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Auszug - Antrag "Finanzierungsvereinbarung zur Arena aufkündigen" (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.08.2019, eingegangen am 26.08.2019 um 09:46 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 04.06.2020    
Zeit: 17:05 - 21:05 Anlass: Sitzung
VO/8588/19 Antrag "Finanzierungsvereinbarung zur Arena aufkündigen" (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.08.2019, eingegangen am 26.08.2019 um 09:46 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Klimmek
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

 Oberbürgermeister MÄDGE beantragt einen Verweis in den Verwaltungsausschuss.

Dem Antrag wird mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen des Ratsherrn Podstawa und des Beigeordneten Pauly sowie einer Enthaltung der Ratsfrau Apking zugestimmt.

 

Beigeordneter BLANCK zitiert den Blogbeitrag eines Bürgers auf „Blog.jj.com“, dessen grundlegende Fragen er die Verwaltung bittet zu beantworten:

 

  1. Wie könnten kommerzielle Veranstaltungen Vorrang vor Schul- und Breitensport haben, wenn zugleich Regelungen im Betreibervertrag existieren würden, die diesen verpflichten, Schul- und Breitensport zu ermöglichen? Dies stehe s.E. im Widerspruch zueinander.

 

  1. Laut Auskunft des Landkreises vom 13.02.2018 in einem seiner Ausschüsse sei die Bereitstellung der Arena für Schul- und Breitensport ein Missverständnis und zu keinem Zeitpunkt angedacht gewesen, da die Halle zum einen nicht dafür ausgestattet sei und zum anderen es keinen Bedarf der Schulen gebe.

Er fragt daher, wie die Verwaltung argumentieren könne, eine Kündigung des Vertrages wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB scheide wegen mangelnder Veränderung des Vertragszwecks aus, wenn doch bei Vertragsschluss eine schwerwiegende Störung der Geschäftsgrundlage in dem gemeinsamen Irrtum aller Beteiligten über den wesentlichen Umstand vorlag, die Halle werde auch für den Schul- und Breitesport zur Verfügung stehen.

Dieser Umstand mache eine Weiterführung des bestehenden Vertrages unzumutbar und s.E. auch ungesetzlich.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass es seit 01/2020 gar keinen Betreibervertrag mehr gebe, weshalb alles, was davor gewesen sei, irrelevant sei. Momentan gründe der Landkreis eine GmbH, um selbst als Betreiber zu agieren. Aufgrund der fehlenden Erfahrung des Landkreises als solcher, habe die Stadt durch eine Kanzlei prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Auflösung bzw. Veränderung des Vertrages von 2017 bestehe.

Es sei daraufhin bestätigt worden, dass ein Anpassungsrecht bestehe. Aus diesem Grund wolle man auch den Zuschuss der Stadt unter diesem Gesichtspunkt neu verhandeln. Insbesondere wolle man keine Haftung für steigende Betriebskosten übernehmen. Einen Wegfall der Geschäftsgrundlage sehe die Kanzlei hingegen nicht.

Einzige Grundlage sei momentan der Vertrag vom 30.10.2017, in dem die Nutzung der Hansestadt sowie die grundsätzliche Nutzung für Schul- und Breitensport geregelt sei.

Daneben gebe es zwar den zweiten Beschluss des Rates vom 16.08.2018, jedoch sei dieser noch nicht vertraglich fixiert.

Zur zweiten Frage erklärt er, dass er im Ausschuss des Landkreises nicht anwesend gewesen sei und daher nichts über dessen Inhalte wisse. Er gehe davon aus, dass die Stadt die Halle für Schul- und Breitensport nutzen müsse, da man durch den Abriss mehrerer Sporthallen für mehrere Jahre Ersatzflächen brauche.

 

Ratsherr PODSTAWA findet die Opferrolle der Verwaltung fragwürdig, da im Rat auch SPD-Kreistagsabgeordnete sitzen würden, die durchaus etwas von den Entwicklungen beim Landkreis mitbekommen hätten.

Das Thema sei schon immer intransparent gewesen und jetzt werde es schon wieder in ein nichtöffentliches Gremium verwiesen. Die Bevölkerung werde seit Jahren an der Nase herumgeführt und wisse nicht, was passiert.

