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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 27.02.2020    
Zeit: 17:15 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll

 

Beratungsinhalt:

 

Eine Bürgerin trägt ihre diesem TOP beigefügten Einwohnerfragen (s. Anlage 1) mündlich vor.

 

Zur 1. Frage:

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN antwortet auf die erste Frage wie folgt: Zunächst sei ihr lediglich ein Schreiben vom 28.01.2020 bekannt. Sie gehe davon aus, dass hier von diesem die Rede sei. Sie erklärt, dass die Verwaltung die entstehenden Kosten ermittelt und im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und im Verwaltungsausschuss über die Rechtslage vorgetragen habe, um mögliche Chancen auszuloten und zu besprechen. Der Verwaltungsausschuss habe daraufhin am Dienstag darüber beraten und beschlossen.

Heute habe sie veranlasst, dass der Unfug GmbH ein Schreiben zugehe, welches bereits per E-Mail versandt worden sei, und diese per Post am morgigen Tag erreichen müsste. Darin werde der Sachstand der Beratungen in den Ausschüssen sowie die zu erwartenden Kosten, welche bei einem Verfahrensbeginn entstehen würden, mitgeteilt. In der nächsten Woche werde ein Schreiben über die Rechtslage versandt. Sie bittet bis dahin um etwas Geduld, da die Verwaltung darin auch Stellung zu dem Gutachten, welches Herr Pauly veröffentlicht habe, nehmen wolle. Im Anschluss werde man einen Erterungstermin für die dritte Märzwoche anbieten, an dem man noch einmal die Rechtspositionen austauschen könne.

 

Zur 2. Frage:

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet in Vertretung für den abwesenden Bauausschussvorsitzenden Herrn Manzke auf die zweite Frage, dass die Anfrage ursprünglich nicht auf der Tagesordnungr den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung gewesen sei, da man bereits im Sommer letzten Jahres eine Anhörung durchgeführt und eine Antwort gegeben habe. Auf Antrag von Herrn Pauly (Eingang am 02.02.2020) sei der Punkt dann im öffentlichen Teil des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 17.02.2020 behandelt worden. Die Tagesordnung zu der Sitzung sei öffentlich einsehbar gewesen, sodass die Unfug GmbH die Möglichkeit gehabt habe, zur Sitzung als Bürger zu kommen und dort, sofern eine ¾ Mehrheit des Ausschusses sich dafür ausgesprochen hätte, sprechen zu rfen. Anwesend sei niemand gewesen und es sei von Seiten der Fraktion DIE LINKE auch keine inhaltliche Diskussion geführt worden.

Zum Verwaltungsausschuss sei dann eine Vorlage geschrieben worden. Eine Anhörung sei in diesem Gremium nicht vorgesehen, sei aber auch s.E. nicht notwendig gewesen, da eine Anhörung bereits stattgefunden habe und im März erneut eine geplant sei.

Zudem existiere kein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes, sondern nur eine Anfrage nach den möglichen Kosten, zu welcher Frau Gundermann oben bereits ausgeführt habe.

Die vier Wochen, welche die Verwaltung benötigt habe, um eine Stellungnahme zu dem komplexen Thema abzugeben, sei angemessen und erforderlich gewesen.

 

Die Fragestellerin besteht auf eine Antwort des stellvertretenden Bauausschussvorsitzenden.

 

Beigeordneter BLANCK antwortet für die Fraktionndnis 90/Die Grünen. Aus seiner Sicht stelle sich der Vorgang nicht wie ein gewöhnliches Verfahren dar. Vielmehr sei es ein Novum wie hier vorgegangen werde. Er habe bisher nicht erlebt, dass einem Fragesteller nicht geantwortet, sondern eine Vorlage für den Verwaltungsausschuss geschrieben werde, mit deren Beschluss das Erfragte für mindestens ein halbes Jahr unmöglich gemacht werde. Dies könne er absolut nicht nachvollziehen.

Es wäre angemessen gewesen, diese Anfrage als solche zu beantworten und es den Anfragestellern zu überlassen, einen Antrag zu stellen oder nicht.

 

Ratsvorsitzende JOHN bittet das Publikum unter Verweis auf die Geschäftsordnung des Rates, auf Beifallsbekundungen zu verzichten.

