Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Frau Steinrücke stellt anhand einer Präsentation (bereits versandt) die Überlegungen zur Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung zur Ganztagsbildung in den Grundschulen vor. Auch wenn die inhaltliche Ausgestaltung der Ganztagsschule per Gesetz den Schulleitungen vorbehalten ist, so gibt die Hansestadt Lüneburg doch erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen mit hinein. Außerdem ist die Hansestadt weiterhin für die Randzeiten- und Ferienbetreuung zuständig, so dass es in jedem Fall legitim und sinnvoll ist, hier eine Rahmenvereinbarung zur gesamten Ganztagsbildung zu erarbeiten.
Dies kann gut in einer Untergruppe der AG 78 geschehen, bestehend aus einem Vertreter der Schulen und einem Elternvertreter, sowie der Verwaltung.
Herr Neumann macht deutlich, dass er das Prinzip Ganztagsschule ablehnt, da das Land zu wenig Lehrerstunden und zu wenig Geld dafür bereitstellt.
Herr Seeger betont, dass sowohl die Ganztagskoordinationsstellen als auch die geplante Rahmenvereinbarung sehr sinnvoll sind.
Herr Meyn und Herr Soldan widersprechen Herrn Neumann und betonen, dass die Diskussion für oder gegen Ganztagsschule seit langem beendet ist. Herr Soldan räumt aber ein, dass die Landesregierung trotzdem noch inhaltlich nachbessern muss. Beide sprechen sich für eine Rahmenvereinbarung aus.
Auch für Herrn Neubauer ist es unstrittig, dass man als Hansestadt Qualitätsstandards erwarten und beschreiben kann, wenn man den Ganztagsbetrieb mit rund 1 Mio Euro unterstützt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird bei einer Enthaltung (Herr Neumann) beauftragt, eine Rahmenvereinbarung für Ganztagsbildung in Lüneburg zu erarbeiten und als Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Schul- und Jugendhilfeträger (Hansestadt Lüneburg) und Schulen in der Hansestadt sowie deren Schwerpunktpartnern für Ganztagsschule (Träger der freien Jugendhilfe) einzuführen. Dies soll in Abstimmung mit den zuständigen Landesämtern, den Schulen in der Hansestadt Lüneburg sowie den Trägern erfolgen.
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