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Beratungsinhalt: Frauenbeauftragte HOLSTE berichtet, es lägen Anträge der kommunalen
Spitzenverbände auf Änderung der NGO vor, darunter auch auf Änderung des § 5a
NGO, der die Kommunen ab 20.000 EinwohnerInnen verpflichte, eine hauptamtliche
Frauenbeauftragte einzusetzen. Die SPD-Fraktion im Landtag habe als Reaktion
darauf im Herbst 2003 einen Entschließungsantrag eingebracht und sich für die
weitere Verpflichtung der Kommunen ausgesprochen. Weiter liege ein
Entschließungsantrag der ASF Bezirkskonferenz vor. Die Grünen hätten im Januar
im Landtag zwei Dringlichkeitsanträge zum Erhalt der Frauenbeauftragten
gestellt. Derzeitiger Stand der Dinge sei, dass zum Sommer ein Gesetzentwurf
eingebracht werden solle, der vorsehe, die hauptamtlichen Frauenbeauftragten
von bisher über 140 Gemeinden auf nur 55 Landkreise, kreisfreie Städte und
große selbstständige Städte zu beschränken, zu denen auch Stadt und Landkreis
Lüneburg gehörten. Insofern würde dieser Entwurf für Lüneburg keine Veränderung
bedeuten. Die Arbeitsschwerpunkte sollten auf die Themen Gewalt sowie
Vereinbarkeit von Familie und Beruf festgelegt werden. Eine weitere Änderung
solle es auch in der Abwählbarkeit der Frauenbeauftragten geben, die von der
bisherigen Zwei-Drittel-Mehrheit auf eine einfache Mehrheit reduziert werden
solle. Die LAG der Frauenbeauftragten habe eine landesweite Postkartenaktion
zum Erhalt der gesetzlichen Verpflichtung gestartet und bereits 30.000
Postkarten an die Staatssekretärin übergeben. Es gebe landesweit weitere
Protestaktionen, ob damit noch eine Änderung der Positionen bewirkt werden
könne, sei allerdings nicht absehbar. Ratsfrau LOTZE weist darauf hin, dass die Gesetzesnovelle noch nicht
existiere, sondern die geplanten Inhalte erst in einer Pressemitteilung bekannt
gemacht worden seien. Aus den Formulierungen könne gedeutet werden, dass die
bisherigen Themenschwerpunkte erhalten bleiben sollen und lediglich neue
hinzukämen. Die geplante Umbenennung in Gleichstellungsbeauftragte sei
allerdings begrüßenswert und lasse hoffen, dass weiterhin der Schwerpunkt der
Arbeit darauf liegen werde, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu
fördern. Ratsvorsitzende THIELBÖRGER bedauert den geplanten Schritt der
Landesregierung, weil damit die bestehenden Netzwerke in der Fläche zerstört
würden. Frauenbeauftragte HOLSTE weist darauf hin, dass die Abschaffung der
Frauenbeauftragten insbesondere die kleineren Gemeinden härter treffe, weil es
dort auch kaum andere Einrichtungen gebe, die deren Arbeit auffangen und
übernehmen könnten. Sie appelliert an die Ausschussmitglieder, mit der
Problematik auch an die Landtagsabgeordneten ihrer Parteien heranzutreten. Ratsfrau LEECK spricht sich für eine offensivere Pressarbeit über die
Leistungen und Angebote der Frauenbeauftragten aus, um die Öffentlichkeit für
das Thema stärker zu sensibilisieren. Frauenbeauftragte HOLSTE entgegnet, bestimmte Themen seien für die Presse
einfach nicht interessant. Es werde viel über die Internetseiten der Stadt
veröffentlicht, damit erreiche man jedoch nicht die breite Öffentlichkeit. Der
Gleichstellungsausschuss nimmt Kenntnis. |
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