 

Beigeordneter PAULY nimmt für die Fraktion DIE LINKE. Stellung und erklärt, dass er, trotzdem er kein Mitglied des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung sei, einen Antrag für seine Fraktion eingebracht habe, jedoch anders als von Herrn dge behauptet, nicht zu diesem sprechen durfte. Er sei verwundert gewesen, dass, obwohl sein Antrag unmittelbar auf das Ersuchen von Unfug selbst gerichtet gewesen sei, diese nicht eingeladen worden seien und der Antrag erst auf Beharren seiner Fraktion hin im öffentlichen Teil des Ausschusses behandelt worden sei.

Weil man so etwas geahnt habe, habe man einen Anwalt beauftragt, zu prüfen, ob man dies erzwingennne und ob eine Bauleitplanung rechtlich möglichre. Dieses Gutachten sei den Ratsmitgliedern vorgelegt worden und komme zum Ergebnis, dass die Planungshoheit hier bei der Hansestadt liege. Ein wie hier vorliegender, 40 Jahre alter Flächennutzungsplan entfalte außerdem keine Rechtswirkung mehr.

Im Verwaltungsausschuss sei dann, trotz Vorlage des Gutachtens, ein dem entgegenstehender Beschluss gefasst worden, welcher stattdessen auf einem nicht vorliegenden Gutachten aus Hannover sowie einer ebenfalls nicht vorliegenden Wortlautstellungnahme des Landesamtes gefußt habe.

Neben dem Umstand, dass ein solcher Abwehrbeschluss vollkommen unüblich sei, sei ihm etwas Vergleichbares in Lüneburg noch nicht passiert.

Die von Herrn Blanck erwähnte 6-monatige Sperrfrist sehe er hingegen nicht, da diese vom Verwaltungsausschuss laut Geschäftsordnung aufgehoben werden und dieser sich ihr nicht selbst berauben könne.

Im Übrigen habe man heute Akteneinsicht in die Korrespondenz mit der Landesvertretung gefordert.

Der Rat habe zudem, anders als im Bauausschuss dargestellt, die Abwägekompetenz. Diese sei ergebnisoffen, gehöre jedoch zweifelsfrei in die Bauleitplanung und nicht davor. Er gebe zwar zu, dass es Schwierigkeiten gebe, aber grundsätzlich könne die Stadt alle Bereiche planerisch abbilden. Dies im öffentlichen Teil vorzuenthalten und so zu tun, als gebe es rechtliche Gründe, weshalb mit dem Bauleitplan nicht begonnen werdennne, finde er absolut daneben und vorgeschoben.

 

Oberbürgermeister DGE erwidert, dass Herr Pauly bei seinen Ausführungen die Hälfte weglasse und die Sachverhalte verdrehe.

 

Das Publikum unterbricht mehrfach die Redner und verweist unter Zurufen auf die geforderte Beantwortung der Frage durch die Fraktionen.

 

Oberrgermeister MÄDGEhrt seine Rede fort und zitiert aus dem Schreiben der Landesvertretung. Danach werde eine Genehmigung aufgrund einer Vielzahl an öffentlichen Belangen schwer begründbar sein sowie rechtlich aufgrund der alternativen Wohnmöglichkeiten in Lüneburg nicht gesehen.

Es stehe jedoch jedem frei, eine Rechtsberatung mit der Beurteilung des Sachverhaltes zu beauftragen bzw. ihn vor Gericht prüfen zu lassen. Dem Urteil werde man sich dann selbstverständlich beugen.

Als Nächstes stellt er klar, dass anders als von Herrn Pauly dargestellt, dieser sich im Bauausschuss sehr wohl gem. § 72 Abs. 2 NKomVG an der Beratung hätte beteiligen können.

Hinsichtlich der Forderung nach einer Äerung durch den stellvertretenden Bauausschussvorsitzenden erklärt er, dass dieser nicht für das Handeln des Vorsitzenden verantwortlich sei. Man werde die Frage an Herrn Manzke weiterleiten und dieser werde sie schriftlich beantworten.

 

Ratsfrau SCHELLMANN nimmt Stellung zu der Frage der Bürger. Die rechtliche Prüfung der Situation auf dem Grundstück der Unfug GmbH an der Konrad-Adenauer-Straße 120 sei eine rein verwaltungstechnische tigkeit, in die die Politik normalerweise überhaupt nicht eingebunden werde.

