Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Fahrenwaldt möchte wissen, ob die Gebühr auch bei Unterbringung von Familien jeweils pro Platz abgerechnet wird.
Herr Rumpel zitiert die in der Satzung enthaltene Möglichkeit der Billigkeitsentscheidung, wonach in entsprechenden Fällen eine Ermäßigung, z.B. in Anlehnung an die Mietwertobergrenzen des Jobcenters, vorgesehen sei.
Beschluss:
Es wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen die Ausführungen zur Änderung der derzeitigen ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Unterbringung von Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften‘ zustimmend zur Kenntnis. Der in Anlage 1 dargestellten ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist‘ wird zugestimmt. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2020 unter Berücksichtigung der in Anlage 1 aufgeführten Gebührensätze wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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