Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Widmung:
Die nachstehend aufgeführte bautechnisch hergestellte Straße wird gem. § 6 NStrG gewidmet:
St. Stephanus-Passage Gemarkung Lüneburg, Flur 50, Flurstücke 561/1, 562/1, 505/1 Die Widmung soll auf den Fußgängerverkehr beschränkt werden.
Straßenreinigungsverordnung:
Die anliegende 8. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung zum Tag nach der Veröffentlichung erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 37 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |