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Auszug - Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung); 14. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.06.2020    
Zeit: 17:05 - 21:05 Anlass: Sitzung
VO/8971/20 Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung); 14. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Klimmek
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter PAULY plädiert für eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei Ausschüssen in Form von Videokonferenzen und verweist auf die geplanten Änderungen des Landesgesetzgebers. Des Weiteren bittet er um Erklärung, wie in diesen Fällen damit umgegangen werde, wenn der Großteil des Rates sich gegen Film- und Tonaufnahmen ihrer Person ausspreche.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass durchaus eine Beteiligung der Öffentlichkeit möglich sei. Lediglich eine Livebertragung der Videokonferenz sei nicht möglich, da jeder Anwesende nach seinem Einverständnis zu Film- und Tonaufnahmen seiner Person gefragt werden müsse.

Ebenfalls könne man laut Datenschutzbeauftragter des Landes Bürgerinnen und Bürger nicht als Teilnehmer der Videokonferenz zulassen, da in diesem Falle die Weitergabe der Daten nicht ausgeschlossen werden könne.

Eine zeitverzögerte Aufnahme sei möglich, würde aber keine Öffentlichkeitsbeteiligung ersetzen.

Aus diesem Grund wähle die Stadt große Räumlichkeiten für die Videokonferenzen der Ausschüsse, um dort maximal zehn Bürgerinnen und Bürgern sowie der Presse die Teilnahme unter Corona-Bedingungen zu ermöglichen.

 

Ratsherr SCHMIDT begründet ihre Ablehnung der Film- und Tonaufnahmen damit, dass es für sie einen Unterschied mache, ob diese von einer Interessenvertretung gewünscht werden würden oder von einer öffentlichen Stelle.

 

Beigeordneter PAULY erwidert, dass er es als gutes Signal sehen würde, wenn nicht zwischen guter und schlechter Presse unterschieden werde.

 

Stadtrat MOßMANN klärt über die Rechtslage bzgl. des Datenschutzes bei Videokonferenzen auf. Da erklärt er, weshalb Live-Streaming nicht möglich sei und wie sichergestellt werde, dass die Öffentlichkeit eingebunden werde.

Das vom Land geplante Corona-Gesetz, welches auch Anpassungen im NKomVG bzgl. Ausschusssitzungen in Form von Videokonferenzen vorsehe, sei ausdrücklich Sonderrecht nach Feststellung einer epidemischen Sonderlage durch den Landtag und nicht als allgemeines Recht beabsichtigt.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei vier Enthaltungen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Die beigefügte 14. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Hansestadt Lüneburg wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 33

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 4