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Beratungsinhalt:
Herr Stadtrat Moßmann erklärt, dass im Zusammenhang mit der Erstellung zum Förderantrag für das Projekt Zukunftsstadt 2030+ 15 Beschreibungen für Realexperimente eingereicht werden mussten, die größtenteils mit der Leuphana Universität bereits entwickelt waren. Eine nachträgliche Erweiterung der Projekte unter Einbeziehung des Themas „Plastikarme Stadt“ wird vom Fördermittelgeber her schwerlich möglich sein. Er schlägt vor, Anfang 2020 eine Arbeitsgruppe zusammen mit AGL und der GfA zu konstituieren, um darin konkrete Vorschläge zu erarbeiten.
Beigeordnete Lotze weist auf die aktuelle EU-Plastikrichtlinie hin und findet es wichtig, sich auch einen rechtlichen Überblick über das Thema zu verschaffen. Sie schlägt als weiteren Teilnehmer einen cradle-to-cradle-Experten vor.
Beigeordneter Mencke möchte, dass die Einladung deutlich macht, dass es um die Erarbeitung konkreter Vorschläge gehen soll.
Ratsfrau Schellmann ist es wichtig, bestehende Prozesse mit einzubinden.
Herr Stadtrat Moßmann weist darauf hin, dass die Frage der rechtlichen Zulässigkeit nicht außer Acht gelassen werden darf. In vielen Fällen kann man Veränderungen nur auf freiwilliger Basis anregen. Bezüglich der Teilnehmerliste im Antrag der SPD regt er an, hier im Hinblick auf die Zielgruppe einen Vertreter zu identifizieren und diesen dann einzuladen. Beispiel: nicht alle Sportvereine einladen, sondern einen Vertreter des Kreisportbundes.
Die Ausschussmitglieder tauschen sich über die beiden Anträge zur Vorlage aus. Es herrscht Einigkeit darüber, dass die rechtlichen Möglichkeiten von Regelungen zur Plastiknutzung erst noch geprüft werden müssen. Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe soll abgewartet werden, um konkrete machbare Maßnahmen identifizieren zu können. Die Liste der Einzuladenden wird um die GfA und die AGL und einen cradle-to-cradle-Experten erweitert. Im Übrigen sollen für die angedachten Zielgruppen geeignete Vertreter gefunden werden.
Herr Stadtrat Moßmann gibt zu bedenken, dass unterschiedlichste Bereiche der Stadtverwaltung bei der Erstellung einer Auflistung der rechtlichen Möglichkeiten mit einbezogen werden müssen. Eine Terminierung im Januar sei sehr kurzfristig. Beschluss: Im Einvernehmen wird vereinbart, dass die Verwaltung beauftragt wird, zu einem ersten konstituierenden Arbeitsgruppentreffen für den Prozess „plastikarme Stadt“ einzuladen. Der Termin soll spätestens bis Mitte Februar stattfinden, um dann über die Ergebnisse in der ersten Ausschusssitzung im März 2020 beraten zu können.
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