Bürgerinformationssystem
Frau Lütjohann leitet den mündlichen Bericht zu der „Vereinbarung Frühe Hilfen“ ein.
Es wurde eine unbefristete Kooperationsvereinbarung zwischen den Jugendämtern der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg geschlossen. Das Ziel sei ein regionales Unterstützungssystem mit Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft zu etablieren.
Frau Rieckmann und Frau Hildebrandt von der Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ stellen diese anhand einer Power Point Präsentation vertiefend vor. Sie gehen dabei insbesondere auf die Bedeutung der Netzwerkarbeit ein. Die beteiligten AkteurInnen bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, die Zusammenarbeit erfolge nach verbindlichen Strukturen zum Beispiel im Kinderschutz. Die „Frühen Hilfen“ sollen den Kinderschutz durch frühzeitiges Erkennen von Risikofaktoren verbessern, außerdem den BürgerInnen eine schnelle und niedrigschwellige Hilfe bieten. Durch Willkommensbesuche von Familienhebammen oder Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen werde Unterstützung angeboten und der Zugang zu weiteren Hilfen erleichtert. Das Lüneburger Ampelmodell zur Einschätzung von Risikofaktoren wird genauer dargestellt, dieses werde überregional angewandt und sei auf Kinder im Alter von 0-3 Jahren ausgerichtet. Es berücksichtige sowohl organische, als auch psychosoziale Faktoren. Das Modell werde derzeit in Zusammenarbeit mit KITA und Schule weiterentwickelt und es werde entsprechend eine Anpassung an die Altersgruppen 3-6 Jahre und 6-10 Jahre vorgenommen.
Frau Lütjohann erläutert auf Nachfrage von Herrn Meyn bzgl. des Kinderschutzes und des ausgedehnten Ampelmodells, dass es mit jeder KITA und Schule Vereinbarungen geben wird, dort würden dann Fachkräfte als feste AnsprechpartnerInnen mit Telefonnummer genannt.
Frau Steinrücke macht deutlich, dass ein stetiger Austausch mit den Einrichtungen stattfinden müsse und die Prozesse lebendig und kommunikativ gestaltet werden müssen.
Herr Neumann fragt, wie damit umgegangen wird, wenn eine Gefährdungsmeldung, bspw. durch eine KITA, gemacht wird. Frau Lütjohann hebt die Bedeutung von Bezugsarbeit und Transparenz hervor, es sei wichtig, den Eltern die Sorge um das Kind mitzuteilen und sich ggf. gemeinsam an das Jugendamt zu wenden. Dort könne dann weiterführende Hilfe und adäquate Unterstützung angeboten werden.
Frau Apking erfragt die Höhe der Meldungen gemäß §8a SGB VIII. Frau Lütjohann antwortet, dass es viele Meldungen gäbe, die Öffentlichkeit sei sensibilisiert. Es seien aber insgesamt wenig Fälle, in denen sofortiges Handeln zum Schutz des Kindes erforderlich sei. Überdies fragt Frau Apking an, ob die Angebote der „Frühen Hilfen“ kostenfrei sind, dies bestätigt Frau Lütjohann. Größtenteils seien die Angebote kostenlos, teilweise würden geringe Kostenbeiträge erhoben.
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