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Auszug - Aussetzung der Kündigung des Finanzvertrages vom 09.08.2010 zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.11.2019    
Zeit: 17:08 - 20:28 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/8716/19 Aussetzung der Kündigung des Finanzvertrages vom 09.08.2010 zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Eva Breitenstein
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Breitenstein, Eva
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter BLANCK wundert sich über die Vorlage, da der Informationsstand in einer Landkreisvorlage ein anderer sei. Danach habe es bereits Verhandlungen unter politischer Beteiligung gegeben. Diese sei aber von Seiten der Stadt noch nicht erfolgt.

Ebenso hätte der Vertrag laut Landkreis trotz des Wechsels im Amt des Landratesngst abgeschlossen sein können, wenn Zahlen von der Hansestadt geliefert worden wären. Er bittet hier um Aufklärung.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass man in mehreren Finanzausschüssen in öffentlicher Sitzung über den Sachverhalt berichtet habe. Wie der Landkreis sich politisch abstimme, wisse er nicht. Man habe unter Herrn Nahrstedt alle Zahlen geliefert, die gefordert gewesen seien.

Mit Herrnther wolle er Ende Dezember über einen Zeitplan reden und den Vertrag bis Mitte/ Ende 2020 durchverhandeln. Er kann und will keinen Druck auf den Landkreis ausüben, da man immer erklärt habe, einvernehmlich und freundschaftlich zusammenzuarbeiten.

 

Ratsherr MINKS stellt klar, dass in mehreren Finanzausschüssen die grundsätzlichen Ziele erläutert worden seien und der Ausschuss seine Unterstützung dazu signalisiert habe. Er wisse nicht, was man da politisch noch machen soll.

 

Ratsherr E. MANZKE macht darauf aufmerksam, dass die Ziele, insbesondere die Aussage des Oberbürgermeisters, dass die Gültigkeit des neuen Vertrages ab 01.01.2020 gelte, nur Sinn machen, wenn diese im Landkreis identisch formuliert werden würden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass der Kreistag in der letzten Woche einen entsprechenden Beschluss gefasst habe.

 

Beigeordnete SCHELLMANN wundert sich über die Diskussion, da die Vertragsverhandlungen sich nicht von den bisherigen unterscheiden.

 

Beigeordneter PAULY stimmt Herrn Blanck zu. Es geht um mehr als, wie Herr Minks behaupte, nur zu sagen, wie viel Geld man haben wolle. Es müssten genaue Zuständigkeiten, deren Ausfinanzierung und z.B. auch die Übernahme der mobilen Verkehrsüberwachung diskutiert und geregelt werden. Hier wurde zwar immer informiert, aber nie entschieden. Auch seine Informationen nachtte der Vertrag bereits unter Herrn Nahrstedt abgeschlossen werden können.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erwidert, dass keiner der Ratsmitglieder mit ihm in den Verhandlungen gesessen habe, deren Ergebnisse dem Rat stets in den zuständigen Gremien vorgestellt worden seien. Wenn Herr Pauly politisch die mobilen Blitzer haben wolle, habe er die Möglichkeit, dies in die Gremien einzubringen und als Schwerpunkt der Verhandlungen durch den Rat beschließen zu lassen.

 

Ratsfrau GRUNAU erklärt, weshalb Herr Blanck die Frage gestellt hat. Zwar wurde der Finanzausschuss immer informiert, jedoch bedeute für sie „informieren nicht „beteiligen“. Hier sei eine Unsicherheit in ihrer Fraktion entstanden, die hier geklärt werden sollte.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt fasst mehrheitlich bei fünf Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE. und des Ratsherrn Gros folgenden Beschluss:

 

Der Aussetzung der Kündigung des Finanzvertrages zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg bis zur Einigung über eine Neuregelung bis längstens zum 31.12.2020 wird zugstimmt.

 

Die Neufassung des Finanzvertrages soll rückwirkend ab dem 01.01.2020 gelten. Alle Zahlungen, die der Landkreis im Rahmen der Übergangsregelung an die Hansestadt Lüneburg leistet, werden auf die nach der Neufassung des Finanzvertrages zu leistenden Zahlungen angerechnet.

 

Die Ergänzung der Jahresstaffel um das Jahr 2020 und den Betrag von 1.800.000,00 gemäß § 5 des Vertrages wird zugestimmt.

 

Die Ergänzung des Satzes „Gleiches gilt für den Bereich der Eingliederungshilfe“ unter § 2 Absatz 1 des Vertrages wird zugestimmt. Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 3 und 4.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 34

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 5