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Auszug - Anfrage "B-Plan Nr. 83" (Anfrage des Ratsherrn Frank Soldan vom 15.08.2019, eingegangen am 15.08.2019 um 09:10 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 27.02.2020    
Zeit: 17:15 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/8522/19 Anfrage "B-Plan Nr. 83" (Anfrage des Ratsherrn Frank Soldan vom 15.08.2019, eingegangen am 15.08.2019 um 09:10 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Klimmek
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN beantwortet die Anfrage mithilfe der diesem TOP beigefügten Stellungnahme der Verwaltung (s. Anlage).

 

Beigeordneter SOLDAN beantragt Aussprache. Dem Antrag wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen entsprochen.

Im Anschluss stellt er die Frage, wie mit einem derartigen Fall, in dem ein Beschluss des Rates nicht umgesetzt worden sei, umgegangen werde. Die von Frau Gundermann auf den vorliegenden Fall bezogene Einschätzung, dass die Umsetzung nicht mehr im Interesse des heutigen Rates sei, könne kein Grund sein, den Beschluss nicht mehr umzusetzen. Vielmehr bedeute dies eine Interpretation von Beschlüssen durch die Verwaltung, wozu sie jedoch kein Recht habe. Ansonsten könne jede Entscheidung des Rates mit dieser Argumentation ausgehebelt werden.

 

Beigeordneter PAULY schließt sich den Worten von Herrn Soldan an. Der Wille des Rates sei eindeutig erklärt worden und müsse von der Verwaltung respektiert und umgesetzt werden. Über ein Nichtinkrafttreten des Beschlusses hätte der Rat aktiv informiert werden müssen. Dass dies nicht geschehen sei, empfinde er als höchst manipulativ. Wenn eine Änderung eintrete, benötige man eine neue Bauleitplanung, bis zu deren Beschluss der Flugbetrieb fortgesetzt werden könne.

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN erklärt erneut, dass der Bebauungsplan von 1992 nicht in Kraft gesetzt worden sei, da er an Bedingungen geknüpft gewesen sei, die nicht erfüllt werden konnten. Sie selbst sei erst 1996 nach Lüneburg gekommen und habe sich den Aufgaben gestellt, die angestanden hätten. Alte Vorgänge habe sie aus zeitlichen Gründen nicht überprüft.

 

Oberbürgermeister MÄDGE stimmt Frau Gundermann zu und macht noch einmal deutlich, welche wichtigen Gewerbe die Flächen des Flugplatzes zur Erweiterung ihres Standortes benötigen und welche Abstandsforderungen von Seiten der Bundeswehr an das Gelände gestellt werden. Sollte der Rat trotzdem eine Inkraftsetzung des Bebauungsplanes wünschen, könne er es beschließen und die Verwaltung würde dann erneut die Konsequenzen für die Betriebe aufzeigen. Die von der Verwaltung beauftragten Gutachten seien Ende des Jahres fertig. Eine Befragung der damaligen Verwaltungsmitarbeiter nach den Gründen für das Versäumnis lehne er ab. Er stelle sich vor seine damals verantwortlichen Kollegen und gehe davon aus, dass sie damals klug und im Interesse von Wirtschaftsansiedlung gehandelt hätten.

 

Beigeordneter BLANCK sieht es ebenfalls wie Herr Soldan. Lediglich der letzte artikulierte Wille des Rates sei maßgebend und nicht irgendwelche älteren Pläne. Ebenso reiche es nicht, dass Herr Mädge auf seine Vorgänger verweise und sage, dass diese die Unterschrift geleistet hätten. Als Bürgermeister habe auch Herr Mädge unterschrieben und da dieser immer sehr gründlich arbeite,nne er es sich nicht vorstellen, dass Herr Mädge den Bebauungsplan später vergessen haben solle. Weiterhin fordert er eine plausible Erklärung, weshalb es damals kein Wiedervorlagesystem gegeben habe, welches an die Veröffentlichung des Planes erinnert habe.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erwidert, dass damals die Zweigleisigkeit gegolten habe, wonach er, als ehrenamtlicher Oberrgermeister und damals noch Mitarbeiter des Landkreises im Hauptberuf, nicht die materiellen Inhalte zu verantworten habe. Des Weiteren würden in der Verwaltung Menschen arbeiten, die hin und wieder auch Fehler machen würden. Weshalb kein Wiedervorlagesystem existiert habe, könne er nicht sagen. Er selbst sei erst 1996 hauptamtlicher Oberbürgermeister in die Verwaltung gekommen und habe damals die Pläne nicht vorgelegt bekommen.