Ihre Fraktion sei mehrfach dort gewesen und habe das Wohnprojekt sehr sympathisch empfunden, aber in Gesprächen bereits ihre Bedenken geäert. Sie selbst habe die Zulassungsglichkeiten geprüft und sehe es aufgrund der Lage im Außenbereich als nicht zulässig an. Auch die nach § 35 Abs. 2 BauGB möglichen Ausnahmen würden hier nicht greifen.

 

Das Publikum unterbricht mehrfach Frau Schellmanns Beitrag und wird daraufhin von der Ratsvorsitzenden JOHN angemahnt. 

 

Ratsfrau SCHELLMANNhrt fort und erklärt, dass hinsichtlich des Argumentes des veralteten und damit nicht mehrltigen Flächennutzungsplanes dieser konkludent von der FDP, CDU und Bündnis 90/Die Grünen gegen die SPD bestätigt worden sei, indem man zum Schutz vor Splittersiedlungen beschlossen habe, dort nichts zu bauen. Insofern müsse man sich jetzt danach richten.

Abschließend stellt sie klar, dass sie das Gutachten, welches wie von Herrn Pauly behauptet in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung vorgelegen hätte, zum ersten Mal am Montag gesehen habe. Also habe niemand darauf eingehen können.

 

Beigeordneter MENCKE beantwortet die Einwohnerfrage für die CDU-Fraktion. Er selbst sei dreimal vor Ort gewesen und habe jedes Mal rechtliche Bedenken geäert, bis heute allerdings keine Rückkoppelung erhalten. Man habe sich beht und Argumente ausgetauscht. Nun erwarte er von der Unfug GmbH zu akzeptieren, dass die Politik zu einer anderen Haltung gekommen sei, auch wenn es ihnen nicht gefalle.

hrend seines Redebeitrages wird er von Herrn Podstawa und Herrn Pauly unterbrochen, woraufhin sich folgender Dialog ergab:

 

Beigeordneter Mencke:

[…] Man hätte gesagt, man hätte irgendeiner Fraktion den Mund verboten. Das kann ich nur sagen, das geht gar nicht. Das geht in keinem Ausschuss, das geht nicht im Rat, das geht nirgendswo und insofern…

 

Unterbrechung durch Herrn Pauly (unverständlich)

 

Beigeordneter Mencke:

Soweit zu den demokratischen Spielregeln.

 

Beigeordneter Pauly:

Genau, dass man reden darf und das Wort…

 

Beigeordneter Mencke:

Aus dem Grunde hat man auch Ihnen sehr geehrter Herr Pauly auch nicht den Mund verboten. Das kann man nicht und das wäre auch falsch.

 

Beigeordneter Pauly:

Was ist ein Wortentzug denn?

 

Beigeordneter Mencke:

und…

 


Irgendjemand:

Was ist denn das? Schon vergessen?

 

Beigeordneter Pauly:

noch gar nicht so lange her…

 

Beigeordneter Mencke:

Darf ich weitersprechen? Dankeschön! Das ist ganz lieb Herr Podstawa.

 

Ratsherr Podstawa:

Ja, auch Protest gehört zu Demokratie, ne?

 

Beigeordneter Mencke:

Ja auch Protest gehört…

 

Ratsherr Podstawa:

Und was ist das?

 

Beigeordneter Mencke:

Ja auch Protest gehört zur Demokratie, Herr Podstawa, auch Sie unterliegen der Geschäftsordnung. Das bedeutet, Sie dürfen auch nicht klatschen, wenn da ein Redebeitrag kommt.

 

Ratsherr Podstawa:

Ich klatsche, wann ich möchte. Die Geschäftsordnung geht mir am A… vorbei.

 

Beigeordneter Mencke:

Die Geschäftsordnung geht Ihnen am Arsch vorbei. Ich darf die Ratsvorsitzende…

 

Ratsherr Podstawa:

Was hab ich gesagt?

 

Beigeordneter Mencke:

Das haben Sie eben gesagt. Vor Zeugen.

