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Auszug - Mündlicher Bericht zu Windkraftpotentialen im Stadtgebiet  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.03.2020    
Zeit: 15:03 - 17:21 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard, Leiter des Bereiches Stadtplanung, trägt zu Windkraftpotentialen im Stadtgebiet Lüneburg vor. Er verweist darauf, dass die Informationen aus der Präsentation lediglich der Meinungsbildung dienen und keinen vorhabensplanerischen Hintergrund haben.

Außerdem merkt er an, dass bei der Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen § 35 BauGB einschlägig ist.

 

Ratsfrau Bendorf erkundigt sich nach der Akzeptanz der Windkraftanlagen (WKA) südlich von Häcklingen.

 

Herr Schulz, Leiter des Bereiches Umwelt, erklärt, dass alle 5 Anlagen auf dieser Fläche vom Landkreis Lüneburg genehmigt worden sind, auch wenn zwei davon auf städtischem Grund stehen. Die Stadt Lüneburg wurde im Genehmigungs- und weiteren Verfahren vom Landkreis mit eingebunden. Er weiß daher zu berichten, dass es Beschwerden aus Häcklingen gab, die an den Landkreis herangetragen wurden. Daraufhin hat der Landkreis ein Lärmgutachten vom Betreiber gefordert und die Ergebnisse daraus im letzten Jahr auf einer Infoveranstaltung vorgestellt.

 

Die Ausschussvorsitzende, Beigeordnete Lotze, bittet Herrn Stadtrat Moßmann um Ergänzungen aus dem Runden Tisch zur Zukunft der Windenergie in Niedersachsen.

 

Herr Stadtrat Moßmann berichtet, dass zu den Themenclustern Flächenverfügbarkeit, Verfahren und Akzeptanz konkrete Vorschläge erarbeitet wurden. Zur Verbesserung der Flächenverfügbarkeit soll ein Bedarf von 1,4 % bis 2030 bzw. 2,1 % ab 2030 in das Landesraumordnungsprogramm als Grundsatz aufgenommen werden. Dieser neue Bedarf wird per Windenergieerlass als Ziel festgelegt. Dazu will man Windenergie im Wald behutsam ermöglichen und eine Repowering-Potentialanalyse kurzfristig durchführen. Pauschale Mindestabstände, wie vom Bund angedacht, lehnt man ab.

r die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren hat man sich auf unterschiedlichste Maßnahmen verständigt. U. a. sollen Möglichkeiten der elektronischen Verfahrenshrung geprüft werden, es sollen Koordinatoren in Landkreisen und kreisfreien Städten bestellt werden und Umwelt-und Naturschutzverbände frühzeitiger mit eingebunden werden.

Zur Verbesserung der Akzeptanz soll eine finanzielle Beteiligung der betroffenen Gemeinden von mind. 10.000,- €/a pro WKA an dem erwirtschafteten Umsatz ermöglicht werden.

 

(Alternative: Abschlusserklärung der Runden Tisches zur Zukunft der Windenergie in Niedersachsen dem Protokoll beifügen)

 

 

 

 

 

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Windkraftpotentiale (1884 KB)