 

Beigeordneter MENCKE beschreibt den Zwiespalt, in dem der Rat aktuell stecke. Zum einen wolle man gerne das respektieren, was damals beschlossen worden sei und zum anderen wolle s.E. niemand im Rat das Gewerbe, welches sich zwischenzeitlich dort angesiedelt habe, gefährden. Er schlägt daher vor, im Verwaltungsausschuss in Ruhe über Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren. Er selbst stehe auf jeden Fall nicht dafür zur Verfügung, Firmen oder Arbeitsplätze in Lüneburg zu gefährden.

 

Ratsfrau SCHELLMANN widerspricht, dass es ihr nicht darum gehe, sondern um die Frage, wie man künftig eine potenzielle Manipulation der Beschlüsse, auch durch die Verwaltungsspitze, verhindern könne. Ansonsten würde jeder Ratsbeschluss vereitelt und ad absurdum geführt und es wäre ein Einfallstor gegen jeden Ratsbeschluss. Natürlich würden Menschen auch Fehler machen, doch es könne nicht Aufgabe der Politik sein, jede Umsetzung eines Beschlusses durch die Verwaltung aktiv nachzuverfolgen. Für sie sei die aktuelle Situation sehr beunruhigend, denn für sie sei klar: Opportunität bedeute nicht auch Legalität.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist den Vorwurf der Manipulation durch die damalige Verwaltungsspitze zurück. Keiner habe absichtlich nicht informiert. Weder er noch Frau Gundermann hätten damals Anlass gehabt, sich alle vergangenen Akten anzuschauen. Hätten sie es gesehen, so versichert er, wäre man in den Rat gegangen und hätte informiert. Da die Protokolle der damaligen Zeit sehr kurz gehalten seien, könne man auch daraus nichts erfahren bzw. belegen.

 

Ratsfrau SCHELLMANN gibt eine persönliche Erklärung ab und stellt klar, dass sie der damaligen Verwaltungsspitze keine Manipulation unterstellt habe, sondern lediglich die grundsätzliche Möglichkeit einer solchen sehe.

 

Oberbürgermeister MÄDGE nimmt danach seine Aussage zurück, betont jedoch, dass er sich weiter vor seine damaligen Kollegen stelle.

 

Ratsherr MINKS sieht in der Vergangenheitsbewältigung der bisherigen Diskussion keinen Sinn. Vielmehr findet er, dass zunächst der Bürgerentscheid abzuwarten sei, bevor die Ressourcen der Verwaltung für die Erarbeitung eines neuen Bebauungsplanes verschwendet werden würden.

 

Ratsherr DR. SCHARF betont, dass es ihm nicht darum gehe, Fehler aufzudecken, jemanden vorzuführen oder zu beschuldigen. Ihm gehe es darum, einen sinnvollen Weg zu finden, wie man mit dieser schwierigen Situation umgehe. Er bittet daher darum, die ganze Diskussion um den Flugplatz etwas niedriger zu hängen und weniger aufgeregt dabei zu sein.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erwidert, dass es für ihn keine schwierige Situation sei. Es gebe einen Ratsbeschluss, den er umzusetzen habe und gegen den ein Bürgerentscheid laufe. Über die damit einhergehenden Folgen kläre er pflichtgemäß auf.  Sollte der Rat das Bürgerbegehren nicht abwarten wollen, stehe es ihm frei, einen Antrag auf Pachtverlängerung zu stellen und diesen dann mit einer Mehrheit zu beschließen. Sollte der Bebauungsplan daraufhin repariert werden, werde er die erforderlichen Fachgutachten beauftragen, die zusätzlichen Haushaltsmittel beantragen und diesen Beschluss umsetzen.

