Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK und Herr GOMELL berichten anhand der in der Vorlage beigefügten Präsentation die Haushaltsentwicklung zum Stichtag 31.10.2019.
Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK fokussiert insbesondere das große Haushaltsvolumen von rund 64 Mio. € im investiven Bereich, dass auch in diesem Jahr nicht vollständig umgesetzt werden kann. Dies wird erneut zu Haushaltsausgaberesten führen, die zum Jahresabschluss gebildet werden müssen. Die Gründe, warum die veranschlagten investiven Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, wurden bereits in den vergangenen Ausschüssen hinreichend erläutert. Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK weist darauf hin, dass Haushaltsausgabereste unbegrenzt in weitere Haushaltsjahre mitgenommen werden können, Kreditermächtigungen gelten jedoch nur für zwei Haushaltsjahre und darüber hinaus bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr (§ 120 Abs. 3 NKomVG). Die Kreditermächtigung aus Vorjahren beträgt 2019 rund 18,4 Mio. €. Davon wurden bereits 7,1 Mio. € (4,1 Mio. € zum Stichtag 31.10.2019 sowie 3 Mio. € im November 2019) in Anspruch genommen. Bis zum Vorliegen des rechtskräftigen Haushaltes 2020, voraussichtlich im Mai 2020, kann die Kreditermächtigung aus 2018 genutzt werden – danach verfällt die Ermächtigung. Die Verwaltung ist bezüglich dieser Problematik mit der Kommunalaufsicht im Gespräch. Die Problemstellung ist der Kommunalaufsicht auch aus anderen Kommunen bekannt. Es ist im beiderseitigen Interesse, eine fristgerechte Lösung zu finden.
Ratsherr MANZKE fragt an, ob es eine Übersicht gäbe, in der alle investiven Maßnahmen mit entsprechenden Ansätzen und Haushaltsresten gelistet seien. Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK informiert, dass die Haushaltsreste in Höhe von 40,19 Mio. € bereits nach Investitionsmaßnahmen in der Jahresrechnung 2018 (Band I Seiten 72 bis 82) gelistet sind. Darüber hinaus befindet sich im Entwurf Haushaltsplan 2020 (dünner Band, Seiten 13 bis 37) eine Übersicht aller Investitionen mit den jeweiligen Haushaltsansätzen und Haushaltsresten.
Frau LUCHT berichtet über die Notwendigkeit Haushaltsreste zu übertragen, trotz noch nicht erfolgtem Beginn der Baumaßnahme:
Des Weiteren möchte Ratsherr MANZKE wissen, warum zum Jahresende nicht alle Haushaltsreste – ähnlich wie in der Privatwirtschaft – verfallen und im nächsten Jahr neu veranschlagt werden. Dies würde eine höhere Transparenz bedeuten. Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK erläutert, dass bei der Privatwirtschaft zum 01.01. eines neuen Jahres die Gelder zur Verfügung stehen, die öffentliche Verwaltung jedoch eine „Lücke“ überbrücken muss: Der Haushalt wird im Dezember durch Ratsbeschluss beschlossen, jedoch erfolgt die Genehmigung der Kommunalaufsicht erst gegen Mai des Folgejahres. In der Zwischenzeit befindet sich die öffentliche Verwaltung in der sogenannten „vorläufigen Haushaltsführung“. In dieser Zeit dürfen lediglich Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen fortgesetzt werden, welche im Vorjahr mit einem Betrag vorgesehen waren.
Zur Folie 16 führt Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK aus, dass am 11.11.2019 der Kreistag die Absenkung der Kreisumlage um einen Prozentpunkt beschlossen hat. Dies hat Minderaufwendungen der Hansestadt gegenüber den Landkreis von rund 1 Mio. € zur Folge, wodurch der Haushaltsansatz wieder eingehalten werden sollte. Der orange Punkt kann somit ab November 2019 in einen grünen umgewandelt werden.
Zum Fazit des Haushaltsberichtes informiert Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK, dass sich die Zahlen weitestgehend zeitgerecht entwickeln. Im vergangenen Jahr konnten die Ansätze deutlich übertroffen werden. Dies wird in diesem Haushaltsjahr voraussichtlich nicht der Fall sein. Die Budgets der Bereiche sind weitestgehend ausgeschöpft – lediglich ein Budget wurde bis dato überschritten. Vermutlich wird das Jahresergebnis mit einem Plus enden, welches den Haushaltsplan nur marginal übertrifft.
|
|||||||||||||||||||||||||||||