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Auszug - Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2018 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2019    
Zeit: 15:04 - 17:54 Anlass: Sitzung
VO/8577/19 Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2018 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr MORGENSTERN bittet Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK und Herrn UDER vom zuständigen Rechnungsprüfungsamt (RPA) ein paar einleitende Worte bezüglich der Prüfung der Jahresrechnung für das Jahr 2018 zu sagen.

 

Herr UDER geht kurz auf den Prüfungsbericht des RPA ein und dass die Schwerpunkte der Prüfung in regelmäßigen Abständen wechseln. Es wurden, wie in den vergangenen Jahren, lediglich die Prüfungsbemerkungen aufgenommen, die relevant erscheinen. Im Ergebnis hat die Prüfung zu keiner Beanstandung geführt, die der Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters entgegensteht.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss:

 

a) Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Jahresabschluss 2018 der Hansestadt Lüneburg gemäß Anlage (1), Seite 3.

 

b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 

  Enthaltungen: