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Auszug - Antrag "Mehr Grün in Lüneburger Vorgärten" (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.06.2019, eingegangen am 21.08.2019 um 15:36 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 04.06.2020    
Zeit: 17:05 - 21:05 Anlass: Sitzung
VO/8536/19 Antrag "Mehr Grün in Lüneburger Vorgärten" (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.06.2019, eingegangen am 21.08.2019 um 15:36 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Klimmek
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

 Beigeordneter BLANCK verliest eine Pressenachricht aus dem Bayrischen Rundfunk zu den negativen Auswirkungen von Schottergärten und den dort unternommenen Maßnahmen.

In Niedersachsen seien Schottergärten sowieso unzulässig und Flächen, die nicht bebaut seien, müssten begrünt werden. Er wolle hier eine Präzisierung dessen vornehmen.

Das Argument der Verwaltung, dass eine geringe Akzeptanz bei Bauherren und Eigentümern erwartet werde, könne er nicht verstehen, da es bisher auch eine Überprüfung seitens der Stadt gebe, bei der die Höhe der Abwassergebühr festgelegt werde. Auch diese richte sich nach dem Versiegelungsgrad der Grundstücke. Man könne hier daher zwei Überwachungsziele in einem Vorgang durchführen.

Er beantragt daher einen Verweis in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, um dort im Detail darüber zu sprechen.

 

Ratsfrau SCHELLMANN hat Verständnis für den Antrag, halte ein derartiges Vorgehen allerdings erst als letztes Mittel für notwendig. Sie glaube, dass die Schottergärten in Lüneburg zwar stark zugenommen hätten, aber, wenn Appelle und Aufklärungen mit klimafreundlichen Anregungen verbunden durchgeführt werden würden, es anders aussehen könne.

§ 9 der NBauO regele schon klar, dass Schottergärten unzulässig seien. Man sollte stattdessen das Bewusstsein der Bauherren und Eigentümer für dieses Thema stärken.

 

Ratsherr NEUMANN unterstützt Frau Schellmanns Aussage. Die Zielrichtung des Antrags sei richtig, aber man habe bereits die NBauO und Bebauungspläne, in denen genau vorgegeben sei, wie viel Versieglung erlaubt sei. Eine zusätzliche Satzung halte er dafür für unnötig.

 

Ratsfrau BENDORF stimmt zu, dass eine Kontrolle aktuell schwierig sei, aber man sei sich in der Sache einig. Mit mehr Informationen und besserer Aufklärung müsse dagegengewirkt werden. Eine über die bisherigen Regelungen greifende Einschränkung der Gestaltungsfreiheit der Eigentümer wolle man nicht, sondern die SPD-Fraktion setze sich dafür ein, die Akzeptanz der Eigentümer zu erhöhen und das Thema aus der „Egal-Zone“ zu holen. Den Ansatz der Verwaltung halte sie hier für den richtigen Weg.

 

Ratsvorsitzende JOHNsst über den Antrag von Herrn Blanck abstimmen. Diesem wird mehrheitlich bei einer Enthaltung des Ratsherrn Goralczyk zugestimmt.

 

Ratsherr MEYER spricht sich für den Erhalt des Klimas und die Verbesserung des Lebensraumes für Tiere und Insekten in den Vorgärten aus. Schottergärten dürften keine Zukunft haben. Er sei für Vorschläge und Verbesserungen der ökologischen Qualität von öffentlichen Freiflächen und nicht für Verbote und Anschwärzen, sondern für Information und Aufklärung. Daher appelliere er an die Vernunft der Bürger. Für ihn gehe der Weg über Freiwilligkeit und nicht über Verbote.

Eine Überweisung in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung unterstütze er.

 

Beigeordneter PAULY unterstützt den Verweis in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung ebenfalls. Jeder Eigentümer müsste nur eine kleine Fläche entsiegeln, damit viel gewonnen werden könne. Es sei wichtig, dass jeder seinen Beitrag leiste.

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN erinnert an die Beratungen im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 26.08.2019. Einstimmig sei dort entschieden worden, dass man auf Freiwilligkeit setzen wolle und die Verwaltung die Beratung übernehmen solle. Es seien im Nachgang Flyer entwickelt worden, welche auch in einer Ratssitzung ausgeteilt worden seien.

Man habe vorgetragen, dass man in Baugenehmigungen und Bauleitplanverfahren entsprechende Hinweise geben wolle, woraufhin seit Ende 2019 in jeder Baugenehmigung ein Passus diesbezüglich eingefügt worden sei. In Bauleitplänen finde sich der Hinweis mit Verweis auf die Regelungen des § 9 NBauO.

Sie weist auch darauf hin, dass sollte man nicht mehr freiwillig vorgehen wollen, man bauaufsichtlich tätig werden sse. Dies koste Personal.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei einer Enthaltung des Ratsherrn Goralczyk folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung verwiesen. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 1