Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Straßenzug „Unter der Burg“ / Ausbauplanung / Erhebung Anliegerbeiträge Oberbürgermeister
Mädge geht
einleitend darauf ein, dass man sich mit den Anliegern in einer ersten
Versammlung darauf verständigt habe, die Ausbauplanung in zwei möglichen
Varianten vorzunehmen und diese auch so auszuschreiben. Als Straßenbelag ist
entweder Asphaltdecke oder Verbundsteine vorgesehen. Die Ausbauplanung soll
heute den Ausschussmitgliedern zur Kenntnisnahme vorgestellt werden. Bereichsleiter
Lübbecke erläutert,
dass seitens der Verwaltung nach dem Haushaltsbeschluss 2004 ein
Ausführungsentwurf erstellt wurde. Die mit den Anliegern zwischenzeitlich abgestimmte
Planung soll heute vorgestellt werden, damit im Anschluss daran die
Ausschreibung veranlasst werden kann. Der
Straßenzug „Unter der Burg“ ist , wie die angrenzenden Straßen des Gebietes
auch, in seinem Zustand völlig marode. Das liegt darin begründet, dass der
Asphalt der Straßendecke völlig ausgemagert ist. Viele Ausbrüche sind in den
letzten Jahren zu verzeichnen gewesen, die mit den verschiedensten Materialien
verfüllt wurden. Entscheidender Punkt ist jedoch, dass der Aufbau durch
Versackungen nicht mehr standhaft und dadurch die Entwässerung nicht mehr in
Ordnung ist. Zusätzlich liegen Beschwerden der Anlieger vor, dass deren
Häuserfronten durch die mangelhafte Entwässerung vernässen. Die
Straße ist 4 – 4,50 m breit. Die Straße hat derzeit einen 10 cm starken
bituminösen Oberbau. Als Unterbau ist vermutlich eine Sandschicht eingebracht.
Dieser Aufbau entspricht nicht mehr heutigen Ausbaustandards. Vorgesehen ist
deshalb, den Straßenaufbau nach den heutigen Standards vorzunehmen, was einen
Straßenaufbau von 0,70 m entspräche. Die Entwässerung wird mittig der Straße
geführt. Der
Straßenaufbau wird mit den Materialfarbgebungen erläutert. Dem Wunsch, die
Straße in ihrer Breite durchgehend zu asphaltieren oder zu pflastern, wird
nicht gefolgt, da der Fahrzeugverkehr mittig kanalisiert werden soll.
Gestalterische Maßnahmen wurden zugunsten der Ausweisung von Stellplätzen
zurückgestellt. Die Arbeiten werden in ca. 50 m Abschnitten vorgenommen. Ein
Abschnitt wird ca. 7 Tage Bauzeit in Anspruch nehmen, so dass von einer
Gesamtbauzeit von 12 Wochen auszugehen ist. Die einzelnen Arbeiten mit ihrem
Zeitbedarf werden dargestellt. Die Ausführung soll möglichst in die
verkehrsarme Zeit der Sommerferien gelegt werden. Als
alternativer Belag zum Pflaster ist Asphalt vorgesehen, der im technischen
Einbau wegen der Mittelgosse und der insgesamt zu schmalen Straße Probleme
bereiten würde. Die alternative Ausschreibung wird jedoch vorgenommen. Es ist
nicht davon auszugehen, dass ein Asphaltbelag zu einem günstigen Ergebnis
führen wird. Nach
dem Submissionstermin wird mit den Anliegern eine 2. Versammlung abgehalten, um
den endgültigen Ausbau nach Anhörung der Anlieger endgültig festzulegen. Ratsherrn
Kroll interessiert,
was für eine Art Pflaster mit welchem Gefälle eingebaut werden soll. Auch
möchte er wissen, ob der Betonunterbau der Mittelgosse bei dem engen Terminplan
überhaupt richtig abbinden kann. Bereichsleiter
Lübbecke führt aus,
dass bei Asphalt das Gefälle ca. 2,5 %, bei Pflasterung etwa 3 % betragen wird.
Vorgesehen ist ein Betonpflaster in dem Rechteckformat 10 x 20 cm mit einer
Miniphase o.ä.. Genaueres kann erst nach Submission gesagt werden, weil für die
Ausschreibung kein bestimmtes Pflaster vorgegeben werden kann. Die
Anlegung der Betongosse stellt nicht das Problem dar, da selbstverständlich die
Gosse selbst nicht abgerüttelt wird. Probleme bereiten in der Regel immer die
Platten, die, frisch aus der Produktion kommend, in der Regel noch nicht die
notwendige Festigkeit für ein Abrütteln haben und demzufolge leicht brechen,
bzw. bröckeln. Vorsorglich
wird bei den angrenzenden Häusern aus der Erfahrung heraus ein
Beweissicherungsverfahren parallel durchgeführt. Beigeordneter
Körner möchte
wissen, ob der Grundaufbau vorhanden ist und beim Aufbau mit eingerechnet
werden kann. Bereichsleiter
Lübbecke merkt an,
dass der Mindestaufbau frostfrei bei 70 cm liegt. Je nachdem was vorhanden ist,
sind notwendige Ergänzungen erforderlich. Ist der Aufbau bereits teilweise
vorhanden, wird dieser übernommen, wenn die Ansprüche auf entsprechende
Frostsicherheit gegeben sind. Ist die Frostsicherheit nicht gewährleistet, wird
der vorhandene Unterbau ausgebaut und dem Recycling zugeführt. Der Asphalt ist
bereits überprüft worden. Belastungen wurden nicht festgestellt. Weiter
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ratsherr
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass die Ausschussmitglieder der Ausbauplanung und
der Vorgehensweise unter Einbeziehung der Meinung der Anlieger einvernehmlich
zustimmen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der erläuterten Vorgehensweise unter Einbeziehung der Anlieger einvernehmlich zu. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||