von Thoen für ihre Einschätzung. Im Anschluss an die Beratungen zum Richtlinienentwurf stellt Frau Beer-Kullin dem Ausschuss anhand der der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Präsentation die bisher in 2020 von der Verwaltung getätigten Aufwendungen im Bereich Kultur vor.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zu den kulturellen Aufwendungen der Verwaltung in 2020 zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
a) Die „Richtlinie zur Gewährung einer Neustartprämie für die durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen“, das Antragsformular und die „Geschäftsordnung für den Beirat zur Neustartprämie für die durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen“ werden beschlossen. b) Es wird ein temporärer „Beirat zur Neustartprämie für die durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen“ gebildet. Die Mitglieder des Gremiums erhalten für Ihre Teilnahme an der Sitzung ein Sitzungsgeld gemäß der geltenden Entschädigungssatzung der Hansestadt Lüneburg.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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