Bürgerinformationssystem

Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Auswirkungen der Corona-Krise  

 
 
Videokonferenz des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung
TOP: Ö 8
Gremium: Videokonferenz des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 18.06.2020    
Zeit: 15:08 - 16:39 Anlass: Sitzung
Raum: Staffelgeschoss, Technologiezentrum der Handwerkskammer
Ort: Dahlenburger Landstraße 62, 21337 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK berichtet anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation zum Thema „Auswirkungen der Corona-Krise“. Im Verlauf des Vortrages erläutert sie die finanziellen Auswirkungen im Kernhaushalt der Hansestadt, die Auswirkungen bei den städtischen Gesellschaften sowie den kommunalen Rettungsschirm. Sie geht dabei u.a. auf Folgendes ein:

 

  • Aktuell fehlen aufgrund der Corona-Krise 20 Mio. € der geplanten Steuererträge, davon ca. 16 Mio. € Gewerbesteuer (wichtigste Einnahmeposition im Haushalt).

 

  • Der Ausfall bei den Kitagebühren liegt bei rund 1 Mio. €, verteilt auf die Monate April bis Juni. Die Spitzenabrechnung folgt noch.

 

  • Es werden beispielhaft einige Mehraufwendungen benannt. Zu diesen gehört z.B. der Hygieneschutz an Schulen (rd. 251.000 €), Hygieneschutz und Mundschutz für die Verwaltung (rd. 157.400 €) sowie EDV-Kosten für Homeoffice und Videoanlagen (rd. 51.000 €). Die Aufwendungen werden von der Verwaltung stetig aktualisiert.

 

  • Zum Zwischenstand zum Härtefallfonds „Wir für Lüneburg“ wurde berichtet, dass bereits 106 Unternehmen Fördermittel beantragt haben, davon wurden 95 Anträge bewilligt (Fördermittel in Höhe von 237.500 ) und 11 abgelehnt. Weitere 90 Anträge liegen noch zur Prüfung vor. Die maximale Fördermittelhöhe liegt bei insgesamt 462.000 €.

 

  • Es wurden die finanziellen Auswirkungen bei den städtischen Gesellschaften berichtet. Derzeit sind keine seriöse Prognosen zum Jahresabschluss und zu erwarteten Defiziten möglich, da die Szenarien ständig aktualisiert werdenssen.

 

  • Der Bund hat im Koalitionsausschuss vom 3. Juni 2020 ein großes Maßnahmenpaket zusammen gestellt (ist dem Protokoll beigefügt). Es wird u.a. eine neue Sonderregelung im Haushaltsrecht geben: § 182 IV NKomVG wird für außergewöhnliche Situationen neu eingefügt.

 

  • Die Erstattung der Gewerbesteuerausfälle in 2020 soll durch einen pauschalierten Ausgleich durch den Bund, sowie durch eine Restfinanzierung des Landes sichergestellt werden. Details hierzu sind noch zu klären.

Die Gewerbesteuer ist eine wesentliche Messgröße für den Kommunalen Finanzausgleich: Die Schlüsselzuweisungen werden auf Basis der Steuerkraft aus dem Vorjahr für die Landeszuweisung im Folgejahr ermittelt. Für das laufende Jahr 2020 haben somit alle Kommunen eine auskömmliche Landeszuweisung, die auf reellen Zahlen basiert. Wichtig ist nun, dass die Erstattung der Gewerbesteuerausfälle ebenfalls als Steuerkraft zählt, damit auch im aktuellen Jahr eine gute Steuerkraft ermittelt werden kann und die Landeszuweisungen im Jahr 2021 auskömmlich sind. Diese Steuerkraft ist darüber hinaus auch Basis für die Berechnung der Kreisumlage. Das bedeutet, dass der Ausgleich der Gewerbesteuer durch Bund und Land auch für eine stabile Kreisumlage sorgt.

 

  • Über dieses Maßnahmenpaket hinaus, welches für das Jahr 2020 erstellt wurde, muss das Augenmerk auch auf die Jahre 2021 und 2022 gerichtet werden, da hier der kommunale Rettungsschirm nicht mehr greift.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation: Auswirkungen der Corona-Krise (1089 KB)      
Anlage 2 2 Rundschreiben NST: Kommunaler Rettungsschirm (345 KB)