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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.03.2004    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

 

Straßenzug „Unter der Burg“ / Ausbauplanung / Erhebung Anliegerbeiträge

 

Oberbürgermeister Mädge geht einleitend darauf ein, dass man sich mit den Anliegern in einer ersten Versammlung darauf verständigt habe, die Ausbauplanung in zwei möglichen Varianten vorzunehmen und diese auch so auszuschreiben. Als Straßenbelag ist entweder Asphaltdecke oder Verbundsteine vorgesehen. Die Ausbauplanung soll heute den Ausschussmitgliedern zur Kenntnisnahme vorgestellt werden.

 

Bereichsleiter Lübbecke erläutert, dass seitens der Verwaltung nach dem Haushaltsbeschluss 2004 ein Ausführungsentwurf erstellt wurde. Die mit den Anliegern zwischenzeitlich abgestimmte Planung soll heute vorgestellt werden, damit im Anschluss daran die Ausschreibung veranlasst werden kann.

Der Straßenzug „Unter der Burg“ ist , wie die angrenzenden Straßen des Gebietes auch, in seinem Zustand völlig marode. Das liegt darin begründet, dass der Asphalt der Straßendecke völlig ausgemagert ist. Viele Ausbrüche sind in den letzten Jahren zu verzeichnen gewesen, die mit den verschiedensten Materialien verfüllt wurden. Entscheidender Punkt ist jedoch, dass der Aufbau durch Versackungen nicht mehr standhaft und dadurch die Entwässerung nicht mehr in Ordnung ist. Zusätzlich liegen Beschwerden der Anlieger vor, dass deren Häuserfronten durch die mangelhafte Entwässerung vernässen.

Die Straße ist 4 – 4,50 m breit. Die Straße hat derzeit einen 10 cm starken bituminösen Oberbau. Als Unterbau ist vermutlich eine Sandschicht eingebracht. Dieser Aufbau entspricht nicht mehr heutigen Ausbaustandards. Vorgesehen ist deshalb, den Straßenaufbau nach den heutigen Standards vorzunehmen, was einen Straßenaufbau von 0,70 m entspräche. Die Entwässerung wird mittig der Straße geführt.

Der Straßenaufbau wird mit den Materialfarbgebungen erläutert. Dem Wunsch, die Straße in ihrer Breite durchgehend zu asphaltieren oder zu pflastern, wird nicht gefolgt, da der Fahrzeugverkehr mittig kanalisiert werden soll. Gestalterische Maßnahmen wurden zugunsten der Ausweisung von Stellplätzen zurückgestellt. Die Arbeiten werden in ca. 50 m Abschnitten vorgenommen. Ein Abschnitt wird ca. 7 Tage Bauzeit in Anspruch nehmen, so dass von einer Gesamtbauzeit von 12 Wochen auszugehen ist. Die einzelnen Arbeiten mit ihrem Zeitbedarf werden dargestellt. Die Ausführung soll möglichst in die verkehrsarme Zeit der Sommerferien gelegt werden.

Als alternativer Belag zum Pflaster ist Asphalt vorgesehen, der im technischen Einbau wegen der Mittelgosse und der insgesamt zu schmalen Straße Probleme bereiten würde. Die alternative Ausschreibung wird jedoch vorgenommen. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Asphaltbelag zu einem günstigen Ergebnis führen wird.

Nach dem Submissionstermin wird mit den Anliegern eine 2. Versammlung abgehalten, um den endgültigen Ausbau nach Anhörung der Anlieger endgültig festzulegen.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, was für eine Art Pflaster mit welchem Gefälle eingebaut werden soll. Auch möchte er wissen, ob der Betonunterbau der Mittelgosse bei dem engen Terminplan überhaupt richtig abbinden kann.

 

Bereichsleiter Lübbecke führt aus, dass bei Asphalt das Gefälle ca. 2,5 %, bei Pflasterung etwa 3 % betragen wird. Vorgesehen ist ein Betonpflaster in dem Rechteckformat 10 x 20 cm mit einer Miniphase o.ä.. Genaueres kann erst nach Submission gesagt werden, weil für die Ausschreibung kein bestimmtes Pflaster vorgegeben werden kann.

Die Anlegung der Betongosse stellt nicht das Problem dar, da selbstverständlich die Gosse selbst nicht abgerüttelt wird. Probleme bereiten in der Regel immer die Platten, die, frisch aus der Produktion kommend, in der Regel noch nicht die notwendige Festigkeit für ein Abrütteln haben und demzufolge leicht brechen, bzw. bröckeln.

Vorsorglich wird bei den angrenzenden Häusern aus der Erfahrung heraus ein Beweissicherungsverfahren parallel durchgeführt.

 

Beigeordneter Körner möchte wissen, ob der Grundaufbau vorhanden ist und beim Aufbau mit eingerechnet werden kann.

 

Bereichsleiter Lübbecke merkt an, dass der Mindestaufbau frostfrei bei 70 cm liegt. Je nachdem was vorhanden ist, sind notwendige Ergänzungen erforderlich. Ist der Aufbau bereits teilweise vorhanden, wird dieser übernommen, wenn die Ansprüche auf entsprechende Frostsicherheit gegeben sind. Ist die Frostsicherheit nicht gewährleistet, wird der vorhandene Unterbau ausgebaut und dem Recycling zugeführt. Der Asphalt ist bereits überprüft worden. Belastungen wurden nicht festgestellt.

 

Weiter Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ratsherr Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die Ausschussmitglieder der Ausbauplanung und der Vorgehensweise unter Einbeziehung der Meinung der Anlieger einvernehmlich zustimmen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der erläuterten Vorgehensweise unter Einbeziehung der Anlieger einvernehmlich zu.