 

Ratsherr Podstawa:

Ich hab gesagt… die Geschäftsordnung geht mir am…gen Sie doch jetzt nicht rum, das hab ich doch gar nicht ges…

 

Ratsfrau Jamme:

Nein, das haben Sie gesagt Herr Podstawa…

 

Ratsvorsitzende John:

Ich möchte hier keine Zwiegespräche. Bitte Herr Mencke beenden Sie Ihren Vortrag. Herr Mencke bitte seien Sie so gut und machen Sie weiter.

(im Hintergrund ruft Herr Podstawa etwas, was man aber nicht versteht)

 

Ratsherr Podstawa:

Arsch“ haben Sie gesagt…

 

Auch Beigeordneter SALEWSKI sei zweimal vor Ort gewesen und habe mit den Mitgliedern von Unfug gesprochen. Zum Ablauf der Bauausschusssitzung sagt er, dass Herr Pauly erst im Verlauf der Sitzung eingetroffen sei und dann auch etwas gesagt habe. Die Verwaltung habe Sachaufklärung betrieben. Im Verwaltungsausschuss habe man dann die Argumente abgewogen und sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung entschieden. Eine Abholzung des Waldes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes und eine Aufstellung eines Bebauungsplanes werde seine Fraktion auf keinen Fall mittragen.

 

Erneut ruft Ratsvorsitzende JOHN das Publikum aufgrund von Zwischenrufen zur Ordnung.

 

Als Ratsherr NEUMANN seinen Redebeitrag beginnt, beginnt ein Teil des Publikums zu rufen: „Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda.“

 

Ratsvorsitzende JOHN unterbricht daraufhin für drei Minuten die Sitzung (17:54 Uhr bis 17:57 Uhr).

 

Ratsherr NEUMANN unterstützt den Standpunkt der Verwaltung, welche die Rechtslage detailliert dargelegt habe. Sowohl die 30-Meter-Abstandsregelung als auch das Alternativgelände am Wienebütteler Weg stünden der Forderung der Unfug GmbH entgegen. Zudem finde seine Fraktion das Vorgehen der GmbH schlecht, welche Fakten geschaffen habe, ohne eine positive Entscheidung der Verwaltung abzuwarten.

Den Flächennutzungsplan sehe er ebenfalls als gültig an.

 

Stadtbaurätin GUNDERMANNhrt ergänzend aus, dass sowohl das Friedhofsgelände als auch das Landschaftsschutzgebiet als Wald mit der Stufe 3 und 4 eingetragen sei. In der beigefügten Folie (s. Anlage 2) sei nur der Abstand zum Landschaftsschutzgebiet eingezeichnet worden. Ansonsten wäre die Fläche noch kleiner.

Der Flächennutzungsplan sei in den 70er Jahren im Ganzen beschlossen worden. Seitdem sei jede Änderung einer Flächennutzung durch ein Änderungsverfahren begleitet worden. Alle Verfahren ergeben den aktuellen rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan.

Es sei lediglich diskutiert worden, den Plan, sobald das Stadtentwicklungskonzept vorliege, möglicherweise anzupassen. Bis dahin gelte allerdings der jetzige Plan.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erwidert in diesem Zusammenhang, dass der Rat entgegen dem Vorschlag der Verwaltung 2016 beschlossen habe, erst das Stadtentwicklungskonzept abwarten wolle und erst dann den Flächennutzungsplan ändern wollte.

Verkauft wurde außerdem ein Grundstück mit Wohnbebauung sowie Nebengebäude und nicht drum herumliegendes Bauland. Der Rat habe sogar auf sein Vorkaufsrecht verzichtet und der GmbH die Möglichkeit eines Anbaus gegeben.

 

Zur 3. Frage:

 

Beigeordneter PAULY nimmt Stellung für seine Fraktion. Zunächst sei der Gutachter nicht willkürlich gewählt, sondern sei aus Lüneburg und fachlichr diese Thematik qualifiziert. Zum anderen lag die Stellungnahme dem Verwaltungsausschuss vor. Er gibt jedoch zu, dass eine ausführliche Prüfung in der rze der Zeit r die Verwaltung nicht möglich gewesen sei, weshalb er dafür plädiere, dies nachzuholen. Er bleibt bei seiner Auffassung, dass der Flächennutzungsplan zwar bestandskräftig, aber aufgrund seines Alters keine Wirkung mehr für die Bauleitplanung entfalte.