Er macht deutlich, dass es nicht so einfach sei, den entstandenen Fehler zu reparieren, sondern dass es an anderer Stelle immer Folgen gebe. Man habe in allen Fachausschüssen vorgetragen, wo Gewerbeflächenbedarf sei, in welcher Art und Weise und wofür. Nun sei es Entscheidung des Rates zu sagen, man wolle keine Gewerbeflächen mehr zur Verfügung stellen.

Er hafte für die Verwaltung und lasse auch gerne den Vorwurf der Dienstpflichtverletzung vom Rat durch das Innenministerium prüfen. Er selbst könne eidesstattlich versichern, dass er keine Register gesehen und es nicht gewusst habe.

 

Beigeordneter PAULY stellt klar, dass seine Kritik nicht gegen Frau Gundermann gerichtet gewesen sei, sondern gegen die damals zuständige Person.

Herrn Minks entgegnet er, dass die vom Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschlossene Auftragsvergabe zweiter Gutachten im Dezember 2019 in Höhe von 19.000 € eine Ressourcenverschwendung gewesen sei, da diese Gutachten etwas ermittelnrden, was nicht dem Willen des Rates entspreche und so Fakten schaffen würden, bevor der Bürgerentscheid entschieden sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE widerspricht Herrn Pauly. Die Gutachten seien auch beim Abschluss eines neuen Pachtvertrags notwendig, um diesen anhand aktueller naturschutzrechtlicher und klimarechtlicher Grundlagen anzupassen. Nur so könne ein rechtssicherer Pachtvertrag aufgesetzt werden. Andernfalls würde er ihn nicht unterschreiben.

 

Beigeordneter GABERLE beruft sich auf die von Dr. Scharf richtig gestellte Frage. Man drehe sich nur noch im Kreis, da es nun an den Anfragestellern liege, den nächsten Schritt zu gehen und das Verfahren von höherer Instanz überprüfen zu lassen. Grundsätzlich sei das Bürgerbegehren zu respektieren, egal wie es ausgehe.

 

Ratsherr NEUBAUER fasst die Kernfragen nochmals zusammen und sieht den Rat vor der Situation zu entscheiden, ob rechtswidriges Verwaltungshandeln Grundlage der Bebauungspolitik in Lüneburg sei. Bezüglich des Flugplatzes gebe es klare Beschlüsse, die die Verwaltung bisher versucht hat umzusetzen. Sollte jemand dieses Gefühl haben, müsse er vor Gericht ziehen und diesen Vorwurf überprüfen lassen.

Er appelliert jedoch, sich zum Bürgerentscheid zurückzuhalten und das Verfahren nicht durch Beschlüsse in bestimmte Richtungen lenken zu wollen.

 

Beigeordneter BLANCK sieht in dem Redebeitrag von Herrn Neubauer einen Versuch das Problem zu verschleiern, zu verschieben und von ihm abzulenken. Niemand aus seiner Gruppe habe von rechtswidrigem Verhalten gesprochen oder wolle jemanden haftbar machen. Man müsse sich jedoch überlegen, wie man mit der entstandenen Situation umgehe und was eigentlich den tatsächlich jetzt geltenden Willen des Rates bezüglich dieser Flächen darstelle.

Es sei hingegen nicht politisch verantwortlich, eine Aussprache über eine Anfrage beenden zu wollen, weil ein Bürgerbegehren anhängig sei, wenn diese Anfrage weit vor Beginn des Bürgerbegehrens, hier am 15.08.2019, gestellt worden sei. Hier geziemt es sich, die Frage zu diskutieren und zu klären.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme der Verwaltung (172 KB)