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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 04.06.2020    
Zeit: 17:05 - 21:05 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN verliest die diesem TOP beigefügte Einwohnerfrage (s. Anlage 1) und beantwortet sie wie folgt:

 

  1. Zum Rotenbleicher Weg 33:

Das Gebäude befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und ist unbewohnt bzw. unbewohnbar. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Mittlerer Stadtring“. Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet mit max. 3 Vollgeschossen in geschlossener Bauweise fest.

Im Jahr 2013 wurde eine Bauvoranfrage zur Neubebauung des Grundstücks gestellt. Es war beabsichtigt 11 Wohnungen zu errichten.

Planungsrechtlich bestanden keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Aufgrund einiger nachbarlicher Einwendungen wurde die Bauvoranfrage im Februar 2014 zurückgezogen. Die jetzigen Eigentümer beabsichtigen den Abbruch des Gebäudes und eine Neubebauung des Grundstücks und wollen in Kürze einen Bauantrag einreichen.

 

  1. Zum Wilschenbrucher Weg 88:

Mittlerweile konnte die Eigentümerin (keine Lüneburgerin) ermittelt werden. Sie wurde von der Verwaltung angeschrieben und gefragt, ob eine Sanierung oder Instandsetzung für sie in Frage komme.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verliest die diesem TOP beigefügte Einwohnerfrage (s. Anlage 2) und beantwortet sie wie folgt:

Bis 2010 habe man gemischt vergeben (davon 1.800 Erbbaurechte). Das Baugebiet auf dem Krähornsberg sei damals nur im Erbbaurecht vergeben worden auch wenn später aufgrund der Preisentwicklungen den Eigentümern der Verkauf angeboten worden sei.

Das Baugebiet „Am Wienebütteler Weg stelle einen Sonderfall dar, da die Fläche in städtischem Eigentum stehe. Dort wolle man ein Baugebiet planen, die Wohnbauflächen im Erbbaurecht vergeben und die Einzelgrundstücke wahlweise als Erbbaurecht vergeben oder verkaufen.

Da im Gegensatz dazu die meisten Flächen in der Stadt nicht der Verwaltung, sondern privaten Dritten gehören, schließe man städtebauliche Verträge.

Zusammenfassend sei man stets bemüht, Flächen im Erbbaurecht zu vergeben und sie im Eigentum der Stadt zu erhalten. Nichtsdestotrotz seien gewissen Kriterien zu bedenken, die dem zum Teil entgegenstehen und zu einem Verkauf führen.

 

Ein Bürger verliest seine diesem TOP beigefügte Einwohnerfrage (s. Anlage 3).

 

Rechtsamtsmitarbeiterin BACH erklärt, dass die Einwohnerfrage gem. § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung nicht zulässig sei. Danach können nur Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung oder anderen Angelegenheiten der Hansestadt gestellt werden. Dies sei bei der Frage des Bürgers nicht der Fall. Des Weiteren merkt sie an, dass durch die fehlende Einreichung des vollständigen Posts, auf den sich der Bürger in seiner Frage bezogen habe, keine Einschätzung vorgenommen werden konnte, wie dieser zustande gekommen sei.

 

Ratsvorsitzende JOHN verliest die diesem TOP beigefügte Einwohneranfrage (s. Anlage 4).

 

Stadtrat MOßMANN beantwortet diese wie folgt:

Das Thema werde seit Jahren immer wieder diskutiert, allerdings könne aufgrund der räumlichen Verhältnisse nichts an der Radverkehrsführung geändert werden.

Durch eine Verbesserung des Straßenbelages „Auf dem Wall“ habe man zumindest eine Ausweichroute schaffen können.

Eine Einrichtung eines Zebrastreifens sei aufgrund der Kurvenlage sowie der stark befahrenen Straße nicht möglich.

Gleiches giltr die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, da hier keine sensible Einrichtung wie Schule, Kita o.ä. liege, die als Voraussetzung dafür gelten würden.

 

Ratsvorsitzende JOHN verliest die diesem TOP beigefügte Einwohnerfrage (s. Anlage 5).

 

Stadtrat MOßMANN beantwortet sie wie folgt:

Man habe einen Arbeitskreis „Verkehr“, der die fachliche Arbeit des Verkehrsausschusses vorbereiten solle. Mit dieser Expertise wolle man im Ausschuss über das Thema beraten.

Mit Blick darauf, dass man durch die kommenden Diskussionen zu den Themen „ISEK“ und „Zukunftsstadt“ sowieso auch zu Mobilitätsthemen kommen werde, sehe er keine Veranlassung dazu, den im Gutachten vorgeschlagenen Mobilitätsbeirat aktuell einzurichten.

 

Eine Bürgerin beginnt, eine persönliche Erklärung zu verlesen.

 

Ratsvorsitzenden JOHN unterbricht sie dabei und bittet sie dies zu beenden, da es sich dabei nicht um eine Einwohnerfrage handele.

Entgegen der Aufforderung beendet die Bürgerin ihren Vortrag.

 

Oberbürgermeister MÄDGE beantwortet im Nachgang die folgende, von der Bürgerin im Vorwege schriftlich gestellte Einwohnerfrage, weshalb das Wohnprojekt „Unfug“ zum 01. Juli geräumt werden solle.

Dazu verweist er auf die Vorträge der Verwaltung im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, wonach die Wohnwagen nicht dem dort geltenden Baurecht entsprächen. Die dazu geltende Verfügung, liege beim Verwaltungsgericht, auf dessen Entscheidung aktuell gewartet werde.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Einwohnerfrage 1/5 (272 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Einwohnerfrage 2/5 (78 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Einwohnerfrage 3/5 (132 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4: Einwohnerfrage 4/5 (552 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5: Einwohnerfrage 5/5 (333 KB)