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Beratungsinhalt:
Herr UDER erklärt, dass die Haushalte der Hospitäler eng verknüpft sind mit dem Kernhaushalt der Stadtverwaltung. Auch in diesem Prüfbericht wurden lediglich die wesentlichen Prüfungshinweise angemerkt. Im Ergebnis hat diese Prüfung zu keiner Beanstandung geführt, die der Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters entgegensteht. Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2018 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2018 in Höhe von insgesamt 52.280,55 EUR wird ein Betrag in Höhe von 23.904,09 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 13.294,51 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.
Darüber hinaus wird ein Betrag von 15.081,95 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung (AO).
b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stiftung Hospital zum Graal wird zur Kenntnis genommen.
c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 erteilt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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