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Herr Enkelmann, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (WLG), stellt die Unterschiede des Härtefallfonds II zum Härtefallfonds I kurz heraus und weist darauf hin, dass der Härtefallfonds II keine Ergänzung zum Härtefallsfonds I darstellt. Der Härtefallfonds II dient als Ergänzung der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), der Überbrückungshilfe. Er zeigt die Timeline der Bewilligung der Überbrückungshilfe auf. Die Antragstellung verläuft aufgrund der Verzögerung bei der Bearbeitung der Bundeshilfe sehr schleppend. Derzeit liegt nach seinen Aussagen kein Fall mit einer bewilligten Förderung des Bundes aus Lüneburg vor. Aus Gesprächen mit Unternehmern nimmt er wahr, dass der Härtefallfonds II wahrgenommen und auch anerkannt wird. Bis Juli wurden 7 Härtefallfonds II - Förderanträge gestellt. 6 Anträge wurden bewertet; 5 davon erfüllen nicht die Kriterien, die der Förderung aus dem Härtefallfonds II zugrunde liegen. Bisher liegt nur ein Antrag entscheidungsreif vor. Ein weiterer wird in KW 34 der Verwaltung zur Vorberatung für den Beirat vorgelegt. Herr Enkelmann berichtet das bis zum heutigen Tag noch 3 weitere Förderanträge gestellt wurden, die sich derzeit in der Bearbeitung befinden.
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