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Auszug - Härtefallfonds II "Wir für Lüneburg" der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Videokonferenz des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 12
Gremium: Videokonferenz des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.06.2020    
Zeit: 16:00 - 18:41 Anlass: Sitzung
Raum: Staffelgeschoss, Technologiezentrum der Handwerkskammer
Ort: Dahlenburger Landstraße 62, 21337 Lüneburg
VO/9053/20 Härtefallfonds II "Wir für Lüneburg" der Hansestadt Lüneburg
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Kibscholl
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Herr Enkelmann, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis (WLG), trägt die beigefügte Präsentation (Anlage 2) vor und erläutert die Notwendigkeit des Härtefallfonds II. Er stellt die Unterschiede des Härtefallfonds II anhand der „Überbrückungshilfe für KMU“ durch das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) heraus und untermauert seine Einschätzung mit Daten einschlägiger Quellen (zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Landesamt Niedersachsen).

 

Oberbürgermeister Mädge unterstützt die Ausführungen von Herrn Enkelmann und verweist auf eine Umfrage der IHK Lüneburg-Wolfsburg (Anlage 3). Er befürwortet die Förderung von ortsansässigen Unternehmen durch den Härtefallfonds II.

 

Herr Enkelmann bekräftigt seine vorherigen Ausführungen und zieht den Vergleich zur Zeit der Finanzkrise.

 

Ratsfrau Schmidt teilt mit, dass sie sich derzeit unsicher über die Prognose ist. Aus der Presse und einschlägigen Medien nimmt sie eher schwankende Einschätzungen zur wirtschaftlichen Entwicklung wahr, die sich auch mit schwankenden Kursen an der Börse widerspiegeln. Ihr Empfinden nach werden nicht nur düstere Prognosen gestellt. Sie fragt sich, welche Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter in neburg in Frage kämen und welche Kriterien dem Härtefallfonds II zugrunde liegen.

 

Herr Enkelmann gibt an, dass die Kriterien für Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) als Prüfkriterien vorliegen müssen. Ziel des Härtefallfonds II ist eine Förderung des Mittelstandes und Einspringens“, sofern die Förderung durch das Ministerium nicht ausreicht.

 

Ratsherr Neubert fasst zusammen, dass der Schwerpunkt auf der Förderung von Innovationen durch die Anpassung von Geschäftsmodellen liegen soll. Er erkundigt sich nach der Nachfrage von Innovationen in Stadt und Landkreis. Momentan ist es für ihn schwierig diese zu bewerten.

 

Herr Enkelmann erklärt, dass die Innovationen heute in der Regel eher vom Kunden kommen und die Unternehmen auf diese Anfragen reagieren, statt selbst innovativ zu werden.

 

Ratsherr Goralczyk wirft ein, dass die Förderung der Innovationen ein interessanter Ansatz ist. Er hinterfragt den Ansatz der Höhe der Fördersumme und erkundigt sich, wie viele Unternehmen es in etwa beantragen werden und ob eventuell eine geringe Förderung vorteilhafter ist, um mehr Unternehmen fördern zu können.

 

Herr Enkelmann antwortet, dass derzeit in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein Scoring erarbeitet wird. Er erwartet, dass nicht die Masse an Unternehmen den Antrag auf Förderung stellen werden und rechnet mit ca. 15-20 Anträgen. Die Höhe der Förderung befindet sich derzeit ebenfalls in der Abstimmung. Er teilt mit, dass die Dauer der Antragstellung an der des BMI angelehnt ist. Abhängig vom BMI ist eine Verlängerung des Zeitraums der Antragstellung aus seiner Sicht denkbar.

 

Beigeordneter Soldan richtet sich an die Verwaltung und weist darauf hin, dass beachtet wird, die Formalien der Eidesstattlichen Versicherung korrekt aufzunehmen. Er erkundigt sich zudem nach dem Verfahren einer Betriebseinstellung, da er hierzu keinen Vermerk in den Richtlinien findet.

