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Beratungsinhalt:
Frau Lucht, Fachbereich Gebäudewirtschaft, stellt anhand der beigefügten Präsentation das Klimaschutz-Teilkonzept für die städtischen Liegenschaften vor. 2013 sei die Stelle einer Energiemanagerin geschaffen worden, die seit 2014 mit Frau Rieckhof besetzt sei. Im Rahmen der Untersuchungen der städtischen Liegenschaften sei ein Maßnahmenkatalog für 40 Gebäude entwickelt worden. Die darin enthaltenen Kostenschätzungen seien heute nicht mehr haltbar, außerdem seien die Folgekosten der Maßnahmen nicht berücksichtigt worden.
Nachfragen zur Energieeinsparverordnung (ENEV) und der CO2-Bilanzierung werden beantwortet. Die ENEV werden immer in der jeweils gültigen Fassung eingehalten. Bei baulichen Verbesserungen würden die Vorgaben teilweise übererfüllt. Eine kostenmäßige Einzeldarstellung der Maßnahmen aus dem Konzeptkatalog sei nicht möglich, da Einzelmaßnahmen im Zuge von größeren Baumaßnahmen umgesetzt würden.
Es wird angeregt, Gewerbebetriebe, die ihre Überschusswärme an ein Fernwärmenetz abgeben wollten, zu unterstützen und dies bei den Potenzialen der Stadt zu erfassen. Konkret hat die Avacon bereits in der Vergangenheit in Sachen Abwärmenutzung Kontakt zu hiesigen Industriefirmen aufgenommen.
Da denkmalgeschützte Gebäude baubedingt energetisch häufig unter ungünstigeren Bedingungen bewirtschaftet werden als Neubauten, bittet Ratsherr von Nordheim im Falle eines Neubaus zu berücksichtigen, dass bereits der Bau an sich CO2-Emissionen verursache, die im Falle eines Vergleiches in die Berechnung einfließen müssten.
Frau Lucht erläutert, dass es sich insbesondere um denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude im Innenstadtbereich handelt (Rathaus, Reitende-Diener-Straße), für die ein Ersatz in Form eines Neubaus derzeit nicht in Erwägung gezogen werde. Grundsätzlich werde vor jeder baulichen oder technischen Sanierung abgewogen, ob der Schritt unter wirtschaftlichen und energetischen Gesichtpunkten sinnvoll sei.
Auf Nachfrage, ob Solarthermie auch auf denkmalgeschützten Gebäuden möglich wäre, erläutert Stadtbaurätin Gundermann, dass die Gestaltungssatzung für die Lüneburger Altstadt eine Nutzung der Dachflächen ausschließe. Auch der Brandschutz sei zu beachten, an anderer Stelle habe die Feuerwehr eine entsprechende Anlage nicht löschen können, da sie unter Strom stand. Beschluss:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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