Demokratie brauche Zeit, Diskussionen, Informationen und Presse. Nichts davon sei bei diesem Thema ausreichend von der Verwaltung sichergestellt worden.

Nur weil die SPD schnell noch ein Prestigeobjekt haben wolle, habe man hier mit viel zu hohem Tempo Entscheidungen herbeigeführt. Das immer wieder durchklingende Misstrauensverhältnis mit dem Landrat sehe er als konstruiert an.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erwidert, dass bei angestrebten Vertragsänderungen eine Vorberatung zwingend im Verwaltungsausschuss erfolgen müsse.

Zudem sei er sehr irritiert, da Herr Podstawa mit seiner Stimme im Kreistag mit für das Chaos verantwortlich ist, als er gegen den Vorschlag der Hansestadt gestimmt und sich gegen ein PPP-Verfahren ausgesprochen habe.

 

Beigeordneter GABERLE stimmt der Aussage des Oberbürgermeisters zu. Da der finanzielle Aspekt mittlerweile enorm sei, begrüßt er die von der Verwaltung angestrebten Neuverhandlungen mit dem Landkreis sowie den Verweis in den Verwaltungsausschuss.

Des Weiteren fragt er nach der Höhe der Kosten für die zudem geplante Fahrradbrücke, die ebenfalls noch anstehe.

 

OberbürgermeisterDGE erwidert daraufhin, dass man die Fahrradbrücke nicht zum Projekt „Arena“ hinzuzählen dürfe, da die ersten Überlegungen hierzu bereits lange vorher angestellt wurden. Durch den Bau der Arena beteilige sich der Landkreis sogar her an den Kosten, als ohne die Halle.

 

Beigeordneter SOLDAN stimmt Herrn Mädge zu. Auch er habe die Idee des PPP-Verfahrens bereits zu Beginn für sinnvoller gehalten. Jetzt wo der Landkreis selber als Betreiber auftrete, sei der Erfolg der Halle fraglich geworden und ein Teil der Voraussetzungen des alten Vertrages nicht mehr gegeben. Eine Neuverhandlung sei daher auch s.E. notwendig.

Erst wenn ein neu verhandelter Vertrag vorliege, in dem geklärt sei, wann und zu welchen Konditionen Veranstaltungen und Schul- und Breitensport durchgeführt werden könnten, könne man eine Entscheidung über die finanzielle Beteiligung der Hansestadt treffen.

Die Katze im Sack kaufe man nicht erneut.

 

Ratsherr MEYN betont, dass es sich nicht um ein SPD-Prestigeprojekt handele, sondern bis auf eine Fraktion im Kreis wurde es von allen befürwortet. Die SPD-Fraktion steht zu den vereinbarten Investitionszuschüssen, sei aber ebenfalls für eine erneute Diskussion über die Höhe der Betriebskostenzuschüsse. Er appelliere an den Rat, das „Arena-Bashing“ sein zu lassen und zu versuchen, wie auch er, darauf zu vertrauen, dass die Stadt die Interessen der Politik bei den Verhandlungen gut vertrete. 

 

Ratsherr DR. BULLER gibt außerdem zu bedenken, dass unstrittig sei, dass die Halle aufgrund der aktuellen Situation im Einzelhandel für diese ein nicht direkt in Zahlen auszudrückender Benefit sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE gibt Dr. Buller recht. Er stehe voll hinter der Konzeption der Halle, da Regionalität immer mehr nachgefragt werde.

 

Abschließend lässt Ratsvorsitzende JOHN über den Verweis des Änderungsantrages der AfD-Fraktion abstimmen. Diesem wird mehrheitlich bei elf Enthaltungen zugestimmt.


Beschluss:

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen des Ratsherrn Podstawa und des Beigeordneten Pauly sowie einer Enthaltung der Ratsfrau Apking folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Verwaltungsausschuss verwiesen.

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei elf Enthaltung der Ratsfrau Apking folgenden Beschluss:

 

Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion wird in den Verwaltungsausschuss verwiesen.


  1. Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 37

Nein-Stimmen: 2

  Enthaltungen: 1

 

  1. Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 29

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 11