 

Erste Stadträtin Lukoschek bestätigt die Notwendigkeit der korrekten Einhaltung und weist darauf hin, dass bei der Antragstellung die Originalunterschrift des Antragstellers eingeholt wird und auch die De-minimis-Regelung erforderlich ist. Bezüglich der Prüfung des Unternehmens wird die wirtschaftliche Lage durch entsprechende Unterlagen, die bei der Antragstellung vorgelegt werden müssen, nachgewiesen.

 

Herr Enkelmann bekräftigt die Aussage von Erster Stadträtin Lukoschek und ergänzt, dass gegebenenfalls auch Rückfragen über Steuerberater oder NBank denkbar wären.

 

Ratsherr Goralczyk hinterfragt die Antragstellergerechtigkeit und das Vorgehen, welches angewandt wird, wenn mehr Förderanträge gestellt werden als bereitgestellte Fördermittel. Als Möglichkeit nennt er zum Beispiel die Quotenregelung. Er erkundigt sich zudem, welche Rückflüsse an die Stadt gehen können und erfragt bei der Verwaltung den Ablauf der Antragspfung.

 

Herr Enkelmann verdeutlicht, dass die Förderung des Härtefallfonds II im Unterschied zur BMI-Förderung, die bei einem Umsatzeinbruch greift, vorrangig auf die Neuausrichtung der Innovationen gerichtet ist. Als Antragsvoraussetzung sollte seines Erachtens das Unternehmen in Lüneburg liegen und der dortigen Steuer unterliegen. Somit erfolgt ein Rückfluss an Steuern in der Hansestadt. Seine vorher genannte Anzahl möglicher Anträge beruht auf Grundlage seiner Erfahrung. Er geht nicht davon aus, dass die Antragstellungen höher sind als die bereitgestellten Mittel. Sollte die Fördermittel aufgebraucht sein, ist keine Auszahlung weiterer Förderanträge möglich. Über die genauen Auszahlungshöhen bei Antragstellung wird sich derzeit aber mit der Verwaltung noch abgestimmt. 

 

Erste Stadträtin Lukoschek teilt mit, dass die Prüfung durch die WLG erfolgt. Die Besprechung der einzelnen Fälle verbleibt jedoch im Beirat.  

 

Ratsfrau Grunau fragt das derzeitige Stimmungsbild innerhalb des Ausschusses ab und schlägt vor, eine Übersicht zu erstellen mit Punkten, die in die Besprechung zwischen Herrn Enkelmann und der Verwaltung einfließen sollten.

 

Beigeordneter Soldan erfragt das weitere zeitliche Vorgehen zur Rückmeldung der offenen Punkte an die Sitzungsmitglieder des Wirtschaftsausschusses, gerade im Hinblick auf die anstehenden Sitzungen und der geringen Zeitspanne um das Thema Härtefallfonds II vorher in der Fraktion besprechen zu können. 

 

Erste Stadträtin Lukoschek verfolgt das Ziel, die Unterlagen vor den Fraktionssitzungen bereit zu stellen.

        

Beigeordneter Pauly teilt mit, dass ihm bisher keine Rückkopplung mit der Fraktion möglich war. Er meldet jedoch zurück, dass seine Partei für eine weitere Unterstützung ist gerade im Hinblick auf entstehende Kosten, die bei Schließung, Arbeitslosigkeit etc. anfallen. 

 

Ratsfrau Schmidt befürwortet, dass beimrtefallfonds II andere Kriterien zugrunde gelegt werden sollen als beim Härtefallfonds I, sofern die Unternehmen diese Voraussetzungen erfüllen.

 

Beigeordneter Gaberle stimmt grundsätzlich auch zu.

 

Ratsfrau Grunau gibt an, dass die Absprache in der Fraktion noch aussteht. Ihre persönliche Meinung deckt sich mit der von Beigeordnetem Pauly. Sie unterstützt die Ansicht, lieber jetzt zu helfen als später.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 200624_Präsentation Härtefallfonds2_WLG (1366 KB)      
Anlage 2 2 IHK-Konjunkturklimaindikator I. Quartal 2020 (2647 KB)