Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Stadtrat Moßmann trägt zur Klimaschutzgesetzgebung des Bundes und des Landes Niedersachsen vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Wurm, Vertreter des BUND, möchte wissen, warum lediglich die Förderung von Photovoltaik (PV) gefordert wird.
Herr Stadtrat Moßmann führt aus, dass die Stadt Lüneburg darüber hinaus auch die Wärmepumpen nicht aus dem Blick nehmen wird, auch wenn diese Technologie nicht überall einsetzbar ist.
Ratsherr Soldan erkundigt sich, ob es neue Erkenntnisse zu ÖPNV-Förderung, im Speziellen zum Schienennetzausbau, gibt.
Herr Stadtrat Moßmann verweist auf das derzeit stattfindende Erörterungsverfahren im Planverfahren zum Bau der Alpha-E-Trasse. Er weiß außerdem zu berichten, dass der Landkreis Lüneburg derzeit an der Reaktivierung der Bahnstrecken nach Soltau bzw. nach Bleckede arbeitet und hierzu eine Info-Veranstaltung in Planung ist.
Ratsherr Podstawa fällt auf, dass das Thema Landwirtschaft in den Forderungen nicht behandelt wird. Fraglich ist für ihn zudem, inwieweit das Jobticket zum Ausbau des ÖPNV beitragen kann. Er bedauert außerdem, dass das Land Niedersachsen die großen Wirtschaftsakteure außer Acht gelassen hat und nennt hier als Beispiel den VW-Konzern.
Herr Stadtrat Moßmann weist darauf hin, dass der VW-Konzern im Thema Ladeinfrastruktur durch den Gesetzentwurf betroffen ist. Zur Landwirtschaft sind im Klimaschutzgesetz des Bundes und im Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen ausreichend Aussagen getroffen worden. Zum Jobticket führt er aus, dass hier eine Förderung gefordert ist.
Herr Mitschke, Vertreter des NABU, warnt davor, dass das Land Niedersachsen durch seinen Gesetzesentwurf die Ziele des Bundes aufweicht. Dennoch fehlen rechtliche Rahmenbedingungen, so dass Kommunen Maßnahmen zum Teil nicht umsetzen können.
Herr Stadtrat Moßmann nimmt den Baustein „Mobilität“ im Landes-Gesetzentwurf beispielhaft heraus und verweist auf die geplante Förderung. Zudem hätte sich das Land Niedersachsen jetzt schon in Sachen „Abstände von Windkraftanlagen“ klar positioniert und wird die Vorgaben des Bundes deutlich verschärfen.
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