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Auszug - § 5a NGO, "Frauenbeauftragtengesetz", Diskussion und Austausch zum Sachstand  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 04.03.2004    
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft (im Gebäude der Wirtschaftsförderungsgesellschaft)
Ort: Marie-Curie-Str. 2, 21337 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frauenbeauftragte HOLSTE berichtet, es lägen Anträge der kommunalen Spitzenverbände auf Änderung der NGO vor, darunter auch auf Änderung des § 5a NGO, der die Kommunen ab 20.000 EinwohnerInnen verpflichte, eine hauptamtliche Frauenbeauftragte einzusetzen. Die SPD-Fraktion im Landtag habe als Reaktion darauf im Herbst 2003 einen Entschließungsantrag eingebracht und sich für die weitere Verpflichtung der Kommunen ausgesprochen. Weiter liege ein Entschließungsantrag der ASF Bezirkskonferenz vor. Die Grünen hätten im Januar im Landtag zwei Dringlichkeitsanträge zum Erhalt der Frauenbeauftragten gestellt. Derzeitiger Stand der Dinge sei, dass zum Sommer ein Gesetzentwurf eingebracht werden solle, der vorsehe, die hauptamtlichen Frauenbeauftragten von bisher über 140 Gemeinden auf nur 55 Landkreise, kreisfreie Städte und große selbstständige Städte zu beschränken, zu denen auch Stadt und Landkreis Lüneburg gehörten. Insofern würde dieser Entwurf für Lüneburg keine Veränderung bedeuten. Die Arbeitsschwerpunkte sollten auf die Themen Gewalt sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf festgelegt werden. Eine weitere Änderung solle es auch in der Abwählbarkeit der Frauenbeauftragten geben, die von der bisherigen Zwei-Drittel-Mehrheit auf eine einfache Mehrheit reduziert werden solle. Die LAG der Frauenbeauftragten habe eine landesweite Postkartenaktion zum Erhalt der gesetzlichen Verpflichtung gestartet und bereits 30.000 Postkarten an die Staatssekretärin übergeben. Es gebe landesweit weitere Protestaktionen, ob damit noch eine Änderung der Positionen bewirkt werden könne, sei allerdings nicht absehbar.

 

Ratsfrau LOTZE weist darauf hin, dass die Gesetzesnovelle noch nicht existiere, sondern die geplanten Inhalte erst in einer Pressemitteilung bekannt gemacht worden seien. Aus den Formulierungen könne gedeutet werden, dass die bisherigen Themenschwerpunkte erhalten bleiben sollen und lediglich neue hinzukämen. Die geplante Umbenennung in Gleichstellungsbeauftragte sei allerdings begrüßenswert und lasse hoffen, dass weiterhin der Schwerpunkt der Arbeit darauf liegen werde, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.

 

Ratsvorsitzende THIELBÖRGER bedauert den geplanten Schritt der Landesregierung, weil damit die bestehenden Netzwerke in der Fläche zerstört würden.

 

Frauenbeauftragte HOLSTE weist darauf hin, dass die Abschaffung der Frauenbeauftragten insbesondere die kleineren Gemeinden härter treffe, weil es dort auch kaum andere Einrichtungen gebe, die deren Arbeit auffangen und übernehmen könnten. Sie appelliert an die Ausschussmitglieder, mit der Problematik auch an die Landtagsabgeordneten ihrer Parteien heranzutreten.

 

Ratsfrau LEECK spricht sich für eine offensivere Pressarbeit über die Leistungen und Angebote der Frauenbeauftragten aus, um die Öffentlichkeit für das Thema stärker zu sensibilisieren.

 

Frauenbeauftragte HOLSTE entgegnet, bestimmte Themen seien für die Presse einfach nicht interessant. Es werde viel über die Internetseiten der Stadt veröffentlicht, damit erreiche man jedoch nicht die breite Öffentlichkeit.

 

Der Gleichstellungsausschuss nimmt Kenntnis

 

Der Gleichstellungsausschuss nimmt Kenntnis.