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Auszug - Aktualisierung: Gebührentarif nach §§ 1 Absatz 2 und 4 Absatz 1 derSatzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.11.2019    
Zeit: 16:00 - 17:29 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr Mitte, Kommandoraum, 2. OG
Ort: Lise-Meitner-Straße 12, 21337 Lüneburg
VO/8627/19 Aktualisierung: Gebührentarif nach §§ 1 Absatz 2 und 4 Absatz 1 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lauterschlag
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr BODENDIECK führt zu der Vorlage aus und erklärt die Abweichungen der einzelnen Positionen. Die Aktualisierung des Gebührentarifs muss jedes Jahr neu erfolgen und durch die Gremien verabschiedet werden. Es wird aufgrund von Nachfragen kurz darauf eingegangen, wie sich die Kosten zusammensetzen bzw. warum diese Kosten schwankend sind. Dieses liegt im Wesentlichen an den Einsatzstunden für Fahrzeuge und Gerät, die mehr oder weniger im Jahr angefallen sind. Auch Personalkosten sind innerhalb der Gebührenkalkulati-on inbegriffen.

 

Herr MOßMANN fügt hinzu, dass in diesem Jahr die Feuerwehrgebührensatzungen einiger Kommunen in Niedersachsen durch den Landesrechnungshof Überörtliche Kommunalprüfung - geprüft wurden und die Ergebnisse dieses Prüfungsberichtes mit der Satzung der Hansestadt Lüneburg abgeglichen worden sind. Es stellte sich heraus, dass die Verwaltung die Satzung der Hansestadt Lüneburg in diesem Zusammenhang als rechtssicher bewertet hat. Darüber hinaus kann mitgeteilt werden, dass bei der Hansestadt Lüneburg derzeit im Übrigen auch noch keine Klagen gegen Kostenbescheide vorliegen.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührentarif nach § 1 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben r das Jahr 2020 auf Basis der Betriebskostenabrechnung r das Haushaltsjahr 2018 sowie unter Becksichtigung der bisherigen Entwicklungen im Jahr 2019 wird in der aus der Anlage 4 ersichtlichen aktualisierten Fassung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0