Hinzu komme, dass die tatsächliche Nutzung des Grundstückes Wohnnutzung sei, was bedeute, dass seit mindesten 40 Jahren die ausgezeichnete Nutzung nicht mehr mit der tatsächlichen Nutzung übereinstimme.

Alle Überlegungen und Diskussionen gehören für ihn ins Verfahren, seien aber kein Hinderungsgrundr ein solches.

 

Beigeordneter BLANCK erklärt, dass das Gutachten aufgrund der kurzen Zeit nicht umfänglich geprüft werden konnte. Eine Option, die die Verwaltung prüfen solle und er selbst nicht beurteilen könne, sei es, dass, um eine ausreichende planerische Sicherheit zu gewährleisten, man den Bereich aus dem geltenden Flächennutzungsplan herausnehme und mit einem Bebauungsplan die notwendige Absicherung wahrnehme.

Seine Fraktion werde zur nächsten Sitzung einen Antrag stellen, dass die Verwaltung prüfen soll, welche planerischen glichkeiten gegeben seien, um das Vorhaben Unfug“ planerisch abzusichern und weiter bestehen zu lassen.

 

Beigeordneter MENCKE stellt klar, dass die CDU-Fraktion einem Fällen der umliegenden Eichen zur Ermöglichung von Wohnen, unabhängig ob es sich um einen Wald oder Friedhof handle, nicht zustimmen werde.

Infolge einer Unterbrechung durch die Fragestellerin beendet er seinen Redebeitrag.

 

Beigeordneter SALEWSKI zeigt sich irritiert von der Aussage von Herrn Blanck, da dieser im Verwaltungsausschuss einen Änderungsantrag eingebracht habe, der Gegenteiliges sage.

 

Ratsfrau SCHELLMANN gibt zu bedenken, dass es zum einen mehr als nur eine Gutachtermeinung gebe und das zum anderen das von Herrn Pauly vorgelegte Gutachten sehr vorsichtige Formulierungen beinhalte und immer mit eingeschlossen habe, dass es auch nicht möglich sein könne.

Die Verwaltung sei der GmbH durch ihr Angebot des kleinen Anbaus an das bestehende Wohnhaus entgegengekommen und habe das, was möglich sei, angeboten. Zudem würde selbst eine Änderung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der 30-Meter-Abstandsregelung nur einen ganz geringen Teil für Bebauung zulassen.

Ein weiterer Punkt sei für sie, dass der Bereich des Friedhofsgeländes freigehalten werden müsse, da man diese Flächen bereitstellen müsse, um anderen Kulturen die Möglichkeit zu geben, ihre Bestattungsformen dort umsetzen zu können.

 

Oberbürgermeister DGE hrt erneut aus, dass der Bau von Wohnungen und die Aufstellung von Bauwagen nicht zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereichhle.

Zudem sei niemand beim Kauf des Grundstücks blauäugig über den Tisch gezogen worden, da im Notarvertrag explizit auf das Wohngebäude Bezug genommen worden sei.

 

Ratsvorsitzende JOHN verliest die diesem TOP beigefügte Einwohnerfrage (s. Anlage 3).

 

Ratsherr GORALCZYK beantwortet die an ihn gerichtete Frage. Er wisse aus vertrauenswürdigen Zeugenberichten von dort anwesenden Mitgliedern der Jungen Union, dass die von ihm genannten Dinge, welche s.E. als geistige Brandstiftung zu bezeichnen sei, passiert seien.

 

Beigeordneter PAULY reagiert auf die Äerung von Herrn Goralczyk. Die Bezeichnung der geistigen Brandstiftung sei in diesem Zusammenhang deplatziert. Er sei selbst anwesend gewesen und habe dort weder Geschubse, noch Pöbeleien oder Bedrohungsszenarien erlebt. Dies weise er weit zurück und fordert den Rat auf, keine unwahren Behauptungen in die Welt zu setzen. Man werde sich dagegen wehren, dass eine solche Demonstration u.a. von Leuten, die nicht selbst dabei waren, derart kriminalisiert werde.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1: Einwohnerfragen 1.1 - 1.3 (65 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2: Waldabstand Folie (355 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Einwohnerfrage 2 (385 KB)